Gemeinde Allschwil

Gewichtsabhängige Gewerbeabfuhr (meldepflichtig)

Gewichtsabhängige Gewerbeabfuhr (meldepflichtig)
Anmeldung zur gewichtsabhängigen Gewerbeabfuhr
Umwelt

Gemäss § 21 des Umweltschutzgesetzes Basel-Landschaft liegt die Sammlung von Siedlungsabfällen in der Zuständigkeit der Gemeinden.

Zu den Siedlungsabfällen zählen gemäss Artikel 3 der Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA) auch Abfälle aus Unternehmen, deren Zusammensetzung betreffend Inhaltsstoffe und Mengenverhältnisse mit Abfällen aus Haushalten vergleichbar sind, sofern die Unternehmen weniger als 250 Vollzeitstellen aufweisen. Diese Regelung gilt gemäss §1 Abs. 3 und §7 Abs. 2 des Reglements über die Abfallbewirtschaftung der Einwohnergemeinde Allschwil für alle Wohn- und Geschäftshäuser, die öffentlichen Gebäude sowie die Industrie- und Gewerbebetriebe in Allschwil.

Eine Ausnahme hiervon muss gestützt auf § 6 Abs. 4 und 5 – mit entsprechender Begründung – beantragt und durch die Gemeindeverwaltung genehmigt werden.

Die Anmeldung zur gewichtsabhängigen Gewerbeabfuhr erfolgt über das oben aufgeführte Online-Formular «Anmeldung zur gewichtsabhängigen Gewerbeabfuhr».

Bachofer Jan
Dill Andreas
Lotz Diana

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