Gemeinde Allschwil

Gebührenordnung Anlässe (Gelegenheitswirtschaft)

Gebührenordnung Anlässe (Gelegenheitswirtschaft)
Gemeindepolizei

Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Gemeinderatsbeschluss No. 771 vom 17. Dezember 2003
Rechtsgrundlagen: Gastgewerbegesetz (SGS 540): § 22 i. V. m. § 19 Abs.
1 Buchstabe b und § 4 Abs. 1 Buchstabe c sowie i. V. m. § 10 der Verordnung zum Gastgewerbegesetz Abs. 1 lit.

 

 CHF
a) Gemeinnützige Anlässe und Gemeindeanlässegebührenfrei
b) Anlässe von alkoholfreien Betrieben25.00 pro Tag
c) Anlässe mit einer zu erwartenden Besucherzahl bis 100 Personen50.00 pro Tag
d) Anlässe mit einer zu erwartenden Besucherzahl von mehr als 100 Personen50.00 pro Tag

Zuständiger Bereich: Sicherheit – Einwohnerdienste – Steuern (SES)
Stand der Gebührenansätze: 1. Januar 2024
Erfolgte Revisionen:
1) Gemeinderatsbeschluss 09/2012 vom 04. Januar 2012
2) Gemeinderatsbeschluss 398.2014 vom 27. August 2014

3) Gemeinderatsbeschluss 403 vom 08. November 2023

Meyer Andreas

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