Gemeinde Allschwil

Motorfahrzeugsteuern Ermässigungen/Zuschläge – Infos einholen

Motorfahrzeugsteuern Ermässigungen/Zuschläge – Infos einholen
Bonus/Malus für Personenwagen (Informationen der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft)
Motorfahrzeugkontrolle BL

Für Personenwagen wird – gemäss dem Gesetz über die Motorfahrzeugsteuer – je nach CO2-Ausstoss
- eine befristete Steuerermässigung für das Jahr der 1. Inverkehrsetzung (unabhängig vom Ort der 1. Inverkehrssetzung) und die drei folgenden Kalenderjahre gewährt. Danach entfällt die Steuerermässigung.

- ein permanenter Steuerzuschlag erhoben.

- kein Steuerzuschlag erhoben oder keine Steuerermässigung gewährt.

Für weitere Informationen siehe Internetseite der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft: «Bonus/Malus für Personenwagen».


Erlass der Motorfahrzeugsteuern

Auf Gesuch hin kann Menschen mit einer Behinderung, die auf ein Motorfahrzeug angewiesen sind, die Motorfahrzeugsteuer ganz oder teilweise erlassen werden, wenn sie in bedrängten finanziellen Verhältnissen sind und die Bezahlung der Motorfahrzeugsteuer eine unzumutbare Härte bedeuten würde.

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