Eine Eignerstrategie definiert die Leitlinien und Ziele, welche die Gemeinde als Eigentümerin ihrer Institutionen und Stiftungen verfolgt. Sie stellt sicher, dass die Organisationen im Sinne der öffentlichen Interessen geführt werden und ihren gesellschaftlichen Auftrag effizient erfüllen.
Beteiligungsstrategien regeln die Zielsetzungen der Gemeinde gegenüber Organisationen, an denen sie nicht Eignerin ist, sondern als Vertragspartnerin oder Beteiligte mitwirkt. Sie definieren die Vorgaben und Ziele der Gemeinde und schaffen Transparenz über Rollen, Zuständigkeiten sowie die strategische Ausrichtung.
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