Gemeinde Allschwil

Gebührenordnung Gemeindesteuern, Mahngebühren

Gebührenordnung Gemeindesteuern, Mahngebühren
Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern und den Finanzausgleich (Steuer- und Finanzgesetz)
Dekret zum Steuer- und Finanzgesetz vom 19. September 1974 (SGS 331.1)
Finanzen
Finanzen – Informatik – Personal (FIP)

Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Gemeinderatsbeschluss GRB 463 vom 13.12.2023 (Teilrevision)
(Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Bundes, des Kantons sowie Beschlüsse des Einwohnerrates)
Kantonales Steuer- und Finanzgesetz vom 7. Februar 1974 (SGS 331), § 106, sowie dazugehöriges kantonales Dekret zum Steuer- und Finanzgesetz vom 19. September 1974 (SGS 331.1), § 26

 

 CHF
1. Zahlungsaufforderung (Kontoauszug)gratis
2. Zahlungsaufforderung (Mahnung)40.00

 

Zuständiger Bereich: Finanzen - Informatik - Personal
Stand der Gebührenansätze: 1. Januar 2024

 

Übrige Rechnungen Mahngebühren
Gemäss § 31 Abs. 2 des Verwaltungs- und Organisationsreglements

 

 CHF
1. Zahlungsaufforderung (Zahlungserinnerung)gratis
2. Zahlungsaufforderung (eingeschriebene Mahnung)40.00

 

Zuständige Abteilung: Finanzen
Stand der Gebührenansätze: 1. Januar 2024

© 2024 Einwohnergemeinde Allschwil. Alle Rechte vorbehalten.

Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».


Impressum. Datenschutz. Nutzungsbedingungen. Sitemap.

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.