Dienstleistung | Dokumente | Formular/Link | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Bestattung - diverse Dienstleistungen ![]() Die Sachbearbeiterin bzw. der Sachbearbeiter Bestattungswesens setzt im Einverständnis mit den Hinterbliebenen und dem zuständigen Pfarramt den Zeitpunkt für die Bestattung fest. Die Wünsche der Verstorbenen bzw. der Hinterbliebenen, insbesondere hinsichtlich öffentlicher oder stiller Bestattung, sind zu berücksichtigen. Die Verständigung mit der Pfarrerin, dem Pfarrer oder der Rednerin bzw. dem Redner über die Gestaltung der Abdankung ist Sache der Hinterbliebenen. Die Kontaktnahme mit einem Bestattungsunternehmen ist Sache der Hinterbliebenen. Wer eine bestimmte Bestattungsart wünscht, kann dies bereits zu Lebzeiten in Form einer Willensverfügung festhalten. Die Willensverfügung wird vom Sachbearbeiter Bestattungswesen bei einem persönlichen Gespräch ausgehändigt. Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig. | Leitfaden Todesfall Friedhof- und Bestattungsreglement - Verordnung Friedhof- und Bestattungsreglement | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Heimatausweis bestellen ![]() Als Wochenaufenthalter/in in einer anderen Gemeinde brauchen Sie für die Anmeldung einen Heimatausweis. Dieser bescheinigt, dass Sie bei den Einwohnerdiensten gemeldet und in Allschwil sowohl steuerpflichtig als auch wahl- und stimmberechtigt sind. Für die Erstellung eines Heimatausweises, der für eine maximale Gültigkeitsdauer von 2 Jahren ausgestellt wird, benötigen wir folgende Angaben:
Der Heimatausweis kann auch per E-Mail angefordert werden. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Identitätskarte - beantragen/erneuern ![]() Eine neue Identitätskarte können Sie bei den Einwohnerdiensten beantragen. Minderjährige oder Bevormundete müssen in Begleitung ihres gesetzlichen Vertreters oder mit einer schriftlichen Vollmacht persönlich vorsprechen. Bisherige Identitätskarten behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Eine neue Identitätskarte müssen Sie persönlich bei uns beantragen (Unterschrift!) und folgendes mitbringen:
Die Gemeinde Allschwil bietet seit Anfang 2016 allen Allschwiler Einwohnerinnen und Einwohnern die Gratisdienstleistung an, das Foto direkt auf den Einwohnerdiensten machen zu lassen. Das erstellte Foto kann mithilfe unserer Kamera direkt in unser Identitätskarten-System importiert werden (die Fotos werden nicht ausgedruckt und ausschliesslich für die Identitätskarten erstellt und verwendet). Zudem bieten wir Fotos für Neugeborene an; das Kleinkind legen wir dafür auf eine helle Decke und fotografieren es von oben. Selbstverständlich können Sie trotzdem ein Foto mitbringen:
| Fotomustertafel Informationen zum Passbezug | ![]() ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Heimatausweis verlängern ![]() Den Heimatausweis können Sie bei den Einwohnerdiensten der Gemeindeverwaltung verlängern lassen. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neuer Pass - beantragen ![]() Seit 2010 wird in der Schweiz nur noch der biometrische Pass (Pass 10) ausgestellt. Pässe einschliesslich Kombianträge können telefonisch oder per E-Mail, also ohne persönliche Vorsprache, nur noch beim Kanton bestellt werden. Eine Bestellung bei der Gemeinde ist von Bundesrechts wegen nicht mehr möglich. Im Passbüro Basel-Landschaft in Liestal werden die Daten der antragstellenden Person aufgenommen, überprüft, für die Aufnahme der biometrischen Daten vorbereitet und ins Ausweissystem des Bundes integriert. Nach erfolgter Datenintegration muss die Gesuchstellerin resp. der Gesuchsteller, nach voheriger Terminvereinbarung (zwingend), persönlich im Erfassungszentrum vorsprechen, damit die biometrischen Daten (Gesichtsvermessung, Fingerabdrücke und elektronische Unterschrift) aufgenommen werden können. Für die Erfassung der biometrischen Daten steht den antragstellenden Personen des Kantons Basel-Landschaft ein Erfassungszentrum im Passbüro, Mühlegasse 14, 4410 Liestal, zur Verfügung. Weitere Informationen über den biometrischen Pass erhalten Sie auf der Homepage zum Schweizer Pass. Die Identitätskarte alleine - also ohne Kombiantrag - können Sie bei der AbteilungEinwohnerdienste der Gemeinde bestellen.
| Informationen zum Passbezug Fotomustertafel | ![]() ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Eheschein - bestellen ![]() Ehescheine sind Auszüge aus dem Eheregister. Sie müssen beim für den Trauungsort zuständigen Zivilstandsamt (Ort der Trauung) bestellt werden. Ehescheine können grundsätzlich nicht für Dritte bestellt werden. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ehevorbereitung - Gesuche einreichen ![]() In der Schweiz werden Ehen auf dem Zivilstandsamt geschlossen. Religiöse Trauungen und Zeremonien sind freiwillig und dürfen erst nach der zivilen Heirat stattfinden. Fragen zu religiösen Trauungen richten Sie bitte an die zuständige Religionsgemeinschaft. Zuständig für das Ehevorbereitungsverfahren ist das Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams. Sämtliche Informationen erhalten Sie bei ihrem zuständigen Zivilstandesamt. Für Allschwil ist das Zivilstandsamt Basel-Landschaft zuständig. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Familienausweis - bestellen ![]() Der Familienausweis ist ein Auszug aus dem Informatisierten Standesregister (Infostar). Der Familienausweis entspricht inhaltlich dem Familienbüchlein, das seit Anfang 2005 nicht mehr ausgestellt wird. Er gibt Auskunft über die gemeinsamen Kinder aus einer Ehe. Wenn Sie einen Familienausweis benötigen, können Sie diesen beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes bestellen oder, wenn Sie die schweizerische Staatsangehörigkeit nicht besitzen und in Infostar registriert sind, beim Zivilstandsamt Ihres Wohnortes. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Personenstandsausweis - bestellen ![]() Der Personenstandsausweis ist ein Auszug aus dem Infomatisierten Standesregister (Infostar). Personenstandsausweise werden nur für Schweizer Bürger/innen ausgestellt und beziehen sich nur auf eine Person. Wenn Sie einen Personenstandsausweis benötigen, können Sie diesen beim Zivilstandsamt des Kreises Binningen erhalten. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anerkennungsschein (Kind) ![]() Der Anerkennungsschein ist der Nachweis für die Anerkennung eines ausserehelich geborenen Kindes durch den Vater. | ![]() ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Geburtsanzeige - einreichen ![]() Nach der Geburt eines Kindes, muss es auf dem Zivilstandsamt des Geburtsortes eingetragen werden. Falls das Kind in einem Spital zur Welt gekommen ist, wird die Spitalleitung um die Anzeige der Geburt besorgt sein. Bei einer Hausgeburt sind die Eltern verpflichtet, die Geburt persönlich anzuzeigen. Die Anzeige der Geburt muss vom Gesetz her drei Tage nach der Niederkunft erfolgen. Zur Anzeige berechtigt ist auch der Vater, bei nicht miteinander verheirateten Eltern jedoch nur dann, wenn das Kind bereits vor der Geburt anerkannt worden ist. Wir empfehlen bei nicht verheirateten Eltern, die Anerkennung des Kindes durch den Vater bereits vor der Geburt vorzunehmen. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Geburtsschein - bestellen ![]() Den Geburtsschein können Sie beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Geburtsorts bestellen. Sind Sie z. B. im Spital in Basel geboren, müssen Sie den Geburtsschein beim Zivilstandsamt Basel-Stadt bestellen. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Geburtsschein CIEC (international) - bestellen ![]() Der Geburtsschein ist ein Auszug aus dem Geburtenregister. Daraus ersichtlich ist Ort und Datum der Geburt einer Person sowie deren Abstammung. In mehrsprachiger Ausführung erhältlich (CIEC). Einen Geburtsschein müssen Sie beim zuständigen Zivilstandsamt des Ortes, an dem Sie geboren wurden, verlangen. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mütter- und Väterberatungsstelle - Informationen einholen ![]() Die Mütter-Väterberatung ist eine Dienstleitung im sozial-und präventivmedizinischen Bereich. Im Kanton Basel-Landschaft sind es die Gemeinden selbst oder öffentliche Institutionen (Vereine, Spitex), welche durch die Gemeinden finanziert werden. Die Beratungen sind für die Benutzerinnen und Benutzer (Mütter, Väter, Grosseltern etc.) unentgeltlich. Die Mütterberaterinnen sind Spezialistinnen für die körperliche, seelische und geistige Entwicklung des Säuglings und Kleinkindes, für Stillen, Ernährung, Pflege und Erziehung. | ![]() ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zufahrtsbewilligungen ![]() Bei der Gemeindepolizei erhalten Sie sogenannte "Tagesbewilligungen" für die Zufahrt von mit Fahrverboten belegten Gebieten auf Allschwiler Gemeindebann (z.B. Spielplatz "Plumpi", Forsthaus Mooshag etc.)
Die Bewilligungen können Sie unter Vorlage eines Fahrzeugausweises während der Öffnungszeiten persönlich am Schalter der Gemeindepolizei abbholen.
Der Preis pro Bewilligung beträgt CHF 20.-
Seit Anfangs 2011 besteht aber auch die Möglichkeit die Bewilligung telefonisch zu bestellen. Diese wird Ihnen dann inkl. Rechnung per Post zugestellt.
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Todesschein - bestellen ![]() Der Eintritt des Todes muss dem behandelnden Arzt resp. der behandelnden Ärztin sofort mitgeteilt werden. Sind diese nicht erreichbar, ist allenfalls der Hausarzt oder ein Notfallarzt (Auskunft über Nr. 1818) zu verständigen. Der Arzt stellt die ärztliche Todesbescheinigung zuhanden des regionalen Zivilstandsamtes aus. Ereignet sich der Todesfall in der Gemeinde Allschwil, melden sich die Angehörigen mit dem Original der ärztlichen Todesbescheinigung und dem Familienbüchlein (falls vorhanden) auf der Gemeindeverwaltung Allschwil, Bestattungsbüro. Die zuständige Mitarbeiterin resp. Mitarbeiter wird die Original-Unterlagen im Anschluss an die Anmeldung ans regionale Zivilstandsamt Binningen zwecks Eintrags im Todesregister weiterleiten. Ereignet sich der Todesfall in einem Spital ausserhalb des Kantons Basel-Landschaft (z.B. im Universitätsspital Basel-Stadt, St. Claraspital etc.), müssen die Angehörigen mit dem von der Spitalverwaltung ausgestellten Anzeigeformular und der ärztlichen Todesbescheinigung zuerst auf dem zuständigen Zivilstandsamt am Todesort und anschliessend auf der Gemeindeverwaltung am Wohnsitz vorsprechen. Ereignet sich der Todesfall im Kantonsspital Bruderholz melden sich die Angehörigen mit einer Kopie der ärztlichen Todesbescheinigung und Kopie des Familienbüchleins auf der Gemeindeverwaltung Allschwil, Bestattungsbüro. Das Spital leitet die Originalunterlagen direkt ans regionale Zivilstandsamt Binningen weiter. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Todesschein CIEC (international) - bestellen ![]() Die im Ausland eingetretenen Todesfälle werden von den ausländischen Behörden den schweizerischen Behörden nicht immer ohne weiteres angezeigt. Anzeige an die schweizerischen Behörden Die ausländischen Urkunden sollten grundsätzlich nicht vor mehr als sechs Monaten ausgestellt worden sein und sie müssen amtlich beglaubigt und in eine der Amtssprachen des Bundes übersetzt werden. Danach stellt die schweizerische Vertretung die Weiterleitung der Dokumente an die Heimatgemeinde in der Schweiz sicher, was grundsätzlich kostenlos geschieht. Diese überträgt die Daten ins Todesregister und macht den entsprechenden Eintrag im Familienregister. Heimschaffung der Verstorbenen | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abmelden aus Allschwil ![]() Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute! Damit wir Sie in unserem Einwohner- und Steuerregister inaktiv setzen können, bitten wir Sie, sich innert 14 Tagen nach Ihrem Wegzug am Schalter der Einwohnerdienste abzumelden. Wir benötigen für Ihre Abmeldung: Schweizer Bürger/innen
Andere Staatsbürgerschaft
Die Abmeldung erfolgt für Schweizer Bürger entweder persönlich bei den Einwohnerdiensten (Einwohnerdienste) oder online über das Formular oben. In diesem Fall werden Ihnen die Wegzugsmeldung sowie allfällig vorhandene Unterlagen (z.B Heimatschein) per Post zugestellt. Abmeldungen ins Ausland müssen allerdings persönlich bei den Einwohnerdiensten erfolgen. Ausländische Staatsangehörige müssen sich persönlich bei den Einwohnerdiensten abmelden. Bei der persönlichen Abmeldung sind mitzubringen:
Zuzug oder Wegzug getrennter oder unverheirateter Paare mit gemeinsamen Kindern Ein Zuzug nach oder Wegzug aus Allschwil von minderjährigen Kindern darf nur unter Vorsprache eines sorgeberechtigten Elternteils (gesetzliche Vertretung) vorgenommen werden. Bei Eltern mit getrennten Wohnsitzen, die sich die elterliche Sorge teilen (gemeinsame elterliche Sorge), ist eine Erklärung von beiden Elternteilen (Formular siehe unten) notwendig. Steht einem Elternteil die alleinige elterliche Sorge (Formular siehe unten) zu, ist der Gemeindeverwaltung (Einwohnerdienste) eine entsprechende Erklärung abzugeben. Allfällig vorhandene Entscheide zur elterlichen Sorge der KESB oder des Gerichtes sind der Einwohnerkontrolle vorzulegen.
Ziehen Sie ins Ausland?
Tipp | Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger Erklärung über die alleinige elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger | ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anmelden in Allschwil ![]() Sie nehmen in Allschwil Wohnsitz
Haben Sie einen Untermieter oder sind Sie selber Untermieter? Hauptmieter: Bitte füllen Sie dieses Formular für Ihren Untermieter vollständig aus.
Anmelde-Bestimmungen
Zuzug oder Wegzug getrennter oder unverheirateter Paare mit gemeinsamen Kindern Ein Zuzug nach oder Wegzug aus Allschwil von minderjährigen Kindern darf nur unter Vorsprache eines sorgeberechtigten Elternteils (gesetzliche Vertretung) vorgenommen werden. Bei Eltern mit getrennten Wohnsitzen, die sich die elterliche Sorge teilen (gemeinsame elterliche Sorge), ist eine Erklärung von beiden Elternteilen (Formular siehe unten) notwendig. Steht einem Elternteil die alleinige elterliche Sorge (Formular siehe unten) zu, ist der Gemeindeverwaltung (Einwohnerdienste) eine entsprechende Erklärung abzugeben. Allfällig vorhandene Entscheide zur elterlichen Sorge der KESB oder des Gerichtes sind der Einwohnerkontrolle vorzulegen.
Wochenaufenthalt wird auf begründetes Gesuch hin nur bewilligt, wenn eine tägliche Rückkehr an den gesetzlichen Wohnort nicht zumutbar ist (z.B. langer Anfahrtsweg, Schichtarbeit). Wollen Sie sich in Allschwil als Wochenaufenthalterin oder als Wochenaufenthalter anmelden, so gehen Sie wie folgt vor:
Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger sowie Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung reichen ihre Unterlagen persönlich oder schriftlich bei der Abteilung Einwohnerdienste ein.
Mitzubringen bzw. einzusenden sind für Schweizer/-innen:
Mitzubringen bzw. einzusenden sind für Ausländer/-innen:
Den Heimatausweis erhalten Sie auf der Gemeindeverwaltung oder der Einwohnerkontrolle Ihres gesetzlichen Wohnortes. Im weiteren muss ein Formular ausgefüllt werden und bei den Einwohnerdiensten eingereicht werden. Das Formular finden Sie unten als PDF.
| Zusatz-Anmeldeformular für AufenthalterInnen Merkblatt zum Formular WochenaufenthalterInnen Anmeldung bei der Gemeinde_Merkblatt Zusatz-Anmeldeformular für Grenzgänger-Aufenthalter Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger Erklärung über die alleinige elterliche Sorge und zur Wohnadresse Minderjähriger Bestätigung eines Wohnverhältnisses (c/o-Adresse) | ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Obligatorische Schiessdaten und Schiesstableau 2019 ![]() Die Obligatorischen Schiessdaten und das Schiesstableau 2019 finden Sie hier: | Schiesstableau 2019 Schiessdaten 2019 obligatorisch | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kinder- und Jugendkommission ![]() Die Kinder- und Jugendkommission (KIJUKO) der Einwohnergemeinde Allschwil hat das Ziel, die Lebensqualität aller Kinder und Jugendlichen in der Gemeinde zu fördern und sie gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen. Die KIJUKO nimmt Kinder- und Jugendanliegen in der Gemeinde auf. Sie berät den Gemeinderat in allen kinder- und jugendpolitischen Fragen. Kinder- und Jugendkommission | Gesundheitsförderungs- und Präventionskonzept Kinder und Jugendliche - Allschwil 2012 Gesuch für Beitrag aus dem Fonds für Gesundheits- und Präventions-Projekte Richtlinien Vergabe von Beiträgen aus dem Fonds für Gesundheitsförderungs- und Präventions-Projekte Teilnehmer/innen-Befragung der Gesundheitsförderungs- und Präventions-Veranstaltung | ![]() ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gebührenordnung Wasser (Anschluss-/Mengen-/Bewilligungsgebühren) ![]()
Anschlussbeiträge 1)
Zuständiger Bereich: Bau - Raumplanung - Umwelt
Zuständiger Bereich: Bau - Raumplanung - Umwelt | Wasserreglement Wasserreglement - Verordnung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mittagstisch ![]() Kontakte: | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Baugesuche - Adressliste Behörden ![]() Hier finden Sie ein besondere Auswahl an Adressen mit Kontaktpersonen rund ums Bauen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Alters- und Pflegeheim - anmelden ![]() Grundsätzlich ist es die ältere Person, die - oft zusammen mit der Familie - über einen Heimeintritt entscheidet; sie schliesst in der Folge auch den Vertrag mit dem Heim ab. Vor einer Entscheidung sollte man sich wenn möglich verschiedene Alters- und Pflegeheime anschauen und sich bei der Direktion über die Wohnverhältnisse, die Pflegetaxe, das Angebot an Aktivitäten, den Tagesablauf und die Möglichkeiten erkundigen, sein Zimmer mit eigenen Möbeln oder persönlichen Gegenständen auszustatten. Informationen zur Finanzierung der Heimkosten erhalten Sie bei der Gemeinde, bei der Heimleitung sowie bei Ihrer Krankenkasse. Das Gesuch um Ergänzungsleistungen muss hingegen bei der AHV-Gemeindezweigstelle des Wohnortes eingereicht werden. | Pflegekostenbeiträge - Merkblatt Pflegekostenbeiträge - Gesuchsformular Pflegekostenbeiträge - Formular Ärztliches Zeugnis | ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Spitex Allschwil-Binningen-Schönenbuch ![]() Die SPITEX Allschwil - Binningen - Schönenbuch (Kranken- und Hauspflege) vollzieht die gesetzlichen Aufträge im Sinne der spitalexternen Aufgabenregelung. Durch diese Leistungen wird einerseits dem Kostenwachstum im Bereich der Spitalpflege begegnet und andererseits wird der möglichst lange Verbleib der zu betreuenden betagten Personen in ihrer angestammten Umgebung unterstützt. Der Gemeinde liegen die Geschäftsberichte, Jahresrechnungen und Budgets vor. | Alterskonzept Allschwil | ![]() ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SVA-Zweigstelle - Informationen einholen ![]() Die Gemeinde führt im Auftrag der Sozialversicherungsanstalt Baselland die SVA-Zweigstelle Allschwil. Sie können bei uns Formulare und Merkblätter beziehen. Wir überprüfen die ausgefüllten Formulare auf Vollständigkeit und leiten diese an die Sozialversicherungsanstalt Baselland weiter. Die SVA-Zweigstelle befindet sich in der Gemeindeverwaltung auf der 1. Etage. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Altersrente (AHV) - anmelden ![]() Wer seine Altersrente beziehen will, sollte die Anmeldung etwa 3 bis 4 Monate vor Erreichen des Rentenalters einreichen, denn es kann einige Zeit dauern, bis die Ausgleichskasse die nötigen Unterlagen beschafft und die Höhe der Rente berechnet hat. Für die Anmeldung melden Sie sich bitte bei den Sozialen Dienste der Gemeindeverwaltung. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Versichertenausweis (AHV-Karte) - bestellen ![]() Alle beitragspflichtigen Personen erhalten bei der Aufnahme in die Alters- und Hinterlassenenversicherung und/oder Invalidenversicherung einen Versicherungsausweis der AHV / IV. Der Versicherungsausweis ist mit einer Versichertennummer versehen, die für jede Person individuell durch die Zentrale Ausgleichsstelle in Genf vergeben wird. Der Versicherungsausweis ist für die AHV-Ausgleichskasse ein wichtiges Dokument bei der Einreichung eines Antrages zum Leistungsbezug. Er muss unbedingt aufbewahrt und bei einem Stellenwechsel dem neuen Arbeitgeber vorgelegt werden. Eine neue AHV-Karte können Sie mit dem unten angehängten Formular bestellen. Die AHV-Zweigstelle befindet sich im 1. Stock der Gemeindeverwaltung an der Baslerstrasse 111. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Entlastungsdienst - organisieren ![]() Behinderte, kranke oder einsame Menschen sollen solange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Dazu benötigen sie zuhause Pflege und Betreuung. Diese Dienste werden vom Roten Kreuz Baselland zusammen mit den örtlichen Spitexanbietern angeboten. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ärztliche Dienste - Angebot einsehen ![]() Kanton und die Einwohnergemeinde Allschwil organisieren verschiedene ärztliche Dienste, beispielsweise Kantonsärzte, schulärztliche Dienste, Schulzahnpflege, sozialmedizinische und sozialpsychiatrische Dienste. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Suchthilfe und Prävention ![]() Die Kinder- und Jugendkommission organisiert, realisiert und unterstützt sucht- und gewaltpräventive Veranstaltungen. Institutionen, die Projekte in diesem Bereich anbieten, können ein Gesuch um einen Unterstützungsbeitrag stellen. Mit dem Suchtkonzept 94, dessen Aktivitäten laufend auf die sich ergebenden Bedürfnisse ausgerichtet sind, werden präventive Massnahmen in den Bereichen Sucht und Gewalt unterstützt. Das Suchtkonzept basiert auf drei Stufen, der primären Prävention (Verhinderung von Neueinstiegen), der sekundären Prävention (Früherkennung von Abhängigkeiten) und der tertiären Prävention (Schadensbegrenzung). Schliesslich werden mit geeigneten Massnahmen Ausstieghilfen unterstützt. Die Hilfeleistungen sind ganzheitlich ausgerichtet und umfassen alle Lebensbereiche wie Familie, Schule, Lehre, Beruf sowie organisierte und offene Freizeitbereiche. Die Kinder- und Jugendkommission organisiert, realisiert und unterstützt aufgrund des Suchtkonzeptes 94 sucht- und gewaltpräventive Veranstaltungen. Die im Konzept enthaltenen Massnahmen dienen der Ergänzung bestehender Angebote und sind dazu geeignet, Lücken zu schliessen, die durch kantonale oder nationale Aktivitäten nicht abgedeckt sind. | Gesundheitsförderungs- und Präventionskonzept Kinder und Jugendliche - Allschwil 2012 Gesuch für Beitrag aus dem Fonds für Gesundheits- und Präventions-Projekte | ![]() ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Energieberatung ![]() Energieberatung Basel-Landschaft Gratis Erst- und Vorgehensberatung Beratungen sind per E-Mail, am Telefon oder direkt bei der Beratungsstelle Münchenstein möglich. Die erste Beratungsstunde (inkl. Vorbereitung, Abklärungen und Rückfragen) ist dank Beiträgen von Gemeinden und Kanton kostenlos sowie system-, produkt- und firmenneutral. Eine weitergehende Beratung ist kostenpflichtig. Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) Der GEAK ist aber auch ein anerkanntes Instrument zur Bewertung einer Liegenschaft, das sich wertsteigernd auswirkt.
Solarkataster Solarkataster des Kantons Basel-Landschaft
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Wasserversorgung ![]() Die Belieferung aller Wasserbezügerinnen und -bezüger in Allschwil mit bakteriologisch einwandfreiem Trinkwasser ist jederzeit sichergestellt. Die Gemeinde Allschwil ist zur Abgabe von Trinkwasser innerhalb des Baugebietes verpflichtet. Die Planung der für die Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung erforderlichen Infrastruktur sowie deren Unterhalt erfolgt fachgerecht und auftretende Schäden werden speditiv behoben.
Mit dem sorgfältigen Unterhalt des Versorgungsnetzes wird unnötigen Wasserverlusten vorgebeugt. Die Quellwasseraufbereitung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die Wasserverbrauchsablesung sowie die Wasserfakturierung werden korrekt und termingerecht durchgeführt. Das vorhandene Netzwerk für die Speisung der öffentlichen Brunnen ist intakt. Der Gemeinderat ist berechtigt, in Zeiten von Wassermangel die Abgabe vorübergehend einzuschränken oder einzustellen. Die Lieferung der Mindestmengen Wasser in Notlagen gemäss gesetzlichem Auftrag ist durch die Wasserversorgung sichergestellt. Die Brunnenanlagen präsentieren sich sauber und sind funktionsfähig.
Gebühren und Beiträge
Wasserhärte
Untersuchungsresultate Netzwasser vom Januar 2018
Wasserversorgung Pikettstelle
| Wasserreglement - Verordnung Wasserreglement Meldeformular für Zwischenabrechnung Wasser/Abwasser & Bio-Abfuhr Wasseranschlussgesuch | ![]() ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Projektbezogene Beiträge im Bereich Kultur, Jugend und Sport ![]() Unterstützung Projekte aus den Bereichen Jugend, Sport und Kultur
| Merkblatt für die Einreichung projektbezogener Beitragsgesuche Richtlinien betreffend Unterstützungsbeiträge an Jugend- und Sportvereine Allschwil, kulturelle Organisationen Allschwil und kulturelle regionale Organisationen Fragebogen projektbezogene Beiträge | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Pilzkontrollen - durchführen lassen ![]() In Allschwil werden keine Pilzkontrollen mehr durchgeführt.
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Trinkwasser - Informationen einholen ![]() Die Gemeinde Allschwil ist zur Abgabe von bakteriologisch einwandfreiem Trinkwasser innerhalb des Baugebietes verpflichtet. Mit dem sorgfältigen Unterhalt des Versorgungsnetzes wird unnötigen Wasserverlusten vorgebeugt. Die Quellwasseraufbereitung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Die Wasserverbrauchsablesung sowie die Wasserfakturierung werden korrekt und termingerecht durchgeführt. Das vorhandene Netzwerk für die Speisung der öffentlichen Brunnen ist intakt. | ![]() ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Arbeitslosigkeit - anmelden ![]() Seit dem 1. März 2017 erfolgt die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung und/oder zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung nicht mehr bei der Gemeinde, sondern direkt bei der Regionalen Arbeitsvermittlungsstelle (RAV). Bitte melden Sie sich persönlich, innert eines Arbeitstages beim RAV. Folgende Unterlagen werden benöigt:
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Kindergarten | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Primarschule | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einbürgerungen | ![]() ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sekundarschule / Sekundarstufe I ![]() Die Sekundarschule vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine niveauspezifische Ausbildung, die ihnen den Eintritt in eine berufliche Grundbildung oder in eine weiterführende Schule ermöglicht. Sie fördert ihre Handlungsfähigkeit und ihr Verantwortungsbewusstsein. Die Sekundarschule fördert die Jugendlichen in ihrer Fähigkeit, sich als selbstständig denkende und handelnde Personen im öffentlichen und privaten Leben zurechtzufinden und gestaltend daran teilzunehmen. Die Sekundarschule unterstützt die Jugendlichen geschlechterdifferenziert bei ihrer persönlichen und kulturellen Selbstfindung und bereitet sie auf die Erwerbs- und Alltagsarbeit sowie auf das Zusammenleben im privaten Bereich vor. Eintritt und Dauer Anforderungsniveaus der Sekundarschule
Schulkreise und Schulorte | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kulturförderung - Informationen einholen ![]() Allschwil fördert und unterstützt das örtliche und regionale kulturelle Schaffen durch finanzielle Leistungen und die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten und Einrichtungen. Die kommunale Kulturförderung soll Rahmenbedingungen schaffen, die möglichst alle Einwohnerinnen und Einwohner, unabhängig von ihrem Alter, ihrer kulturellen Herkunft oder ihrem sozialen Status in das kulturelle Leben in der Gemeinde einbezieht. Die kommunale Kulturförderung dient dazu, die ortsspezifischen Eigenheiten zu erhalten und neue aus dem Ort wachsende Kulturentwicklungen in Zusammenarbeit mit den bestehenden Institutionen zu fördern. | Unterstützungsbeiträge an Instutitionen Allschwil, Basel-Stadt und Regio Projektbezogene Beiträge an Veranstalter / Instutitionen und Einzelnpersonen Allschwil, Basel-Stadt und Regio Richtlinien betreffend Unterstützungsbeiträge an Jugend- und Sportvereine Allschwil, kulturelle Organisationen Allschwil und kulturelle regionale Organisationen | ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Benutzung öffentlichen Grundes (Allmend) ![]() Die Benutzung der Allmend durch Private für Baustelleninstallationen, für das Aufstellen von Mulden, etc. ist nur gestattet, sofern auf dem Privatareal keine Möglichkeit der Installation besteht oder der damit verbundene Aufwand unverhältnismässig wäre. | Allmendbenutzungsgesuch | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Festwirtschaft - Gesuch einreichen ![]() Für alle privaten und öffentlichen Veranstaltungen, bei welchen Speis und Trank gegen Entgelt abgegeben wird, ist mindestens 4 Wochen vor dem Anlass ein Gelegenheitswirtschafts- und bei Bedarf ein Freinachtsgesuch bei der Gemeindepolizei einzureichen. | Gesuch für Freinacht, Gelegenheitswirtschaft | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lotto / Lotterie - Bewilligung beantragen ![]() Der Fachbereich Patente bzw. Bewilligungen ist die kantonale Bewilligungs- und Vollzugsbehörde in den Bereichen Gastronomie inkl. verlängerte Öffnungszeiten, Alkoholverkauf generell, Unterhaltungsspiele (Lottomatches & Tombolas) Spielautomaten, Reisendengewerbe und Taxiwesen. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Reklamegesuch einreichen ![]() Das Anbringen von Reklamen auf öffentlichem und privatem Grund ist bewilligungspflichtig. Massgebend für die Erteilung der Bewilligung sind die eingereichten Unterlagen. Das entsprechende Formular können Sie online herunterladen oder in der Abteilung Bewilligungswesen bestellen. Temporäre Reklamen sind nicht bewilligungspflichtig. Vorausgesetzt wird, dass die Zustimmung der entsprechenden Grundeigentümerschaft vorliegt. Ansonsten gelten die allgemeinen Bestimmungen der Signalisationsverordnung (SSV) und die Verordnung über Reklamen des Kantons Basel-Landschaft. | Reklamereglement Reklamegesuch | ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gebührenordnung Reklameeinrichtungen ![]() Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Augenscheine und Besprechungen, die den normalen Aufwand übersteigen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Wird eine bestehende Reklame ersetzt, so reduziert sich die Gebühr um 50%. Für die Behandlung und Ablehnung eines Reklamegesuches werden 30% der aufgeführten Gebühren erhoben. Für nicht aufgeführte Reklameeinrichtungen gelten sinngemäss die oben erwähnten Gebührenansätze.
| Reklamegesuch Reklamereglement | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tombola - Bewilligung beantragen ![]() Der Fachbereich Patente bzw. Bewilligungen ist die kantonale Bewilligungs- und Vollzugsbehörde in den Bereichen Gastronomie inkl. verlängerte Öffnungszeiten, Alkoholverkauf generell, Unterhaltungsspiele (Lottomatches & Tombolas) Spielautomaten, Reisendengewerbe und Taxiwesen. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Feuerungskontrolle / Kaminfeger - Informationen einholen ![]() Die Anlagebesitzerinnen und -besitzer sind für die korrekte Betreibung ihrer Feuerungsanlagen verantwortlich. Sie sind insbesondere für die fristgerechten Meldungen an die Gemeinde verantwortlich. Die Anlagebesitzerinnen und -besitzer haben den Messpersonen ungehinderten Zugang zu den Feuerungsanlagen zu gewähren und ihnen die notwendigen Auskünfte zu erteilen sowie die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. | Feuerungskontrolle - Verordnung Feuerungskontrolle Meldung Servicefirma Feuerungskontrolle Änderung Verordnung Feuerungskontrolle Merkblatt Anlagebesitzer | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Amt für Energie - Informationen einholen ![]() Das Amt für Umweltschutz und Energie ist im Kanton Basel-Landschaft die zentrale Anlaufstelle für Umweltfragen. Mit seinen Fachstellen wirkt das Amt in den Gebieten Energie, Wasser (Abwasser, Grundwasser, Oberflächengewässer), Boden und Stoffkreislauf (Abfall, Altlasten, umweltgefährdende Stoffe). | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Baugesuch - einreichen ![]() Für Bauten und Umbauten benötigen Sie in der Regel eine Baubewilligung (Formular siehe oben). In jedem Fall sind die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Bauvorschriften einzuhalten. Die kommunalen Zonenvorschriften können Sie einsehen bzw. herunterladen oder beim Sekretariat der Abteilung Entwickeln - Planen - Bauen bestellen. | Adressliste Behörden Baugesuche Lärm-Empfindlichkeitsstufen-Plan Teilzonenplan Dorfkern Teilzonenreglement Dorfkern (Dorfkernreglement) Zonenplan Siedlung Zonenreglement Siedlung Zonenplan Landschaft Merkblatt - einheimische und standortgerechte Pflanzen Zonenreglement Landschaft | ![]() ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zonenplan Siedlung, Landschaft und Teilzonenplan Dorfkern - einsehen ![]() Die Zonenpläne Siedlung und Landschaft sowie den Teilzonenplan Dorfkern finden Sie als PDF-Datei auf dieser Seite. Die Pläne können Sie gegen eine Gebühr auch beim Sekretariat der Abteilung Entwickeln Planen Bauen bestellen. | Zonenplan Siedlung Zonenplan Landschaft Teilzonenplan Dorfkern | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tageskarte-Gemeinde - bestellen ![]() Alle Tageskarten mit Gültigkeit zwischen dem 24. Dezember 2019 und 2. Januar 2020 müssen spätestens bis am Montag 23. Dezember um 19 Uhr bei der Gemeindeverwaltung (Einwohnerdienste) abgeholt werden. Die Tageskarte ermöglicht die freie Fahrt auf allen Strecken der SBB, der RhB und der Postauto Schweiz AG, den meisten konzessionierten Privatbahnen, Bus- und Trambetrieben sowie vielen Schiffsbetrieben der Schweiz. Mit der Tageskarte steigen Sie unbeschwert in den nächsten Zug ein und können so auf erholsame Art Ihre Reise geniessen. Wir bitten Sie um Verständnis, falls die Tageskarten am Tag Ihrer Wahl bereits vergriffen sind. Aus administrativen Gründen können die Tageskarten maximal 60 Tage im Voraus reserviert werden. Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung entnehmen Sie bitte unserer Startseite. Beachten Sie dabei bitte auch die speziellen Öffnungszeiten während der Feiertage. | ![]() ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schiesspflicht - erfüllen ![]() Jeder Angehörige der Armee muss jährlich seine obligatorische Schiesspflicht erfüllen. Das «Obligatorische» muss jeweils bis spätestens Ende August auf einem Schiessstand Ihrer Wahl geschossen werden. Wer seiner Schiesspflicht nicht nachkommt, wird zu einem späteren Zeitpunkt durch die Kant. Militärverwaltung zum «Nachschiessen» aufgeboten. | ![]() ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sektionschef (Kreiskommando BL) ![]() Seit 2006 hat das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz die Aufgaben der Sektionschefinnen und Sektionschefs in den Gemeinden übernommen. | ![]() ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Meldepflicht Armee ![]() Für Wehrpflichtige besteht eine Meldepflicht bei Wohnortswechsel und bei Änderungen der Personalien.
Adressänderung
Änderungen der Personalien (z.B. Berufs- oder Namensänderung, neue Heimatgemeinde usw.)
Beachten Sie die Weisungen im Dienstbüchlein (Seite 2). | Merkblatt Wehrpflichtige | ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Freiwillige Feuerwehr - anmelden ![]() Bei der Feuerwehr Allschwil leisten 60 bis 70 sogenannte AdF (Angehörige der Feuerwehr) ihren Dienst für die Allgemeinheit. Sie stehen den über 20'000 Einwohnerinnen und Einwohnern während 365 Tagen 24 Stunden für Notfälle "zur Verfügung". Die Feuerwehr leistet zwischen 150 und 250 Einsätze pro Jahr. Das setzt voraus, dass sie mit modernstem Material und Fahrzeugen ausgerüstet ist. Die Alarmierung erfolgt via Pager durch die Alarmzentrale der Kantonspolizei in Liestal. Damit wird sichergestellt, dass die Einsatzkräfte innert kürzester Zeit an den Einsatzort ausrücken können. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gebührenordnung Feuerungskontrolle ![]() Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Zuständiger Bereich: Bau - Raumplanung - Umwelt | Feuerungskontrolle Änderung Verordnung Feuerungskontrolle Meldung Servicefirma Feuerungskontrolle Merkblatt Anlagebesitzer/innen Feuerungskontrolle - Verordnung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hundegebühr | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Steuererklärung - Fristerstreckung beantragen ![]() Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung ist auf der Steuererklärung angedruckt. Normalerweise ist dies der 31. März des Jahres. Eine Fristverlängerung bis zum 31. Mai des Jahres ist kostenlos und wird stillschweigend gewährt. Fristanträge bis zum 31. Mai werden nicht bearbeitet und somit nicht bestätigt. Für längere Fristen wird eine Gebühr von CHF 40.00 erhoben und auf der Staatssteuerrechnungen belastet. Fristanträge können Sie schriftlich an die veranlagende Stelle einreichen. Sie können die Frist auch online beantragen. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Steuern - Erlassgesuch ![]() Kopie des Erlassgesuchs an: Finanzen - Informatik - Personal/Debitorenbuchhaltung
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Zahlungsvereinbarung - Gesuch einreichen ![]() Seitens der Gemeinde werden in begründeten Fällen individuelle Zahlungsabkommen auf die Gemeindesteuer gewährt. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Strafantrag - einreichen ![]() Bei der Gemeindepolizei können Sie keine Strafanträge für Straftaten welche im Schweizerischen Strafgesetzbuch geregelt sind, einreichen. In der Regel muss ein solcher Strafantrag schriftlich und unterzeichnet an die Staatsanwaltschaft oder an das Untersuchungsrichteramt gerichtet werden. Die geschädigte Person kann sich jedoch auch an einen Polizeiposten der Polizei Basel-Landschaft wenden. Bei der Gemeindepolizei können Sie Verstösse und Übertretungen von Gemeindereglementen zur Anzeige bringen. Die Personen, welche die Übertretung begangen haben, müssen ihnen jedoch aus verfahrenstechnischen Gründen namentlich bekannt oder zumindest einfach zu eruieren sein. Eine Anzeige bei der Gemeindepolizei gegen "unbekannt" ist nicht möglich. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Fachstelle für Altersfragen ![]() Die Fachstelle ist eine zentrale Anlauf-, Informations- und Beratungsstelle zu allen Altersthemen.
Sie orientiert sich am Alterskonzept der Gemeinde und bietet Beratung, bezogen auf die persönliche Situation und Bedürfnisse, in den Bereichen Finanzen, Wohnen, Gesundheit, Recht und Lebensgestaltung an.
Sie gibt Hilfestellung in der Koordination mit den verschiedenen Leistungsanbietern.
Weitere hilfreiche Links: Baselbieter Ombudsstelle für Altersfragen und Spitex: www.ombudsstelle-alter.ch Alzheimervereinigung beider Basel: http://www.alzbb.ch Rotkreuz-Notruf: http://www.srk-baselland.ch/notruf-casa Broschüre: Sicherheit im Alter - Informationen und Tipps zur Kriminalitätsprävention Übungsprogramm für Menschen mit Bewegungseinschränkungen | Pflegekostenbeiträge - Gesuchsformular Pflegekostenbeiträge - Formular Ärztliches Zeugnis Pflegekostenbeiträge - Merkblatt Flyer für Altersfragen Flyer Adressen Fachstelle für Altersfragen Alterskonzept Allschwil | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beistandschaft für Erwachsene Personen ![]() Die Beistandschaft auf eigenes Begehren ist die mildeste und auf eine umfassende Fürsorge angelegte vormundschaftliche Massnahme, die von Dauer sein kann. Sie kann zur persönlichen Fürsorge wie zur umfassenden Vermögensverwaltung angeordnet werden. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ombudsstelle ![]() Für Streitigkeiten zwischen Konsumenten und Anbietern, die die beiden Parteien nicht von selbst beilegen können, stehen in verschiedenen Branchen so genannte Ombudsstellen zur Verfügung. Diese versuchen, durch ein aussergerichtliches Mediationsverfahren zu einer gütlichen Einigung zu gelangen. | ![]() ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Robidog ![]() Hundehalterinnen und Hundehalter sind dazu verpflichtet, den Kot ihrer Hunde auf öffentlichem wie auch auf fremdem privatem Areal zu beseitigen. Zur Beseitigung des Kots stellt die Gemeinde Robidog-Säcke zur Verfügung. Die gut verknoteten Robidog-Säcke können in einer der rund 80 Robidog-Behälter entsorgt werden, welche in der Gemeinde gut verteilt aufgestellt sind. Eine Karte der Robidog-Standorte inkl. Strassenliste kann beim Empfang der Gemeindeverwaltung bezogen oder hier eingesehen werden. Sollte auf dem Spaziergang gerade kein Robidog-Behälter in der Nähe sein, können die gut verknoteten Säcke auch in den normalen öffentlichen Abfalleimern oder -fässern entsorgt werden. | Robidog-Standorte Strassenliste Robidog-Standorte Karte | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Unterschriftenbeglaubigung ![]() Sie können bei der Abteilung Einwohnerdienste Unterschriften beglaubigen lassen. Die Kosten betragen gemäss Gebührenordnung pro "Set" CHF 20.--.
Als "Set" gilt eine Dokumentenanzahl von max. zehn Einzelseiten, welche einmalig und von der gleichen Person bei den Einwohnerdiensten zum Beglaubigen vorgelegt werden (10 Unterschriften). Weitere Seiten werden als neues "Set" betrachtet. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kinder-, Jugend- und Familien-Freizeithaus ![]() | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Scheidung - Adressänderung melden ![]() Wenn Sie und Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner die Ehe auflösen, müssen Sie dies den Einwohnerdiensten unter Angabe der neuen Wohnverhältnisse mitteilen. Bei einer Scheidung im Ausland ist das Gerichtsurteil mitzubringen. Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner lassen uns ausserdem ihre Ausländerausweise zur Adressänderung zukommen. | ![]() ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Adressänderung innerhalb von Allschwil ![]() Bestimmungen für Schweizerinnen und Schweizer Wenn Sie innerhalb der Gemeinde Allschwil an eine andere Adresse umziehen, müssen Sie uns diese innerhalb von 14 Tagen bekannt geben. Nötige Unterlagen:
Haben Sie einen Untermieter oder sind Sie selber Untermieter? Hauptmieter: Bitte füllen Sie dieses Formular für Ihren Untermieter vollständig aus.
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Betreibungsregister - Auszug bestellen ![]() Der Eintrag im Betreibungsregister kann der betriebenen Person Unannehmlichkeiten bereiten: Jeder spätere Verhandlungspartner, ja überhaupt jede Person, welche "ein Interesse glaubhaft macht", kann vom Betreibungsamt Auskunft über den Stand des Betreibungsregisters verlangen. Die eingetragenen Betreibungen können vor allem bei der Wohnungs- und der Arbeitssuche ein Handicap darstellen. Was tun, um das Betreibungsregister zu säubern? | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wohnsitzbestätigung - bestellen ![]() Eine Wohnsitzbestätigung erhalten Sie bei der Abteilung Einwohnerdienste, oder Sie bestellen sie direkt mit dem obenstehenden Online Formular. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Familienergänzende Kinderbetreuung ![]() Die Gemeinde Allschwil bietet ein breites Angebot an familienergänzenden Betreuungsangeboten. An die Betreuungskosten (Tagesheime und Tagesfamilien) gewährt die Gemeinde einkommensabhängige Subventionsbeiträge. Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Angeboten und dem Subventionswesen finden Sie auf der Homepage der familien- und schulergänzenden Betreuung unter www.kinderbetreuung-allschwil.ch | Familienergänzende Kinderbetreuung - Antragsformular Subventionen | ![]() ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bauen ausserhalb der Bauzone - Bewilligung beantragen ![]() Bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen (Neu- oder Umbau) ist zu prüfen, ob es sich um ein zonenkonformes Bauvorhaben handelt oder ob für dieses eine Ausnahmebewilligung nach den Vorschriften des Raumplanungsgesetzes erteilt werden kann. | Zonenplan Landschaft Merkblatt - einheimische und standortgerechte Pflanzen Zonenreglement Landschaft | ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hilflosenentschädigung der AHV und IV - anmelden ![]() Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen wie Aufstehen, Ankleiden, Toilette, Essen etc. dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf. Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten oder Ergänzungsleistungen der AHV erhalten Hilflosenentschädigungen unter der Voraussetzung, dass
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Hinterlassenenrente - anmelden ![]() Hinterlassenenrenten sollen beim Tod des Ehepartners oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterbliebenen (Ehepartner, Ehepartnerin, Kinder) in finanzielle Not geraten. Es gibt drei Arten von Hinterlassenenrenten:
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Ergänzungsleistung zur AHV- oder IV-Rente ![]() Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Sie sind ein rechtlicher Anspruch und keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen (EL) zum sozialen Fundament unseres Staates. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ergänzungsleistung (EL) - beantragen ![]() AHV-Renten sollen grundsätzlich den Existenzbedarf sichern. Wenn diese alleine nicht ausreichen, können Ergänzungsleistungen (EL) beansprucht werden. Ob jemand Ergänzungsleistungen erhält, hängt also vom individuellen Einkommen und Vermögen ab. Aber die Ergänzungsleitungen sind keine Fürsorgeleistungen! Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Rechtsanspruch. Bitte melden Sie sich bei den Sozialen Diensten Allschwil. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hilfsmittel-Leistungen der AHV - anmelden ![]() Im Alter können sich Behinderungen einstellen, die durch Hilfsmittel wie Hörgeräte, Lupenbrillen, Prothesen, Rollstühle etc. erleichtert oder überwunden werden können. Die AHV leistet Kostenbeiträge für eine Reihe solcher Hilfsmittel an Altersrentnerinnen und -rentner, die in der Schweiz wohnen. Die Finanzierung der Beiträge an die Hilfsmittel erfolgt durch die Ausgleichskassen. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ausweis für Behindertentransport - beantragen ![]() Fahrten für Behinderte beider Basel (KBB)
Für die Fahrberechtigung ist der KBB-Ausweis erforderlich, der gestützt auf ein eingereichtes Arztzeugnis ausgestellt wird.
Fahrberechtigt sind auch Fahrgäste mit ausserkantonalem Wohnsitz, wenn sie den schweizerischen Behindertentransportausweis mit Foto besitzen.
Auskünfte:
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Verkehrssteuererlass - Infos einholen ![]() Der Kanton erhebt eine Verkehrssteuer für Motorfahrzeuge und Anhänger, welche im Kanton ihren Standort haben und nach Bundesrecht mit Fahrzeug- bzw. Anhängerausweis versehen sein müssen. Personenwagen mit Hybrid- oder Gasantrieb werden zu 50 Prozent von der Verkehrssteuer befreit, wenn sie die Energieeffizienz A der Energieetikette aufweisen und mindestens der EURO-Norm 4 entsprechen. Fahrzeuge mit direktem Elektroantrieb werden zu 50 Prozent von der Verkehrssteuer befreit. Auf Gesuch kann die Verkehrssteuer ganz oder teilweise erlassen werden, wenn invalide Personen in bedrängten finanziellen Verhältnissen auf ein Motorfahrzeug angewiesen sind oder wenn die Verkehrssteuer eine unzumutbare Härte für den Steuerpflichtigen bedeutet. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Krankenkassenprämienverbilligung - beantragen ![]() Der Betrag der Prämienverbilligung in der Krankenversicherung ist von folgenden Faktoren abhängig:
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Familienzulagen ![]() Die Familienzulagen sollen dem teilweisen Ausgleich der Familienlasten dienen. Sie dürfen in keinem Fall die Herabsetzung des Leistungslohnes zur Folge haben. Im Hinblick auf die Höhe der Familienzulagen richtet sich der Kanton Basel-Landschaft nach den im Bundesgesetz über die Familienzulagen vorgegebenen Mindestansätzen. Demnach beträgt die Kinderzulage pro Kind und Monat Fr. 200.--. Für Kinder nach vollen-detem 16. bis vollendetem 25. Lebensjahr, die in Ausbildung begriffen sind, erhöht sich die monatliche Zulage auf Fr. 250.-- (sogenannte Ausbildungszulage). | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jährliche Unterstützungsbeiträge an Jugend- und Sportvereine ![]() Unterstützung Jugend- und Sportvereine
| Merkblatt für die Einreichung jährlicher Beitragsgesuche Jugend- und Sportvereine Richtlinien betreffend Unterstützungsbeiträge an Jugend- und Sportvereine Allschwil, kulturelle Organisationen Allschwil und kulturelle regionale Organisationen Gesuch für jährliche Beiträge an Jugend- und Sportvereine Allschwil | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kindes- und Erwachsenenschutz ![]() Massnahmen im Erwachsenenschutz werden dann ergriffen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihre/seine Interessen wahrzunehmen und ihre Angelegenheiten allein zu besorgen. Jede Massnahme kann auch auf eigenes Begehren durch die zuständige Behörde angeordnet werden. Im Bereich des Kindesschutzes ordnet die Kindesschutzbehörde Massnahmen an, sofern eine Gefährdung besteht und/oder die Eltern nicht in der Lage sind, diese zu beheben oder die dafür notwendigen Massnahmen zu ergreifen. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ist für grundsätzlich für die Entgegennahme von sämtlichen Meldungen oder Anträgen im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig. Bei Bedarf besteht zudem die Möglichkeit einer vorgängigen Kurz- bzw. längerfristigen Sozialberatung bei den Sozialen Diensten. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Waldkarte ![]() Allschwil und Binningen haben eine gemeinsame Übersichtskarte über den Allschwiler Wald erarbeitet. Die Waldkarte kann kostenlos an den Schaltern der Gemeindeverwaltungen Allschwil und Binningen bezogen werden. Spazierend, rennend oder hoch zu Ross: Der Allschwiler Wald dient vielen aus der Agglomeration Basel zur Erholung. Er ist zudem ein wertvolles Naturschutzgebiet von regionaler und kantonaler Bedeutung sowie ein Holzproduktionsbetrieb mit hochwertigem Eichen- und Edellaubholz, wie es in der Schweiz nur wenige gibt. Die Waldkarte kann kostenlos am Schalter der Gemeindeverwaltung Allschwil bezogen werden. | Waldkarte | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Geschirrmobil - mieten ![]() Planen Sie einen Anlass (Geburtstagsfest, Party, Firmenfest, Beizlibetrieb, Einweihung, usw.) und möchten dabei ganz bewusst auf Einweggeschirr verzichten? Das Geschirrmobil der Gemeinde Allschwil kann Ihnen dazu eine wertvolle Hilfe sein! Das Geschirrmobil beinhaltet Geschirrsets für maximal 480 Personen sowie eine leistungsfähige Industriespülmaschine. Nach Ihren individuellen Bedürfnissen können Sie das ganze Mobil oder auch nur einzelne Geschirrsets mieten. Reservieren Sie das Geschirrmobil mit den herunterladbaren Gesuchsformularen (siehe Dokumente unten) oder direkt über das Online Formular. | Geschirrmobil - Ganzes Mobil mieten Geschirrmobil - Nur Geschirr mieten Geschirrmobil - Technische Daten Geschirrmobil - Benützungsordnung | ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Freinacht - Gelegenheitswirtschaft ![]() Für alle privaten und öffentlichen Veranstaltungen, bei welchen Speis und Trank gegen Entgelt abgegeben wird, ist mindestens 4 Wochen vor dem Anlass ein Gelegenheitswirtschafts- und bei Bedarf ein Freinachtsgesuch bei der Gemeindepolizei einzureichen. Die Bewilligung zum Betrieb einer Gelegenheitswirtschaft berechtigt zum Verkauf von warmen und kalten Speisen ausserhalb eines Restaurants (Festbetrieb etc.) sowie von Getränken gemäss den Angaben auf dem Bewilligungsentscheid. Die Freinachtbewilligung berechtigt zum Überwirten bis zum angegebenen Zeitpunkt. Die in der Bewilligung gemachten Auflagen sind durch die Gesuchstellenden in jedem Fall zu beachten und einzuhalten. Die Bewilligung kann wiederrufen werden, wenn die gesetzlichen Bestimmungen oder die der Auflagen nicht eingehalten werden. | Gesuch für Freinacht, Gelegenheitswirtschaft | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Arbeitslosigkeit - Formulare elektronisch beziehen ![]() Melden Sie sich frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag, für den Sie Leistungen der ALV beanspruchen, persönlich beim RAV Oberwil arbeitslos. Bringen Sie Ihren AHV-Ausweis mit; bei ausländischen Staatsangehörigen ist der Ausländerausweis erforderlich. RAV Oberwil | Leitfaden bei Arbeitslosigkeit | ![]() ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
AHV - Formulare und Merkblätter beziehen ![]() Im schweizerischen Dreisäulenprinzip bilden die AHV und IV zusammen die erste bzw. die staatliche Säule. Die Rentenleistungen dieser beiden Versicherungen sollen den Existenzbedarf sichern. Die Altersrente (AHV) ermöglicht einen finanziell weitgehend unabhängigen Rückzug aus dem Berufsleben. Die Hinterlassenenrente will verhindern, dass zum Leid, das der Tod eines Elternteils oder Ehegatten mit sich bringt, eine finanzielle Notlage hinzukommt. Die Invalidenversicherung (IV) ist eine gesamtschweizerische obligatorische Versicherung. Einerseits ermöglicht sie invaliden Versicherten, sich dank Eingliederungsmassnahmen ganz oder teilweise die Existenzgrundlage selbständig zu sichern, oder tut dies, wenn eine (Wieder)eingliederung nicht oder nur teilweise möglich ist, mit dem Ausrichten einer (Teil-)Rente. Die Merkblätter geben eine Übersicht zu den geltenden Bestimmungen. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Führerausweis - bestellen ![]() Sind Sie Inhaber/in eines ausländischen Führerausweises? Wenn Sie mehr als ein Jahr in der Schweiz wohnen, ist der schweizerische Führerausweis erforderlich. Es kann jederzeit - also auch vor Ablauf der zwölfmonatigen Frist - ein Gesuch um Erteilung eines schweiz. Führerausweises gestellt werden. Das Formular für den Umschrieb des ausländischen Führerausweises können Sie persönlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail bestellen oder von der Internetseite der Motorfahrzeugkontrolle herunterladen.
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Internationaler Führerausweis - bestellen ![]() Der Internationaler Führerausweis kann über die Motorfahrzeugkontrolle Baselland bestellt werden. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Lernfahrausweis - beantragen ![]() Das Gesuchsformular für die Ausstellung eines Lernfahrausweises können Sie bei den Einwohnerdiensten, dem kantonalen Polizeiposten und der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) beziehen. Anschliessend wird das Formular direkt durch die Einwohnerdienste an die MFK gesendet und darf nicht mehr an den/die Gesuchsteller/in ausgehändigt werden. Die Gebühr für die Beglaubigung der Daten beträgt CHF 10.--. Diese können Sie direkt bei den Einwohnerdiensten in bar begleichen. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kinder- und Jugendzahnpflege ![]() Die Kinder- und Jugendzahnpflege gewährleistet eine flächendeckende zahnmedizinische Behandlung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Allschwil mit dem Ziel der Erhaltung und Förderung gesunder und funktionstüchtiger Kauapparate der Kinder und Jugendlichen. Diese Leistungen werden zu vertretbaren Kosten bei gesicherter Qualität erbracht. Die Gemeindeverwaltung betreut die kommunale Administration und pflegt die erforderlichen Kontakte zu Eltern, Zahnärztinnen, Zahnärzten und dem kantonszahnärztlichen Dienst. Die Gemeindeverwaltung ist verantwortlich für das gesamte Rechnungswesen Kinder- und Jugendzahnpflege. Sie kontrolliert die Rechnungen über erfolgte Behandlungen, stellt den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten unter Berücksichtigung allfälliger Gemeindebeiträge die Behandlungskosten in Rechnung und erstellt die regelmässigen Schlussabrechnungen zwecks Einforderung der Kantonsbeiträge. | Kinder- & Jugendzahnpflege Merkblatt Kinder- und Jugendzahnpflegereglement | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bauzonen-Auskünfte ![]() Auskünfte über Bauzonen erteilen Ihnen gerne die Mitarbeitenden der Abteilung Entwickeln Planen Bauen. | Teilzonenplan Dorfkern Teilzonenreglement Dorfkern (Dorfkernreglement) Zonenplan Siedlung Zonenreglement Landschaft Zonenreglement Siedlung Lärm-Empfindlichkeitsstufen-Plan Zonenplan Landschaft | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gebührenordnung Baubewilligungswesen ![]() Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
| Einfriedungsgesuch Kleinbaugesuch Renovationsgesuch Sanierungsgesuch | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erwachsenenschutz: Massnahmen für erwachsene Personen ![]() Das Erwachsenenschutzrecht löste per 1. Januar 2013 das bisherige Vormundschaftsrecht ab und ist Teil des Zivilgesetzbuches. Es regelt die rechtliche Situation und den Schutz von Menschen, die wegen eines Schwächezustandes ihre Angelegenheiten nicht oder nur teilweise selbst besorgen können. Bei einer volljährigen und urteilsfähigen, das heisst handlungsfähigen Person kann davon ausgegangen werden, dass sie in der Lage ist ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten selbständig zu regeln. Der Schwächezustand bezeichnet eine Einschränkung der Handlungsfähigkeit der betroffenen Person. Dies kann beispielsweise durch eine psychische Störung/Erkrankung oder einer geistigen Behinderung der Fall sein. Ist die betroffene Person somit nicht oder nur teilweise in der Lage ihr Wohl und ihre Interessen selbst sicherzustellen, muss der Staat diese im Rahmen des Erwachsenenschutzrechts sicherstellen. Erwachsenenschutzmassnahmen haben immer das Wohlergehen und der Schutz der betroffenen Person als Ziel. Die wichtigsten Möglichkeiten des neuen Erwachsenenschutzrechts sind:
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Einfriedungsgesuch einreichen ![]() Gesuche für die Errichtung eines Grenzhages (Einfriedung) werden durch die Gemeinde behandelt. Die gesetzlichen Bestimmungen für die Granzabstände von Grünhecken und Bäumen richten sich nach dem Einführungsgesetz zum ZGB und - für die übrigen Einfriedungen - nach dem kantonalen Baugesetz. | Einfriedungsgesuch | ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Grenzabstände ![]() Grenzabstände Grenzabstände für Neubauten sind im kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) vom 8. Januar 1998 geregelt.
Für die Grenzabstände bei Stützmauern und Einfriedungen sowie Abgrabungen und Aufschüttungen verweisen wir auf das Merkblatt "Gesetzesauszüge zu verschiedenen Themen" im pdf-Format der Gemeinde Allschwil. Kontakt Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne das Bauinspektorat des Kantons Basel-Landschaft, Tel.-Nr. +41 61 / 552 67 77, zur Verfügung. | Gesetzesauszüge zu verschiedenen Themen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hausnummer bestellen | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Katasteranzeigen ![]() Folgende Gründe können den Versand einer Katasteranzeige auslösen: Handänderungen Mutationen Schätzungen Datenschutz
http://www.steuerrechner.bl.ch/Projekteigenmietwert2007 Jeweils zu Beginn einer neuen Steuerperiode verschickt die Finanz- und Kirchendirektion des Kantons Basel-Landschaft ein Liegenschaftsblatt mit einer Übersicht sämtlicher in Ihrem Eigentum stehenden Grundstücke. Bitte vergleichen Sie diese Angaben mit den Katasterwerten auf der Katasteranzeige. | Katasteranzeige bestellen | ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kleinbaugesuch einreichen ![]() Kleinbaugesuche (z.B. Velounterstand, Gerätehäuschen) unterstehen dem kleinen Baubewilligungsverfahren der Gemeinden. Das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) und die dazugehörende Verordnung regeln, welche Bauten
Das Formular können Sie online herunterladen oder beim Sekretariat der Abteilung Entwickeln Planen Bauen bestellen. | Kleinbaugesuch | ![]() ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Luftfahrthindernisse ![]() Sowohl Anlagen, Gebäude, Seilbahnen, als auch Hochspannunsleitungen, Antennen, oder Metallkabel und -schnüre können Luftfahrthindernisse sein, wenn ihre Anwesenheit eine Gefahr für die Luftfahrt darstellen oder den reibungslosen Betrieb von Flugsicherheitseinrichtungen beeinträchtigen könnte.
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Marktstand - anmelden ![]() Durch die von der Einwohnergemeinde Allschwil organisierten und durchgeführten Markttage wird die Eigenständigkeit des Dorflebens unterstützt und belebt. Die Planung der jährlichen Markttage und allfälliger Rahmenprogramme liegt im Verantwortungsbereich der Marktkommission. Sie legt die Marktdaten, die Standorte und Einzugsgebiete fest. Die Marktkommission prüft die eingehenden Bewerbungen von Marktfahrerinnen und Marktfahrern und erteilt die erforderlichen Standbewilligungen. Sie gewährleistet den ordentlichen Marktbereich, besorgt den Gebühreneinzug und nimmt die Abrechnungen mit der Gemeindeverwaltung vor. Mit geeigneten Inseraten, Medienmitteilungen und Kleinplakaten wirbt die Marktkommission in der Gemeinde und der Region regelmässig für die Allschwiler Markttage. Informationen zur Anmeldung etc.: | Markt-Anmeldung Marktordnung | ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Meldungen Mieterwechsel an Einwohnerkontrolle durch Liegenschaftsverwaltungen/Hauseigentümer ![]() Die Vermieter und Logisgeber sind verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen den Einwohnerdiensten den Zu- und Wegzug sowie Umzug von Mietern zu melden. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Renovationsgesuch / Sanierungsgesuch ![]() Renovationen und Sanierungen bei Gebäuden im Dorfkern (gemäss Teilzonenreglement Dorfkern der Gemeinde Allschwil): Gemäss § 92 der Verordnung zum kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz (RBV) wurde die Bewilligung für Unterhaltsarbeiten und Renovationen innerhalb dem Baugebiet an die Gemeinden abgegeben.
a) Umdecken von Dächern
Bei Sanierungsarbeiten und Renovationen an kommunal geschützten Gebäuden muss ebenfalls die Stellungnahme der kantonalen Denkmalpflege eingeholt werden.
Bei geschützten Bauten können im Werkhof, Hagmattstrasse 23, Eichenholz und Biberschwanzziegel bezogen werden. Das Holz und die Ziegel werden zum aktuellen Einkaufspreis abgegeben und mit den Subventionsbeiträgen verrechnet. Der Holz- und Ziegelbezug (Ausmass) muss von der Hauptabteilung Hochbau-Raumplanung genehmigt werden. Das Anbringen oder Ändern von Reklameeinrichtungen richtet sich nach dem separaten Reklamereglement.
Renovationen und Sanierungen in den Ortsbildschutzzonen Borerhof und Lindenplatz (gemäss Zonenreglement Siedlung Allschwil):
Die öffentliche Hand leistet Beiträge an fachgerechte Renovationen/Sanierungen. Hierfür ist ein separates schriftliches Gesuch an die Gemeindeverwaltung, Abteilung Entwickeln Planen Bauen einzureichen. | Richtlinien Dorfkern Renovationsgesuch Abgabe von Eichenholz und Biberschwanzziegeln Teilzonenreglement Dorfkern (Dorfkernreglement) Teilzonenplan Dorfkern Subventionsantrag Ortsbildschutz Subventionsantrag Dorfkern Richtlinien Ortsbildschutz | ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tagesheime, Tagesfamilien und Spielgruppen in Allschwil ![]() Für die Familienergänzende Kinderbetreuung und die die frühe Bildung, Betreuung und Erziehung stehen verschiedene Tagesheime, Tagesfamilien und Spielgruppen zur Verfügung. Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Angeboten finden Sie auf der Homepage der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung unter www.kinderbetreuung-allschwil.ch.
Dokumente: Angebotsübersicht FEB Kindertagesstätten Angebotsübersicht FEB Spielgruppen
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Schutzräume ![]() Schutzräume und Schutzanlagen werden primär für den Fall eines bewaffneten Konflikts erstellt, sollen aber auch bei Katastrophen und in Notlagen als Notunterkünfte genutzt werden können.
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Sportanlagen Innenbereich - mieten ![]() Alle im Gemeindebesitz stehenden und alle eingemieteten Liegenschaften werden durch den Liegenschaftsdienst der Hauptabteilung Hochbau - Raumplanung verwaltet. Die Liegenschaftsverwaltung umfasst die bedarfsgerechte Bereitstellung der Räumlichkeiten sowie die Ausfertigung und Aktualisierung der hierfür erforderlichen Belegungspläne, Benützungsbewilligungen und Mietverträge. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Subventionsgesuche einreichen ![]() Subventionsgesuche betreffend Gemeindebeiträge an Bauten im Dorfkern und an Bauten im Siedlungsgebiet nach dem Bauinventar des Kantons Basel-Landschaft und Ortsbildschutz Borerhof/Lindenplatz sind schriftlich einzureichen an die | Subventionsantrag Ortsbildschutz Subventionsantrag Dorfkern Richtlinien Ortsbildschutz Richtlinien Dorfkern | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zonenrechtliche Auskünfte - Bauanfragen ![]() Zonenrechtliche Auskünfte erteilen Ihnen gerne die Mitarbeitenden der Abteilung Entwickeln Planen Bauen. | Teilzonenreglement Dorfkern (Dorfkernreglement) Teilzonenplan Dorfkern Zonenplan Siedlung Zonenplan Landschaft Zonenreglement Landschaft Zonenreglement Siedlung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schulräume - nutzen ![]() Sie möchten ein Klassenzimmer oder andere Räumlichkeiten einer Allschwiler Schule für einen bestimmten Anlass mieten? René Scotzniovsky, Hauptabteilung Bau - Raumplanung - Umwelt, erteilt Ihnen gerne weitere Auskünfte. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wohnungs- und Geschäftsraumzustandsaufnahmen bestellen ![]() Wohnungs- und Geschäftsraumzustandsaufnahmen
| Wohnungsabnahmeprotokoll | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zivilschutz, Dienstpflicht - Informationen einholen ![]() Die nationale Dienstpflicht wird entweder in der Armee (Militärdienstpflicht) oder im Zivilschutz (Schutzdienstpflicht), im Ausnahmefall im Zivildienst (Zivildienstpflicht) geleistet. Männer mit Schweizer Bürgerrecht, die für die Schutzdienstleistung tauglich sind, sind schutzdienstpflichtig. Militär- und Zivildienstpflichtige sind nicht schutzdienstpflichtig. Militärdienstpflichtige, die aus der Militärdienstpflicht ausscheiden, werden nicht schutzdienstpflichtig, sofern sie mindestens 50 Militärdiensttage geleistet haben (diese Regelung gilt für Armee-Entlassene, welche nach 31.12.2003 aus der Armee ausgeschieden sind). Die Rekrutierung für den Zivilschutz und für die Armee wird gemeinsam durchgeführt. Dauer | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abfallvignetten - Verkaufsstellen ![]() Die Abfallentsorgung ist gebührenpflichtig (siehe Interner Link Gebühren). Zur Entsorgung von Kehrichtsäcken und Sperrgut müssen Abfallvignetten in ausreichender Anzahl auf den Säcken resp. dem Sperrgut aufgeklebt werden. Für Abfallcontainer (800 Liter) sind spezielle Containervignetten erhältlich.
Verkaufsstellen für Kehrichtvignetten:
Verkaufsstellen für Containervignetten:
Für die gewichtsabhängige Gewerbeabfuhr steht Ihnen zur Anmeldung unser Online-Formular (siehe Externer Link "Abfalldeklaration") zur Verfügung. | ![]() ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wertstoffsammelstellen (WSSS) und Recyclinghof ![]() Folgende Wertstoffsammelstellen (WSSS) stehen in Allschwil wohnhaften Privatpersonen (Gewerbetreibende sind nicht zugelassen) für die Entsorgung von Aluminium, Weissblech/Konservendosen, Glasflaschen und Speiseöl zur Verfügung:
An den mit (T) gekennzeichneten Wertstoffsammelstellen (WSSS) stehen Textilcontainer zur Entsorgung von Kleidern und Schuhen. Speiseöl kann an den mit (A) gekennzeichneten Wertstoffsammelstellen (WSSS) entsorgt werden.
Bitte an die Benützenden: Die Sammelstellen sauber halten und die Transportbehältnisse wieder mit nach Hause nehmen.
Recyclinghof SRS (Swiss Recycling Services AG) Öffnungszeiten:
Folgende Abfälle können von in Allschwil wohnhaften Privatpersonen kostenlos abgegeben werden:
| Sektoreneinteilung nach Strassen (Abfall, Feuerungskontrolle) Übersichtsplan Kehrichtabfuhr (Sektoren) und WSSS | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Fluglärm ![]()
Gemeindeverbund Flugverkehr - Korrekte Anwendung der ILS 33-Landeregelung, Erhöhung der Windlimite von 5 auf 10 Knoten - Nachtflugverbot von 22.00 bis 7.00 Uhr - Kein Ausbau des Frachtflugverkehrs zu Lasten der Bevölkerung - Flankierende betriebliche Massnahmen zur Reduktion der Lärmbelästigung Fluglärm-Beschwerde Medienmitteilungen Berichte / Diverses
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Schulärztlicher Dienst ![]() Die Untersuchung vor/bei Kindergarteneintritt ist terminlich mit dem Vorsorgeuntersuch mit 4 Jahren nach KVG abgestimmt. Dies ermöglicht behandlungsbedürftige Erkrankungen bereits vor Kindergarteneintritt zu erkennen und eine Therapie einzuleiten (z.B.: Seh- und Hörstörungen).
In der 5. Primarklasse findet die zweite schulärztliche Untersuchung statt. Zur Untersuchung gehört die Feststellung von Grösse und Gewicht, eine Blutdruckmessung, eine Sehprüfung, ein Gehörtest sowie die Kontrolle der Impfkarte.
Erziehungsberechtigte können frei entscheiden, ob sie die Vorsorgeuntersuchung durch den Schularzt, Herrn Dr. Markus Bücker, oder aber privat durch andere Ärztinnen und Ärzte vornehmen lassen wollen.
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Gesundheitsförderung Baselland ![]() Gesundheitsförderung hat zum Ziel, möglichst alle Menschen zur Erhaltung und Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen und Lebensbedingungen zu schaffen, die für die Gesundheit förderlich sind. Der Kanton Basel-Landschaft orientiert sich bei seiner Tätigkeit zur Gesundheitsförderung an den im Jahr 2002 von Schweizer Fachleuten erarbeiteten "Gesundheitsziele für die Schweiz". Das aktuelle Programm der Gesundheitsförderung richtet sich nach dem Rahmenkonzept 2006 - 2010. Dieses umfasst ein Grundprogramm und fünf Schwerpunktprogramme. Zum Grundprogramm gehören in erster Linie Querschnitt-Themen und übergeordnete Themen, die sich aus den Zielen ableiten lassen:
Die fünf Schwerpunktprogramme konzentrieren sich auf die Lebenswelten Gemeinde und Schule und umfassen folgende Themen: | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Strafregisterauszug - anfordern ![]() Der Strafregisterauszug kann beim Bundesamt für Justiz als elektronisches, digital signiertes Dokument bestellt werden. Wenn Sie selbst über eine digitale Signatur verfügen, können Sie den Auszug innerhalb von sechs Stunden (Bürozeiten) erhalten. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mietzinsbeiträge beantragen ![]() Familien, Alleinerziehende, Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger in bescheidenen finanziellen Verhältnissen haben Anspruch auf Entlastung von übermässig hohen Mietzinsbelastungen, wenn dadurch die Sozialhilfeabhängigkeit vermieden werden kann. | Mietzinsbeiträge 2020 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mahn- und Betreibungswesen ![]() Mahnwesen An seiner Sitzung vom 29. Februar 2018 hat der Gemeinderat beschlossen, für Betreibungsrückzüge eine Gebühr von CHF 20.00 pro Einzelfall zu erheben (Beschluss-Nr. 44). Für sämtliche Auskünfte über Betreibungen, welche NICHT die Einwohnergemeinde Allschwil betreffen (Staatssteuer, Bundessteuer, etc.) oder auch AUSZÜGE AUS DEM BETREIBUNGSREGISTER, bitten wir Sie, sich direkt mit dem Betreibungsamt in Liestal in Verbindung zu setzen. | ![]() ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Motorfahrzeugkontrolle ![]() Auskünfte über Fahrzeuge und Kontrollschilder, Führer- und Lernfahrausweise sowie Verkehrssteuern und Gebühren erteilt die Motorfahrzeugkontrolle.
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Beleuchtung (öffentliche) - Störungsmeldung ![]() Melden Sie uns den Ausfall einer Strassenbeleuchtung. Bei Ihrer Störungsmeldung benötigen wir die Strassenbezeichnung, die Nummer des Beleuchtungskandelabers oder die Hausnummer der nächsten Liegenschaft. Defekte Leuchtmittel werden wöchentlich jeweils Freitags ersetzt. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Mutterschaftsentschädigung ![]() Die Mutterschaftsentschädigung ersetzt einer Mutter nach der Geburt während einer bestimmten Dauer den Lohn respektive das Taggeld. Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Niederkunft:
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Giftstoffe aus Cheminées und Schwedenöfen ![]() Nicht nur Feinpartikel von Dieselkraftfahrzeugen, sondern auch Giftstoffe aus Cheminées und Schwedenöfen belasten die Luftqualität.
| Feuerungskontrolle Merkblatt Anlagebesitzer/innen Feuerungskontrolle - Verordnung Feuerungskontrolle Meldung Servicefirma Feuerungskontrolle Änderung Verordnung Merkblatt für den Betrieb von kleinen Holzfeuerungen und Cheminées | ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Freiwilliger Schulsport ![]() Der Freiwillige Schulsport wird in Allschwil gefördert und unterstützt. Sportlich interessierten Kindern und Jugendlichen wird die Möglichkeit geboten, neue und verschiedene Sportarten kennen zu lernen oder ihre bereits vorhandenen Kenntnisse zu vertiefen. Unter qualifizierter Leitung werden nebst der Vermittlung der sportspezifischen Kenntnisse auch die sozialen Aspekte des Miteinanders, des Gruppenerlebnisses und des fairen Wettkampfes gepflegt und gefördert. Die Kurse für Schülerinnen und Schüler ab der zweiten Kindergartenklasse bis und mit Sekundarstufe I finden jeweils im Herbst- und im Frühlingssemester statt. Anmeldeformulare werden durch die Klassenlehrpersonen zu Beginn des Semesters an alle Kinder verteilt. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einzahlungsscheine und Kontoauszüge bestellen ![]() Für die Entrichtung der Gemeindesteuern können Sie bei uns leere Einzahlungsscheine und/oder Kontoauszüge bestellen. Nach Eintreffen Ihrer Bestellung werden Ihnen die Unterlagen per Post zugestellt. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Reittierkontrolle - Anmeldung Reittier ![]() Das Polizeireglement und die Verordnung der Einwohnergemeinde Allschwil regeln die Kennzeichnung der Reit- und Zugtiere. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zolldienststellen - Öffnungszeiten und Adressen ![]() Die Öffnungszeiten und Adressen der Allschwiler Zolldienststellen. | ![]() ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wehrpflichtersatzabgabe ![]() Schweizer Bürger, die ihre Wehrpflicht nicht oder nur teilweise durch persönliche Dienstleistung (Militär- oder Zivildienst) erfüllen, haben einen Ersatz in Geld zu leisten. Ersatzpflichtig sind die Wehrpflichtigen mit Wohnsitz im In- oder Ausland, die im Ersatzjahr, das dem Kalenderjahr entspricht a) während mehr als sechs Monaten nicht in einer Formation der Armee eingeteilt sind und nicht der Zivildienstpflicht unterstehen und b) als Dienstpflichtige ihren Militär- oder Zivildienst nicht leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ersatzbefreiung möglich (z.B. Invalidität). Dazu muss ein Antrag auf Ersatzbefreiung eingereicht werden. | Merkblatt Wehrpflichtige | ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Waffenloser Dienst - beantragen ![]() Militärpflichtige, die den bewaffneten Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, reichen beim Kreiskommando des Wohnkantons ein schriftliches Gesuch um Zulassung zum waffenlosen Militärdienst ein. Das Gesuch muss von stellungspflichtigen mindestens einen Monat vor der der Rekrutierung und von Militärpflichtigen spätestens drei Monate vor der nächsten Militärdienstleistung eingereicht werden. | Waffenloser Dienst | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Rekrutenschule - verschieben ![]() Falls Sie die Rekrutierung nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt absolvieren können, müssen Sie ein Gesuch um Verschiebung an die zuständige Militärbehörde Ihres Wohnortskantons einreichen. Falls Sie die RS nicht zum vereinbarten Zeitpunkt leisten können, müssen Sie ein Gesuch um Verschiebung der RS an folgende Adresse richten:
Das Gesuch ist mit allen notwendigen Beweismitteln zu versehen (das heisst: z.B. Bestätigung der Schule/Lehre, des Arbeitgebers etc.). | ![]() ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schiesspflicht - Gesuch um Dispensation ![]() Jeder Angehörige der Armee muss grundsätzlich jährlich seine obligatorische Schiesspflicht erfüllen. Bei einem triftigen Grund, die Schiesspflicht nicht zu erfüllen, kann ein Gesuch um Dispensation gestellt werden. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Auslandurlaub - Gesuch stellen ![]() Wenn ein Wehrpflichtiger einen Auslandaufenthalt von sechs oder mehr Monaten plant, ist dem Kreiskommando eine Verbindungsadresse in der Schweiz zu melden. | ![]() ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Dienstbüchlein - Duplikat beantragen ![]() Für die Ausstellung eines Duplikatdienstbüchleins hat der Inhaber eine Gebühr von CHF 150.00 zu bezahlen. Wenn der Inhaber nachweist, dass kein Eigenverschulden vorliegt, fällt die Ausstellungsgebühr weg. Kommt das Originaldienstbüchlein zum Vorschein, so ist das Duplikatdienstbüchlein sofort dem Kreiskommando Basel-Landschaft zurückzugeben. Es besteht kein Recht auf Rückerstattung der bezahlten Gebühren. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Militärdienst (WK) - verschieben ![]() Sowohl für die Verschiebung eines WK wie auch für die Erlaubnis um Urlaub muss ein Gesuch bei der entsprechenden kantonalen Militärverwaltung eingereicht werden. Als Grundsatz gilt: je früher, desto besser. Das Gesuch muss ohne Dienstbüchlein bis spätestens 14 Wochen vor Dienstbeginn an die jeweilige kantonale Militärverwaltung eingereicht werden.
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Rekrutierung und Rekrutenschule (RS) ![]() Normalerweise erfolgt die Rekrutierung zum Militär mit 19 Jahren, die Rekrutenschule wird mit 20 Jahren absolviert. Sie dauert in der Regel 18 oder 21 Wochen. Mit 18 Jahren erhalten Männer ein obligatorisches Aufgebot für die Orientierungstage in der Region. Die Teilnahmen für Frauen ist freiwillig. An dieser Veranstaltung wird über den Ablauf der Rekrutierung, über die RS und mit besonderem Gewicht über die Vereinbarkeit von Ausbildung, Beruf und RS informiert. Das Dienstbüchlein wird den Teilnehmenden zu diesem Zeitpunkt übergeben. Rekrutierung | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Militärdienstpflicht ![]() Die Militärdienstpflicht beginnt für Männer mit dem 19. Lebensjahr. Im Alter von 16 Jahren wird der Stellungspflichtige vororientiert, mit 18 zu obligatorischen Orientierungstagen eingeladen und mit 19 vom Wohnortkanton zur Rekrutierung aufgeboten. Die Rekrutenschule wird in der Regel mit 20 Jahren absolviert. Für Frauen ist der Militärdienst freiwillig. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Informationen des Kant. Krisenstabes KKS ![]() Die Gemeindeführungsstäbe, die Regionalen Führungsstäbe und der Kantonale Führungsstab sind in ihrem Verantwortungsbereich verantwortlich für:
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Zivildienst - Gesuch stellen ![]() Eine besondere Form der Erfüllung der allgemeinen Wehrpflicht ist der Zivildienst. Er ist keine frei wählbare Alternative zum Militärdienst. Der Zivildienst steht nur Dienstpflichtigen offen, die den Militärdienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Der Zivildienst dauert 1,5-mal länger als der Militärdienst (390 Diensttage) und kann in einer oder mehreren Etappen geleistet werden. Er beinhaltet Arbeiten, die im öffentlichen Interesse liegen. Das Gesuch besteht aus dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Formular und einer Kopie des Passes oder der Identitätskarte. Wer das Gesuch auf elektronischem Weg einreicht, muss die Gesuchseinreichung mit einer schriftlichen, unterzeichneten Erklärung bestätigen. Massgeblich für den Zeitpunkt der Einreichung ist der Poststempel dieser Erklärung. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Alarmierung der Bevölkerung - Informationen einholen ![]() Katastrophen können mit sehr kurzer oder ohne Vorwarnzeit eintreten. Umso wichtiger ist der rasche Informationsfluss und die frühzeitige Alarmierung der Bevölkerung. Zusammenarbeit der Behörden Information und Verbreiten von Verhaltensanweisungen Sirenen: Einmal pro Jahr | ![]() ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Naturgefahrenkarten Kanton BL - Informationen ![]() Der Kanton Basel-Landschaft hat für das Siedlungsgebiet aller Gemeinden eine Naturgefahrenkarte erarbeitet. Hier erfahren Sie mehr über Inhalt und Zweck der Naturgefahrenkarte im Kanton Basel-Landschaft. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Landesversorgung - Informationen einholen ![]() Für die wirtschaftliche Landesversorgung ist das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL zuständig. Aufgabe der wirtschaftlichen Landesversorgung ist die Bewältigung von Versorgungskrisen. Sie sorgt dafür, dass das wirtschaftliche Leben auch dann weiter geht, wenn Versorgungsengpässe entstehen, welche die Wirtschaft selber nicht mehr beheben kann. Durch gezielte Eingriffe schafft sie Rahmenbedingungen, die es der Wirtschaft erlauben, eine möglichst ausgewogene Versorgung auf reduziertem Niveau zu gewährleisten, so dass keine wirtschaftlichen Ungleichgewichte und sozialen Spannungen entstehen. | ![]() ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Heimatmuseum - Informationen einholen ![]() Das Heimatmuseum ist derzeit geschlossen. Im Jahr 2019 öffnet das Museum seine Türen wieder mit einem neuen Konzept. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Das Heimatmuseum Allschwil bietet Schulklassen, Vereinen und Privatpersonen Einblicke in die Geschichte Allschwils. Ausstellungen: Sundgauer Fachwerkhaus mit eingerichtetem Wohnteil. Ziegelsammlung. Ur- und frühgeschichtliche Funde aus Allschwil. Ausstellung «Streifzüge durch die Allschwiler Geschichte» ab 17. Jh. Vorratshaltung, Wasserversorgung, Brauchtum. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bibliotheken ![]() Bibliotheken GGG
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Theater - Vorstellungsdaten ![]() Allschwil verfügt über drei Laientheater. Die Daten der nächsten Vorführungen erfahren Sie im Veranstaltungskalender. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Erwachsenenbildung ![]() Kreativkurse
Auskünfte erteilt Ihnen gerne: | Richtlinien betreffend Kreativkurse der Gemeinde Allschwil vom 20. Mai 2015 Ausschreibung Kreativkurse Winter 2020 | ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jährliche Unterstützungsbeiträge an kulturelle Organisationen ![]() Unterstützung kulturelle Organisationen
| Fragebogen kulturelle regionale Organisationen Fragebogen kulturelle Organisationen Allschwil Merkblatt für die Einreichung jährlicher Beitragsgesuche kulturelle Organisationen Allschwil und kulturelle regionale Organisationen Richtlinien betreffend Unterstützungsbeiträge an Jugend- und Sportvereine Allschwil, kulturelle Organisationen Allschwil und kulturelle regionale Organisationen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Berufsschule - Dokumentationen bestellen ![]() Baselbieter Lernende und Lehrbetriebe können Dokumentationen und Formulare direkt beim Amt für Berufsbildung und Berufsberatung bestellen. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Musikschule Allschwil ![]() Die Musikschule Allschwil bietet ein breites Unterrichtsangebot und vielfältige Möglichkeiten zum praktischen Musizieren an. Damit leistet sie einen wesentlichen Beitrag zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung junger Menschen.
Aktuelles Fächerangebot
Die Musikschule Allschwil ergänzt respektive erweitert die Arbeit der Volksschule und beschäftigt fachlich ausgewiesene Lehrerinnen und Lehrer, die mit ihrem Engagement, ihrem Können und ihrer Erfahrung einen wichtigen Bildungs- und Erziehungsauftrag erfüllen.
| Musikschulreglement | ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abwasserentsorgung ![]() Die Entsorgung der in Allschwil anfallenden häuslichen und gewerblichen Abwässer sowie des Meteorwassers erfolgt über eine gut unterhaltene, leistungsfähige und auf die Bebauung ausgerichtete Kanalisationsinfrastruktur. Die Planung der für die Entsorgung von Abwässern erforderlichen Infrastruktur sowie deren Unterhalt erfolgen fachgerecht und auftretende Schäden werden speditiv und kostengünstig behoben. Überflutungen oder Rückstauungen wird mit regelmässigen Kontrollen und Reinigungsarbeiten vorgebeugt. Baulicher und betrieblicher Unterhalt
Gebühren und Beiträge | Abwasserreglement Abwasserreglement - Verordnung Kanalisationsgesuch Kanalisationsgesuch – Mustereingabeplan Kellergeschoss A3 Kanalisationsgesuch – Mustereingabeplan Schnitt A3 | ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tageskindergärten ![]() Kontakte: | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Allschwiler Wald - Naherholungsgebiet ![]() Der Allschwiler Wald ist als Erholungsgebiet für die Bevölkerung von grosser Bedeutung. Waldeigentümer und Forstbetrieb haben sich seit Jahren für diese Waldleistung engagiert und pflegen eine einzigartige Forschungszusammenarbeit mit der Uni Basel, aus der zahlreiche Grundlagen zur Erholungs- und Freizeitnutzung von Wäldern hervorgegangen sind.
Waldpfad "Allschwiler Wald", Binningen | Waldkarte | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Reservationen ![]() Anlagen, Räumlichkeiten, das Geschirrmobil oder auch die Tageskarten der SBB können bei der Einwohnergemeinde Allschwil reserviert resp. gemietet werden. | ![]() ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Grundbuch ![]() Das Grundbuch ist nicht anderes als ein "Buch", das über die Rechtsverhältnisse an Grundstücken Auskunft gibt. Es ist ein amtlich geführtes Register, in dem alle dinglichen Rechte an Grundstücken sowie die Grundstückbeschreibung (gemäss amtlicher Vermessung) festgehalten werden. Die Eintragung in das Grundbuch ist notwendig für Entstehung, Änderung und Aufhebung der dinglichen Rechte oder für die Verfügungsbefugnis über diese Rechte. Das Grundbuch bildet also die Grundlage für den Rechtsverkehr mit Grundstücken. Auskunft über die verschiedenen Arten von Grundbucheinsichten und ihre Formalitäten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt. Weitere Auskünfte erhalten Sie direkt beim Grundbuchamt Arlesheim. | ![]() ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Immobilien in Allschwil ![]() Allschwil ist attraktiv. Seine Weltoffenheit wird durch seine Grenzen zu Frankreich und der Kantonsgrenze zu Basel nicht geschmälert. Im Gegenteil: Seine Lage zieht Menschen und Firmen an - das linksufrige Bachgrabengebiet zählt zu den prosperierendsten Gewerbegebieten der Region. Dennoch hat der Dorfkern seinen ländlichen Charme bewahren können. Allschwil bietet eine umfassende Infrastruktur, eine Vielzahl von Sportmöglichkeiten, einen problemlosen Zugang zum grossen kulturellen Angebot der Stadt Basel und nicht zuletzt einen tiefen Steuerfuss.
Weitere Immobilienbörsen finden Sie unter
Ausserdem gibt es folgende in Allschwil ansässige Immobilienfirmen mit eigener Homepage: | Verzeichnis freistehende Büro-, Industrie- und Geschäftslokale Verzeichnis Wohngenossenschaften und Verwaltungen | ![]() ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Internet ![]() Die Bedeutung des Internets hat in den letzten Jahren gewaltig zugenommen. Das wachsende IT-Know-how wird nicht automatisch von einem wachsenden Sicherheitsbewusstsein der Internetnutzer begleitet. Zwar gibt es inzwischen zahlreiche technische Hilfsmittel, die den Benutzer mehr oder weniger wirksam vor Angriffen von aussen schützen, eine absolute Sicherheit ist jedoch nicht möglich. Die Sicherheit ist auch und vor allem eine Frage des individuellen Verhaltens. | ![]() ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hundespazierwege ![]() Entnehmen Sie unserer Hundespazierwegkarte, auf welchen Wegen Sie Ihren Hund frei laufen lassen dürfen. Die Karte können Sie auf Ihrem Bildschirm beliebig nahe heranscrollen: (Ctrl-Taste & Scrollen oder + / -). Bitte beachten Sie, dass die Spazierwege im Wald an den Bäumen mit roten Ringen markiert sind. Jeweils vom 1. April bis 31. Juli gilt im ganzen Wald und an den Waldsäumen wegen der Setz- und Brutzeit unserer Wildtiere eine absolute Leinenpflicht. | Hundespazierwege | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gebührenordnung Anlässe (Gelegenheitswirtschaft) ![]() Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Zuständiger Bereich: Sicherheit - Einwohnerdienste - Steuern | Gesuch für Freinacht, Gelegenheitswirtschaft | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Reittierhaltung ![]() Das Halten von Reittieren ist im Polizeireglement und der Verrodnung der Einwohnergemeinde Allschwil geregelt. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Reitwege ![]() Entnehmen sie unserer Reitwegkarte auf welchen Routen sie mit ihrem Pferd ausreiten können. Die Karte können Sie auf Ihrem Bildschirm beliebig nahe heranscrollen (Ctrl-Taste & Scrollen oder + / -). Beachten Sie, dass die Reitwege auch im Wald mit blauen Ringen an den Bäumen markiert sind. | Reitwege | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jagd - diverse Informationen ![]() Das prioritäre Ziel der Jagd ist es, den Wildbestand nachhaltig zu nutzen, die durch Wildtiere verursachten Schäden auf einem für die Gesellschaft akzeptablen Niveau zu halten sowie die Populationen wild lebender Arten zu erhalten. Jagdvorschriften Jagdschein Informationen zur Jagd | ![]() ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Aufgrabungen auf öffentlichem Grund (Allmend) ![]() Für Aufgrabungen auf öffentlichem Grund (Gemeindestrassen, Trottoirs etc.) ist vorgängig durch Einreichung des Aufgrabungsgesuchs inklusive Situationsplan (mit der Vermassung der Aufgrabung) eine Bewilligung bei der Abteilung Entwickeln - Planen - Bauen einzuholen. | Aufgrabungsgesuch Gemeindestrassen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Fischerei ![]() Die Kantone reglementieren die Fischerei, indem sie sich auf die Grundsätze des Bundesgesetzes über die Fischerei stützen. Diese Grundsätze schützen die Artenvielfalt und stellen den Tierbestand der Seen und Flüsse langfristig sicher. Fischereipatent Fischereimethoden und Fanggeräte Gewässerschutz und Fischerei | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einfuhr/Ausfuhr von Wildtieren ![]() Durch einen umfangreichen internationalen Handel sind viele Tier- und Pflanzenarten gefährdet oder könnten gefährdet werden. Sie sollen nur in dem Mass gehandelt werden, wie dies ihre natürlichen Bestände erlauben. Ein nachhaltiger, geregelter Handel ist oft eine effizientere Schutzmassnahme als ein absolutes Handelsverbot. Als Handel im Sinne von CITES gilt jeder Grenzübertritt. Die durch CITES geschützten Arten werden je nach Gefährdungsgrad in drei Schutzstufen eingeteilt. Die Aus- und Einfuhr von lebenden Exemplaren oder deren Teile und Erzeugnisse ist entweder verboten (Anhang I, mit Ausnahmen) oder nur mit Bewilligung möglich. Als Vollzugsbehörde von CITES sowie des Internationalen Walfangübereinkommens (IWC) leistet das BVET einen wichtigen Beitrag zum Schutz und zur Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten und ihren Lebensräumen. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Familiennachzug ![]() Sinn und Zweck des Familiennachzugs ist es, das Zusammenleben der gesamten Familie zu ermöglichen und rechtlich abzusichern. Bevor der Familiennachzug bewilligt werden kann, ist deshalb abzuklären, wo sich in Zukunft das Zentrum des Familienlebens befinden wird. Liegt der Schwerpunkt weiterhin im Ausland, sind die Voraussetzungen für den Familiennachzug nicht erfüllt. Der Lebensmittelpunkt der Familie liegt in der Schweiz, wenn sich beide Ehepartner und alle Kinder, die ihrer Betreuung bedürfen, hier aufhalten werden.
Das Gesuch um Familiennachzug ist zu richten an das Amt für Migration
Das Amt für Migration leitet das Gesuch im Anschluss an die betroffene Gemeinde (Gemeindepolizei) weiter. Diese prüft die finanziellen Verhältnisse sowie die wirtschaftlichen Gegebenheiten (geeignete Wohnung, Arbeitsverhältnis etc.) der Gesuchsteller. | Anmelden bei der Gemeinde - Merkblatt | ![]() ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Förderbeiträge Energie - Renovationen ![]() Das Baselbieter Energiepaket versucht es allen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern besonders einfach zu machen, energietechnisch möglichst sinnvoll zu renovieren. Auf der Internetplattform www.bl-energiepaket.ch finden die Renovationswilligen eine Checkliste, die Adressen der Energiecoaches sowie die Förderbeiträge des Kantons und des Bundes für konkrete Vorhaben. Bereits heute können sich Interessierte auf der Internetplattform eintragen. Die Partner des Energiepakets bieten zusätzliche Beratung in ihren jeweiligen Fachbereichen an. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schule Gartenhof, Primarschule, Mehrfachturnhallen und Saal ![]() Ort: Lettenweg 30, 4123 Allschwil Telefon: +41 61 486 26 95 Hauswarte: Giess Patric, Tel. +41 79 672 73 70 | Benützungsgesuch öffentliche Lokalitäten (einfach) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wasserturm - besichtigen ![]() Der Allschwiler Wasserturm spielt in der Wasserversorgung der Gemeinde eine wichtige Rolle. An seinem Standort beim Spitzwald ragt das 42.5 Meter hohe Bauwerk über die Baumwipfel hinaus und ist von weitem gut sichtbar. Entsprechend eindrücklich ist auch der Panoramablick, der vom Wasserturm aus zu geniessen ist. Der Wasserturm kann besichtigt werden. Informationen können dem Anmeldeformular entnommen oder im Sekretariat der Hauptabteilung Tiefbau - Umwelt eingeholt werden. | Wasserturmbesichtigung - Gesuch | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Veranstaltungen / Outdooranlässe - anmelden ![]() Outdooranlässe sind Veranstaltungen, die schwerpunktmässig im Freien durchgeführt werden (z.B. auf Strassen, Plätzen, Wegen, Spielplätzen und Aussensportanlagen sowie in Feld und Wald) und bei denen Räumlichkeiten wie Garderoben, WC's oder Büros etc. nur als Nebenanlagen benötigt werden. Anlässe dieser Art sind grundsätzlich bewilligungspflichtig und Gesuche müssen mindestens sechs Wochen vor der Veranstaltung eingereicht werden. | Gesuch für die Durchführung einer Veranstaltung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Strassennetzplan ![]() Gemäss dem kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), § 34, sind die Gemeindebehörden verpflichtet, einen kommunalen Strassennetzplan (SNP) zu erstellen, der vom Einwohnerrat zu erlassen und vom Regierungsrat zu genehmigen ist. Der SNP legt in groben Zügen die öffentlichen Strassen-, Fuss-, Wander- und Radwegnetze fest und hält die zukünftigen Verkehrsflächen von Überbauungen frei. Er bezeichnet die Funktion der Strassen und ist als behördenverbindliches Instrument massgebend für die kommunalen Bau- und Strassenlinienpläne. | Strassennetzplan Allschwil | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schulhausanlagen & Hallenbad ![]() Hallenschwimmbad Neuallschwil
Sportplatz im Brühl
Beach-Volleyball-Anlage
Schulhaus Breite, Sekundarschule
Schulhaus Lettenweg, Sekundarschule
Schulhaus Schönenbuchstrasse, Primarschule Turnhalle
Schulhaus Neuallschwil (Musikschule)
Schulzentrum Neuallschwil, Primarschule, Mehrfachturnhallen
Schule Gartenhof, Primarschule, Mehrfachturnhallen und Saal
Schiessanlage "Mühlerain"
| Benützungsgesuch öffentliche Lokalitäten (einfach) | ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Jahresrechnungen - Budgets - Finanzpläne ![]() | Jahresrechnung 2018 Jahresrechnung 2015 Jahresrechnung 2016 Jahresrechnung 2017 Anpassungen Budget 2016 durch den Einwohnerrat Anpassungen Budget 2017 durch den Einwohnerrat Anpassungen Budget 2018 durch den Einwohnerrat Anpassungen Budget 2019 durch den Einwohnerrat Budget 2014 Budget 2015 Budget 2016 Budget 2017 Budget 2018 Budget 2019 Finanzpläne der Einwohnergemeinde inkl. Spezialfinanzierungen 2014-2018 Finanzpläne der Einwohnergemeinde inkl. Spezialfinanzierungen 2015-2019 Finanzpläne der Einwohnergemeinde inkl. Spezialfinanzierungen 2016-2020 Finanzpläne der Einwohnergemeinde inkl. Spezialfinanzierungen 2017-2021 Finanzpläne der Einwohnergemeinde inkl. Spezialfinanzierungen 2018-2022 Finanzpläne der Einwohnergemeinde inkl. Spezialfinanzierungen 2019-2023 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Bioabfuhr ![]() Küchenabfälle getrennt entsorgen
Jahresvignetten: Günstig und einfach Die Bereitstellung erfolgt in Biocontainern (Normgrösse 140 und 240 Liter). Die Gebühr wird durch eine Jahresvignette bezahlt, die einmalig auf den Container aufgeklebt wird. Dadurch kann der Container an jedem Abfuhrtag bereitgestellt werden, ganz egal, ob er halb leer ist; auf die Kosten hat es keine Auswirkungen. Die Leerung der Container erfolgt im Sommer (01. März bis 30. November) wöchentlich, im Winter jede zweite Woche (01. Dezember bis 28. Februar). Zur sporadischen Entsorgung von Gartenabfällen wie Astmaterial, Rasenschnitt und Laub (keine Küchenabfälle) können Grüngutvignetten verwendet werden (Vignetten für 60 Liter {Bündel, Grünsack, Korb} resp. für 800 Liter-Container). Die Container resp. das Grünmaterial sind bis spätestens 07.00 Uhr des Abfuhrtages zum Abholen bereitzustellen. Weitere Infos zu den Gebühren für Jahresvignetten und Grüngutvignetten siehe oben (Externer Link: "Gebührenordnung Abfallbewirtschaftung").
Vignetten-Verkaufsstellen Der Erstbezug der Jahresvignette muss über die Einwohnerdienste im Gemeindezentrum erfolgen. Danach erfolgt jeweils im Dezember der automatische Versand der Vignette mittels Rechnung. Die Jahresvignetten können beim Einwohnerdienst im Gemeindezentrum bezogen werden. Die Grüngutvignetten für Gartenabfälle sind beim Einwohnerdienst im Gemeindezentrum, in der Papeterie Peyer, Nachfolger Rickli & Co., Baslerstrasse 310 und in der Apotheke Amavita, Migros Paradies, zu beziehen.
Kompostbeutel und Biokübeli Zum Sammeln der Küchenabfälle wird empfohlen, belüftete Biokübeli und kompostierbare Säcke zu verwenden. Durch die Verwendung der Beutel zusammen mit einem Kübeli können die organischen Küchenabfälle ohne Schimmelbildung und ohne störenden Geruch in der Küche gesammelt werden. Die kompostierbaren Säcke (Rollen à 50 Stück) können beim Einwohnerdienst im Gemeindezentrum günstig gekauft werden (CHF 10.00 pro 50er-Rolle). Das Milchhüsli Allschwil Dorf, Baslerstrasse 12, verkauft die dazu passenden belüfteten Biokübeli.
Für weitere Informationen zur Bioabfuhr steht Ihnen der Umweltbeauftragte Andreas Dill (Telefon 061 486 25 56) gerne zur Verfügung.
Gemeindeverwaltung | Bio-Abfuhr - Was kommt in die Bioabfuhr Bioabfuhr - Flyer Küchenabfälle - Verwerten statt Entsorgen | ![]() ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abfall ABC ![]() Wohin mit den Abfällen? Bestimmt haben Sie sich diese Frage auch schon gestellt. Das Abfall ABC enthält umfassende Entsorgungsinformationen zu den einzelnen Abfällen. Für die Anmeldung zur gewichtsabhängigen Gewerbeabfuhr steht Ihnen das obenaufgeführte Online-Formular "Abfalldeklaration" zur Verfügung. | Abfallkalender (SEPARATSAMMLUNGEN UND SHREDDERDIENST) 2019 Sektoreneinteilung nach Strassen (Abfall, Feuerungskontrolle) Übersichtsplan Kehrichtabfuhr (Sektoren) und WSSS Abfallarten | ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Förderbeiträge Energie - Neubauten ![]() Der Kanton Basel-Landschaft fördert MINERGIE-P-Neubauten, um diesem besonders energieeffizienten Gebäudestandard zum Durchbruch zu verhelfen. Auf der Internetplattform www.bl-energiepaket.ch finden die Bauherrschaften eine Checkliste, die Adressen der Energiecoaches sowie die Förderbeiträge des Kantons und des Bundes für konkrete Vorhaben. Bereits heute können sich Interessierte auf der Internetplattform eintragen. Die Partner des Energiepakets bieten zusätzliche Beratung in ihren jeweiligen Fachbereichen an. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kompostberatung ![]() Kompostberatung
Telefonische Beratung Persönliche Beratung vor Ort
Ausrüstungs- und Hilfsmaterial für das Kompostieren
Informationsunterlagen
Links zu anderen Internetseiten
Das Kompostforum Schweiz dient als Informationsplattform der Grüngutbranche. Hier finden Sie Hintergrundberichte und Veranstaltungshinweise, eine Online-Beratung und Aktualitäten zum Thema Grüngut.
Die Kompostberatung Schweiz bietet eine attraktive Website an, mit viel Wissenswertem zur Biologie und Methode des Kompostierens, mit Tipps und Tricks sowie einem Leitfaden zum Einrichten und Betreiben eines (Gemeinschafts-) Komposts.
Die Bioterra bietet einen Bodenproben-Service an. Die Bodenanalyse gibt Ihnen Auskunft über die Qualität Ihres Bodens und Ihrer Komposterde. Dank der Analysenresultate können Sie gezielt düngen und halten Ihren Boden gesund.
Für den Hobbygärtner bietet die Internetseite "Bodenwelten" Tipps, wie der Gartenboden bearbeitet, gepflegt und verbessert werden kann. | Was tun mit dem Rasenschnitt? Kompostieren mit Methode Allschwil kompostiert - Fördermassnahmen und Dienstleistungen Wohin mit dem Laub? Kompost richtig anwenden Das kommt auf den Kompost | ![]() ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Familien- und Jugendberatung ![]() Die Familien- und Jugendberatung unterstützt Familien, Kinder und Jugendliche sowie pädagogische Fachpersonen von Allschwil. Sie ist Anlaufstelle für alle Fragen im Zusammenhang und zum Wohl der gesunden Entwicklung von Kindern und Familien. Die Fachpsychologinnen für Kinder- und Jugendpsychologie und für Psychotherapie stehen unter Schweigepflicht und beraten Sie neutral und kostenlos.
Familien- und Jugendberatung (FJB) Allschwil | Flyer Familien- und Jugendberatung Allschwil | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Festanlass auf Privatareal ![]() Öffentliche Anlässe auf Privatareal Als öffentlicher Anlass auf Privatareal gilt jede Veranstaltung, welche öffentlich und für jedermann zugänglich ist und an welchem Speisen und Getränke gegen Entgelt an die Besucherinnen und Besucher abgegeben werden. Das Festareal befindet sich mehrheitlich auf Privatem Grund und Boden und nicht auf Allmend.
Private Gartenfeste, Geburtstagsfeiern, Hochzeiten oder Apéros etc. welche nur einem ausgewählten Besucherkreis zugänglich sind und an welchem Speisen und Getränke kostenlos abgegeben werden, fallen nicht darunter.
Beachten Sie bitte hierzu unser Merkblatt ("Dokumente" unten). Falls Sie einen öffentlichen Anlass auf Privatareal planen, müssen Sie das Merkblatt ausdrucken, unterschreiben und zwingend dem Gesuch für die Gelegenheitswirtschaft beilegen. Das unterschriebene Merkblatt ist ein Bestandteil der Bewilligung !
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Gemeindepolizei während der ordentlichen Schalteröffnungszeiten (Mo-Fr 10:00 bis 11:45 Uhr) unter 061 486 27 00 gerne zur Verfügung. | Anlässe auf Privatareal - Merkblatt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gebührenordnung Abfallbewirtschaftung (Kehricht, Sperrgut, Grünzeug, etc.) ![]() Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992 Kehrichtgebühren
Zuständiger Bereich: Bau - Raumplanung - Umwelt 5) Gemeinderatsbeschluss 12197 vom 28.10.2015, in Kraft per 01.01.2016 resp. per 01.02.2016 (Kehrichtgebühren) | Abfallbewirtschaftungsreglement - Verordnung Abfallbewirtschaftungsreglement | ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gebührenordnung Abwasser (Anschluss-/Mengen-/Bewilligungsgebühren) ![]() Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992 Abwasserreglement der Einwohnergemeinde Allschwil (Kanalisationsreglement) vom 29. November 2006 sowie kantonales Gesetz über den Gewässerschutz vom 5. Juni 2003 (SGS 782) Anschlussbeiträge 1) Zuständiger Bereich: Bau - Raumplanung - Umwelt
| Abwasserreglement Abwasserreglement - Verordnung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gebührenordnung Allmendgebühren ![]() Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Zuständiger Bereich: Bau - Raumplanung - Umwelt | Strassenreglement mit Anhang Allmendgebührenordnung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gebührenordnung Friedhofs- und Bestattungswesen ![]() Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Zuständiger Bereich: Sicherheit - Einwohnerdienste - Steuern | Friedhof- und Bestattungsreglement Friedhof- und Bestattungsreglement - Verordnung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gebührenordnung Schulanlagen allgemein ![]() | Benutzung öffentlicher Gebäude und Anlagen - Verordnung Benutzung öffentlicher Gebäude und Anlagen - Tarifliste | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gebührenordnung Benutzung der öffentlichen Gebäude und Anlagen | Benutzung öffentlicher Gebäude und Anlagen - Tarifliste Benutzung öffentlicher Gebäude und Anlagen - Verordnung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kulturelle Belegung im Mühlestall Allschwil ![]() Zusammen mit den ortsansässigen kulturellen Organisationen hat die Fachstelle Kultur folgende Kriterien zur Gesuchstellung für die zwei jährlichen Zeitfenster (à 30 Tagen in den Monaten Mai/Juni bzw. August/September) im Mühlestall Allschwil ausgearbeitet:
Kriterien für die Gesuchstellung:
Das Gesuchsformular für die Belegung der gemeindeeigenen Zeitfenster im Mühlestall sowie die Angaben zur Vergabepraxis finden Sie in den zum Downloaden bereitgestellten PDF-Dokumenten. | Mühlestall - Gesuchsformular für die Belegung des Mühlestalls Allschwil Mühlestall - Merkblatt Belegung der Gemeindeeigenen Zeitfenster im Mühlestall Allschwil | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gebührenordnung Gemeindesteuern, Mahngebühren ![]() Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Zuständiger Bereich: Finanzen - Informatik - Personal
Übrige Rechnungen Mahngebühren
Zuständige Abteilung: Finanzen | ![]() ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gebührenordnung Marktwesen ![]() Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Zuständiger Bereich: Verwaltungsführung | Marktordnung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gebührenordnung Musikschule Kursgelder ![]() Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Bei 20- bis 25-Jährigen, welche nachweislich noch in Ausbildung stehen, kommt der Jugendtarif (Instrumentalunterricht) [Einzelunterricht] zur Anwendung
Im Falle einer ausserordentlichen Rechnungsbearbeitung wird pro Familie und pro Rechnung eine Kanzleigebühr von CHF 30.00 erhoben.
| Musikschulreglement | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Todesfälle ![]() Bestattungen | Leitfaden Todesfall Friedhof- und Bestattungsreglement - Verordnung Friedhof- und Bestattungsreglement | ![]() ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ludothek (im Freizeithaus) ![]() In der Ludothek des Kinder-, Jugend- und Freizeithauses können Spielgeräte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu günstigen Preisen ausgeliehen werden. Das Sortiment umfasst über 400 verschiedene Artikel, wie diverse Brettspiele, Rollenspiele, Kassetten, Fahrzeuge, Puzzles, Geburtstagskisten, Schminkkoffer und vieles mehr.
Ort Öffnungszeiten:
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Hallenbad Neuallschwil ![]()
Öffnungszeiten:
Kassenschluss: 45 Min. vor Betriebsschluss Verlassen der Schwimmhalle: 15 Min. vor Betriebsschluss Während der Schulsommerferien bleibt das Hallenschwimmbad infolge Revisionsarbeiten jeweils geschlossen. Ausserordentliche Schliessungen wegen Veranstaltungen und Feiertagen werden im Allschwiler Wochenblatt in den Amtlichen Mitteilungen und auf der Allschwiler-Homepage veröffentlicht. | ![]() ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sportplatz im Brüel ![]() Ort: Hegenheimermattweg 132, 4123 Allschwil | Benützungsgesuch öffentliche Lokalitäten (einfach) Gesuch für die Durchführung einer Veranstaltung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schulhaus Breite, Sekundarschule / Progymnasium ![]() Ort: Feldstrasse 44, 4123 Allschwil | Benützungsgesuch öffentliche Lokalitäten (einfach) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schulhaus Schönenbuchstrasse, Primarschule Turnhalle ![]() Ort: Schönenbuchstrasse 12, 4123 Allschwil | Benützungsgesuch öffentliche Lokalitäten (einfach) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schulhaus Neuallschwil (Musikschule) ![]() Adresse: Musikschule | Benützungsgesuch öffentliche Lokalitäten (einfach) | ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schulzentrum Neuallschwil, Primarschule Mehrfachturnhallen ![]() Ort: Muesmattweg 6, 4123 Allschwil | Benützungsgesuch öffentliche Lokalitäten (einfach) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gartenbad Bachgraben ![]() Adresse: Belforterstrasse 135, Basel | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schiessanlage ![]() Ort: Mühlemattweg, Allschwil | Benützungsgesuch öffentliche Lokalitäten (einfach) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verrechnungssteuer - Häufig gestellte Fragen ![]() Wie und Wo erhalte ich meine Verrechnungsteuer? Personen die der Quellensteuer unterliegen und keinen Rückerstattungsantrag mit einer Steuererklärung vornehmen können, müssen einen Rückerstattungsantrag bei der Kantonalen Steuerverwaltung einreichen.
Wo beantrage ich die Rückerstattung der Verrechnungssteuer?
Eine Erbengemeinschaft oder ein Alleinerbe übernimmt die Erbschaft faktisch einen Tag nach dem Todesfall. Den Anspruch aus der Erbschaft muss deshalb im selben Jahr deklariert werden (Unverteilte Erbschaft ). Bei Erbengemeinschaften wird meist ein Erbenvertreter bestimmt der die Erbleute mit den notwendigen Informationen versorgt. Nach einer Aufteilung der Erbschaft ist das Kapital und deren Zinsen im eigenen Wertschriften- und Guthabenverzeichnis aufzuführen.
Lottogewinn | ![]() ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Steuererklärung / Steuerrechnung - Häufig gestellte Fragen ![]() Wo bin ich steuerpflichtig?
Ich bin zugezogen
Ein Ehepaar hat sich im Laufe des Jahres getrennt. Wie erfolgt die Besteuerung?
Ich habe geheiratet
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Wanderwege ![]() Ein Wanderparadies vor Ihrer Haustüre Die Wanderwege beider Basel sorgen für ein gut signalisiertes Wanderwegnetz von mehr als 1000 km in den beiden Kantonen. Nutzen Sie dieses kostenlose Angebot für die Erholung und Gesundheitsförderung! | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Energiesparen - Sparpotential in Privathaushalten ![]() Das Sparpotential im Privathaushalt ist gross. Damit lässt sich nicht nur Energie einsparen, sondern es entlastet auch das Portemonnaie. Bis zu 48% beträgt das Energiesparpotential bei Heizung, Strom und Wasser. Unter www.energieschweiz.ch finden Sie wertvolle Informationen zum Thema Energiesparen. Ausserdem bietet energieschweiz einen Energierechner an. Um zum Energierechner zu gelangen, klicken Sie hier. Eine Vielzahl praktischer Artikel mit guten Tipps und Informationen zum Energiesparen zu Hause finden Sie oben im Link resp. auf der Website www.topten.ch. | ![]() ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Allschwiler Sportpreis ![]() Mit der Auszeichnung von erfolgreichen Sportlerinnen und Sportlern und verdienstvollen Personen im Umfeld des Sports leistet die Gemeinde Allschwil einen Beitrag zur Anerkennung von bedeutenden sportlichen Erfolgen und/oder von aussergewöhnlichem Engagement im Bereich des Sports.
Einreichungsfrist: 30. April 2019 | Richtlinien zum Allschwiler Sportpreis Bewerbungsformular für Sportlerinnen und Sportler Formular für Bewerbung Engagement zu Gunsten des Sports | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neophyten ![]() Neophyten
Massnahmen Mittels einer Informationskampagne der Hauptabteilung Tiefbau/Umwelt der Gemeinde Allschwil sollen den Anwohnerinnen und Anwohner in Allschwil Informationen zur Problematik der Pflanzen, zu deren Erkennung und zur richtigen Bekämpfung vermittelt werden. Weiter wird die Entsorgung der einzelnen Arten aufgezeigt und attraktive Alternativen zu den Neophyten angegeben. So will die Gemeinde Allschwil Anwohnerinnen und Anwohner in Allschwil dazu bewegen, die Gemeinde bei der Bekämpfung dieser Pflanzen zu unterstützen.
Ambrosia Ambrosia ist eine nordamerikanische Pflanze, die sich in der Schweiz, aber auch in ganz Europa, stark verbreitet. In verseuchten Regionen wie der Poebene, Ungarn, Balkan oder Rhône-Alpes entwickeln fast 15 % der Bevölkerung Allergien und in schweren Fällen Asthma. Die Pflanze gefährdet zudem die Biodiversität. Eine landesweite Aktion soll die weitere Ausbreitung verhindern. Alle können in ihrem Umfeld wirksam gegen Ambrosia vorgehen, denn sie verdrängt die einheimische Flora, wenn sie sich ungehindert verbreiten kann. Verbreitet wird der Samen dieser Pflanze hauptsächlich als Verunreinigung im Vogelfutter und mit Erd- und Aushubtransporten sowie mit Bodenbearbeitungs- und Erntemaschinen. Deshalb kommt sie in Haus- und Familiengärten ebenso vor wie an Strassenrändern und Eisenbahndämmen, in Baustellen, Kiesgruben, auf Feldern und Äckern. Beim Auftreten der Pflanze besteht Meldepflicht bei den Behörden (Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain). Weitere Informationen über die Ambrosia finden Sie weiter unten.
Meldestelle im Kanton Baselland:
Die folgenden Berichte, Merkblätter und Beschriebe über einzelne in Allschwil vorkommende Neophyten enthalten wertvolle Tipps zum richtigen Umgang mit dieser Problempflanze.
Diese Seite wird laufend mit neuen Berichten und Dokumentationen über Neophyten ergänzt. | Neophyten - Goetterbaum und falsche Akazie Neophyten - Druesiges Springkraut Neophyten - Aufrechte Ambrosie Traubenkraut Der richtige Umgang mit exotischen Problempflanzen Ambrosia - Bestimmungshilfe Ambrosia - Bedrohung für Gesundheit und Biodiversität Neophyten - Goldrute und Knoeterich Neophyten - Kirschlorbeer und Sommerflieder Neophyten - Riesenbaerenklau und Essigbaum Neophyten - Schön, aber gefährlich Exoten im Garten - Was tun? | ![]() ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Schulische Tagesstruktur ![]() Kontakte: | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Abfallkalender | Abfallkalender (SEPARATSAMMLUNGEN UND SHREDDERDIENST) 2019 Abfallkalender (SEPARATSAMMLUNGEN UND SHREDDERDIENST) 2020 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kunststoffsammlung ![]() Kunststoffe separat entsorgen Kunststoff-Abfälle getrennt sammeln und dem Recycling zuführen. Mit dem neuen Kunststoff-Sammelsack ist das in Allschwil möglich.
In der Schweiz werden ca. 125 kg Kunststoffe pro Kopf und Jahr verbraucht. 45 kg davon sind Verpackungen, wovon 28 kg aus privaten Haushalten stammen. 80% aller Kunststoffe landen im Kehricht und werden verbrannt. Das muss nicht sein.
Nachhaltige Wiederverwertung Kunststoff ist ein wertvoller Rohstoff, der heute dank modernster Technik sortiert und zu neuen Kunststoffprodukten verarbeitet werden kann. Dadurch können Energie gespart und wertvolle Ressourcen wie Rohöl geschont werden.
Wie geht das? Zum Sammeln und Entsorgen von Kunststoff-Abfällen benötigen Sie spezielle, halbtransparente Kunststoff-Sammelsäcke. Die Entsorgungsgebühren sind im Kaufpreis bereits inbegriffen. Die gefüllten Sammelsäcke können an den Sammeltagen an den Strassenrand gestellt werden. Sie werden von der Gemeinde abgeführt.
Die Sammelsäcke stehen in zwei Grössen zur Verfügung.
Die Kunststoff-Sammelsäcke aus 65% Rezyklat können bei folgenden Verkaufsstellen bezogen werden:
Was kann gesammelt werden?
Sperrige Gegenstände aus Kunststoff (z.B. Gartenstühle, Regentonnen etc.), welche nicht in den Sammelsack passen, können an den Sammeltagen lose und gebührenfrei an den Strassenrand gestellt werden.
Stark verschmutzter Kunststoff gehört in den Kehrichtsack. Sämtliche Kunststoff-Verpackungen sind leer in den Sammelsack zu entsorgen. Speisereste sind zu entfernen (v.a. Saucen, Fleisch, Wurst und Käse). Bei Bedarf kurz mit kaltem Wasser ausspülen.
Nicht in den Sammelsack gehören: PET-Getränkeflaschen sind an die Verkaufsstellen zurückzubringen und nicht im Gebührensack zu entsorgen. Dank der sortenreinen Sammlung ohne Verschmutzung kann der Flaschen-Kreislauf geschlossen werden. Das heisst, aus den gesammelten Flaschen werden neue PET-Getränkeflaschen hergestellt.
Sammeltag ist jeweils der Dienstag jeder zweiten Woche.
Uni-Studie zum Pilotprojekt "Kunststoffsammlung Allschwil" | Flyer-Kunststoffsammlung Urkunde Gemischtsammlung für Kunststoffabfälle von Privathaushalten Medienmitteilung vom 4. Januar 2016 - Allschwil führt separate Kunststoffsammlung ein Medienmitteilung - Erfolgreiche Allschwiler Kunststoffsammlung 1.6.2018 | ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kindesschutz: Massnahmen für Kinder und Jugendliche ![]() Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht löste per 1. Januar 2013 das bisherige Vormundschaftsrecht ab. Im Bereich des Kindesschutzes gab es kleinere Änderungen bspw. im Bereich der elterlichen Sorge. Zivilrechtliche Kindesschutzmassnahmen müssen dann ergriffen werden, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls vorliegt und die Eltern nichts dagegen unternehmen wollen oder können. Es stehen grundsätzlich vier Massnahmen zur Verfügung, die unterschiedlich stark ins Familiensystem eingreifen: Ermahnung, Weisung und Aufsicht (Art. 307 ZGB) Beistandschaft (Art. 308 ZGB) Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts (Art. 310 ZGB) Entziehung der elterlichen Sorge (Art. 311 ZGB) | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Besuchskontakte für fremdsprachige Kinder/Mütter ![]() Fremdsprachige Kinder aus Allschwil verbringen regelmässig Zeit mit einer deutsch sprechenden Familie oder Einzelperson. Im persönlichen Kontakt werden sie vertrauter mit der deutschen Sprache und lernen den hiesigen Alltag besser kennen. Das Angebot wird von der Gemeinde Allschwil und dem Roten Kreuz Baselland getragen.
Zielgruppen
Aktivitäten
Das Rote Kreuz Baselland bietet eine sorgfältige Einführung, knüpft den ersten Kontakt und begleitet alle Beteiligten. | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Seniorendienst Allschwil ![]() Der Seniorendienst Allschwil richtet sich einerseits an Personen im fragilen Alter, die zu Hause leben. Der Grossteil der Menschen im hohen Alter hat den Wunsch, solange wie möglich und weitgehend selbständig zu Hause zu bleiben. Der Seniorendienst hilft mit, diesen Wunsch zu realisieren. Er leistet mit seinen Diensten direkte Beiträge zur Verbesserung der Lebensqualität in den Bereichen: Die zweite, neuere Zielgruppe sind die Seniorinnen und Senioren. Diese Gruppe hat in der Regel eine hohe Kompetenz zur selbstständigen Lebensgestaltung und eine relativ gute Gesundheit. Unser Programmangebot in der "Alten Post" beinhaltet folgende Schwerpunkte: - Gesundheitsförderung Darüber hinaus bietet der Seniorendienst aktiven Seniorinnen und Senioren Möglichkeiten für sinnvolles Engagement. Das "Vereinskapital" besteht aus den rund 130 Aktivmitgliedern, die ihre Erfahrungen, Fähigkeiten und speziellen Talente nun für ihre Mitmenschen einsetzen. Die klassische "Win-win"-Situation: etwas Neues kennen lernen, neue Kontakte knüpfen, eine Aufgabe haben, sich geistig und körperlich bewegen und gleichzeitig die Lebensqualität von Mitmenschen verbessern. | Seniorendienst - Programm | ![]() |
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