Gemeinde Allschwil

Einfuhr/Ausfuhr von Wildtieren

Einfuhr/Ausfuhr von Wildtieren
Tiere und Tierprodukte, Einfuhr/Ausfuhr
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Durch einen umfangreichen internationalen Handel sind viele Tier- und Pflanzenarten gefährdet oder könnten gefährdet werden. Sie sollen nur in dem Mass gehandelt werden, wie dies ihre natürlichen Bestände erlauben. Ein nachhaltiger, geregelter Handel ist oft eine effizientere Schutzmassnahme als ein absolutes Handelsverbot. Als Handel im Sinne von CITES gilt jeder Grenzübertritt.
 

Die durch CITES geschützten Arten werden je nach Gefährdungsgrad in drei Schutzstufen eingeteilt. Die Aus- und Einfuhr von lebenden Exemplaren oder deren Teile und Erzeugnisse ist entweder verboten (Anhang I, mit Ausnahmen) oder nur mit Bewilligung möglich.
 

Als Vollzugsbehörde von CITES sowie des Internationalen Walfangübereinkommens (IWC) leistet das BVET einen wichtigen Beitrag zum Schutz und zur Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten und ihren Lebensräumen.

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