Angaben zur Dienstleistung

Gebührenordnung Aufenthalts- und Niederlassungswesen
Sicherheit – Einwohnerdienste – Steuern (SES)

Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Gemeinderatsbeschluss No. 368.92 / Gemeinderatsbeschluss No. 759.96 (Totalrevision)
(Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Bundes, des Kantons sowie Beschlüsse des Einwohnerrates)
Anmeldungs- und Registergesetz vom 19. Juni 2008 (SGS 111) § 17

 CHF
Beglaubigung Unterschrift (pro Set und gleicher Person)20.00
Beglaubigung Kopie (pro Set und gleicher Person)20.00
Bestätigung von Personalien (MFK, SBB, Ausgleichskassen, Lebensbestätigungen für Pensionskassen etc.)10.00
Adressauskunft schriftlich10.00
Verpflichtungserklärung Bund/Kanton40.00
Bescheinigungen (z.B. Niederlassungsbescheinigungen)15.00
Kopieraufträge pro Seite (schwarz-weiss)pro Kopie 1.00
Mahngebühr (für nicht eingereichte Dokumente)100.00
Hinterlegung Willensverfügung10.00
Archivrecherchenpro angebr. Std. 50.00

 

Zuständiger Bereich:
Stand der Gebührenansätze: 1. Januar 2024
Erfolgte Revisionen:

1) 09.12.2004; Gemeinderatsbeschluss 744.04, in Kraft per 01.01.2005

2) Gemeinderatsbeschluss 398.14, in Kraft per 01.01.2015

3) 08.11.2023; Gemeinderatsbeschluss 403, in Kraft per 01.01.2024

© 2023 Einwohnergemeinde Allschwil. All rights reserved..
Please read the "general legal notes, data protection" before continuing to use this website.


Imprint. Data protection. Terms of use. Sitemap.

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.