Gemeinde Allschwil

Gebührenordnung Aufenthalts- und Niederlassungswesen

Gebührenordnung Aufenthalts- und Niederlassungswesen
Sicherheit – Einwohnerdienste – Steuern (SES)

Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Gemeinderatsbeschluss No. 368.92 / Gemeinderatsbeschluss No. 759.96 (Totalrevision)
(Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Bundes, des Kantons sowie Beschlüsse des Einwohnerrates)
Anmeldungs- und Registergesetz vom 19. Juni 2008 (SGS 111) § 17

 CHF
Bewilligung zur Niederlassunggebührenfrei
Bewilligung zum Aufenthaltgebührenfrei
Anmeldung von Ausländerngebührenfrei

1) Lebensatteste, Kostenerlasszeugnisse, Heimatausweise, Wohnsitzbescheinigungen, Gesuch Lernfahrausweise 2) etc.

10.00
Beglaubigung Unterschrift 1) (pro Set und gleicher Person)20.00
Beglaubigung Kopie 1) (pro Set und gleicher Person)20.00
Portokosten für Ausweiszustellungen1) 10.00

 

 

Zuständiger Bereich: Sicherheit – Einwohnerdienste – Steuern (SES)
Stand der Gebührenansätze: 1. Januar 2015
Erfolgte Revisionen:

1) 09.12.04; Gemeinderatsbeschluss 744.04, in Kraft per 01.01.2005

2) Gemeinderatsbeschluss 398.14, in Kraft per 01.01.2015

Bury Daniel
Steffen Janine

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