Gemeinde Allschwil

Schiesspflicht - erfüllen

Schiesspflicht - erfüllen
Schiesspflicht Bund
Schiesspflicht im Kanton Basel-Landschaft
Militär (Kreiskommando BL)

Jeder Angehörige der Armee muss jährlich seine obligatorische Schiesspflicht erfüllen. Das «Obligatorische» muss jeweils bis spätestens Ende August auf einem Schiessstand Ihrer Wahl geschossen werden. Wer seiner Schiesspflicht nicht nachkommt, wird zu einem späteren Zeitpunkt durch die Kant. Militärverwaltung zum «Nachschiessen» aufgeboten.

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