Gemeinde Allschwil

Gebührenordnung Aufenthalts- und Niederlassungswesen

Gebührenordnung Aufenthalts- und Niederlassungswesen
Sicherheit – Einwohnerdienste – Steuern (SES)

Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Gemeinderatsbeschluss No. 368.92 / Gemeinderatsbeschluss No. 759.96 (Totalrevision)
(Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Bundes, des Kantons sowie Beschlüsse des Einwohnerrates)
Anmeldungs- und Registergesetz vom 19. Juni 2008 (SGS 111) § 17

 CHF
Beglaubigung Unterschrift (pro Set und gleicher Person)20.00
Beglaubigung Kopie (pro Set und gleicher Person)20.00
Bestätigung von Personalien (MFK, SBB, Ausgleichskassen, Lebensbestätigungen für Pensionskassen etc.)10.00
Adressauskunft schriftlich10.00
Verpflichtungserklärung Bund/Kanton40.00
Bescheinigungen (z.B. Niederlassungsbescheinigungen)15.00
Kopieraufträge pro Seite (schwarz-weiss)pro Kopie 1.00
Mahngebühr (für nicht eingereichte Dokumente)100.00
Hinterlegung Willensverfügung10.00
Archivrecherchenpro angebr. Std. 50.00

 

Zuständiger Bereich: Sicherheit – Einwohnerdienste – Steuern (SES)
Stand der Gebührenansätze: 1. Januar 2024
Erfolgte Revisionen:

1) 09.12.2004; Gemeinderatsbeschluss 744.04, in Kraft per 01.01.2005

2) Gemeinderatsbeschluss 398.14, in Kraft per 01.01.2015

3) 08.11.2023; Gemeinderatsbeschluss 403, in Kraft per 01.01.2024

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