Angaben zur Dienstleistung

Motorfahrzeugsteuern Ermässigungen/Zuschläge – Infos einholen
https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/sicherheitsdirektion/motorfahrzeugkontrolle/Motorfahrzeugsteuern/copy2_of_steuerzuschlaege-steuerermaessigungnen-ab-01-01.2014/bonus-malus-fuer-personenwagen
Motorfahrzeugkontrolle BL

Für Personenwagen wird – gemäss dem Gesetz über die Motorfahrzeugsteuer – je nach CO2-Ausstoss
- eine befristete Steuerermässigung für das Jahr der 1. Inverkehrsetzung (unabhängig vom Ort der 1. Inverkehrssetzung) und die drei folgenden Kalenderjahre gewährt. Danach entfällt die Steuerermässigung.

- ein permanenter Steuerzuschlag erhoben.

- kein Steuerzuschlag erhoben oder keine Steuerermässigung gewährt.

Für weitere Informationen siehe Internetseite der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft: «Bonus/Malus für Personenwagen».


Erlass der Motorfahrzeugsteuern

Auf Gesuch hin kann Menschen mit einer Behinderung, die auf ein Motorfahrzeug angewiesen sind, die Motorfahrzeugsteuer ganz oder teilweise erlassen werden, wenn sie in bedrängten finanziellen Verhältnissen sind und die Bezahlung der Motorfahrzeugsteuer eine unzumutbare Härte bedeuten würde.

© 2023 Einwohnergemeinde Allschwil. All rights reserved..
Please read the "general legal notes, data protection" before continuing to use this website.


Imprint. Data protection. Terms of use. Sitemap.

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.