Gemeinde Allschwil

Steuererklärung / Steuerrechnung - Häufig gestellte Fragen

Steuererklärung / Steuerrechnung - Häufig gestellte Fragen
Kantonale Steuerverwaltung Basel-Landschaft
Steuern

Wo bin ich steuerpflichtig?

  • Dort wo Sie am 31.12. des Steuerjahres wohnhaft sind, sind Sie für das ganze Jahr steuerpflichtig. Bei Zuzug aus dem Ausland gilt die Zeit ab Zuzug bis Ende Jahr. Bei Wegzug ins Ausland gilt die Zeit vom 1.1. bis zum Wegzugsdatum.


Wann ist welche Steuer fällig?

  • Die Staats- und Gemeindesteuer sind jeweils im laufenden Jahr fällig. Die Bundessteuer am 31.3. des Folgejahres.
  • Im Januar des aktuellen Jahres werden provisorische Vorausrechnungen verschickt. Zur Berechnung des provisorischen Steuerbetrages werden letztebekannten definitive Steuerfaktoren herangezogen. Sollten diese Faktoren nicht mehr der aktuellen Situation entsprechen, kann der vorgegebene Betrag nach eigenem Ermessen angepasst werden. Bei Kürzungen des Steuerbetrages ist ein allfälliger Verzugszins zu beachten.
  • Auf provisorische Rechnungen kann keine Zahlungsvereinbarung getroffen werden.
  • Versand der provisorischen Staatssteuer:
  • Im Januar mit Fälligkeit 30.9.
  • Versand der provisorischen Gemeindesteuer:
  • Im Januar mit Fälligkeit 31.10.
  • Versand der provisorischen Bundessteuer (Vorjahr):
  • Im Januar (Versand zusammen mit der provisorischen Staatssteuer) mit Fälligkeit 31.3

 

Ich bin zugezogen

  • Bei einem Zuzug aus dem Ausland oder einem anderen Kanton, erhalten Sie von der Kantonalen Steuerverwaltung einen Fragebogen.
    Mit Ihren Angaben erstellen wir eine provisorische Vorausrechnung für das aktuelle Kalenderjahr.
    Bei einem Zuzug innerhalb des Kantons erstellen wir ebenfalls eine provisorische Vorausrechnung basierend auf der letzten
    Steuerverfügung.

 

Ein Ehepaar hat sich im Laufe des Jahres getrennt. Wie erfolgt die Besteuerung?

  • Stichtag ist der 31.12. des Jahres. Beide Ehepartner erhalten eine eigene Steuererklärung und werden für das ganze Jahr einzeln besteuert.

 

Ich habe geheiratet

  • Stichtag ist der 31.12. des Jahres. Das Ehepaar erhält eine gemeinsame Steuererklärung und werden für das ganze Jahr gemeinsam besteuert.


Wann wird meine provisorische Steuerrechnung definitiv?

  • Die veranlagende Stelle versucht im Einreichungsjahr eine definitive Abrechnung zu erstellen. Ein genauer Termin kann nicht abgegeben werden.


Wie muss ich die Steuererklärung ausfüllen?

  • Sie können die Steuererklärung von Hand oder mit Hilfe von EasyTax ausfüllen. Die CD mit der Software liegt letztmalig, wenn bestellt, der Steuererklärung 2014 bei. Die Software wird jeweils im Februar aufgeschaltet und kann kann auf  der Website des Kantons Baselland Rubrik Steuern heruntergeladen werden.
  • Wenn Sie die Steuererklärung mit Easy Tax ausfüllen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
    Unterschrift/en:
  • Folgende EasyTax-Ausdrucke müssen Sie an den vorgesehenen Stellen unterzeichnen:
  • Seite 3 für das steuerbare Einkommen (Ziffer 790)
  • Seite 4 für das steuerbare Vermögen (Ziffer 910)
  • Wertschriften- und Guthabenverzeichnis
    Rücksendung:
  • Bei erstmaligen Verwendung von EasyTax verwenden Sie die original Steuererklärung und das original Wertschriftenverzeichnis als Umschlagsmappe für die Ausdrucke und die Beilagen. Die übrigen Zusatzformulare können vernichtet werden. Falls Sie im Vorjahr lediglich eine Zustellung von EasyTax Unterlagen bestellt haben, werden keine weiteren Formulare mitgeliefert. Für die Rücksendung legen Sie bitte die Ausdrucke in den EasyTax Begleitbogen. Bitte senden Sie keine doppelseitigen Ausdrucke, keine geklammerten Seiten und reichen Sie nur den definitiven Ausdruck ein!
  • Bitte beachten Sie ebenfalls die Hinweise in der Innenseite vom EasyTax-Umschlag.

    Speicherung:
  • Sichern Sie Ihre EasyTax-Datei (*.dxx, xx steht für das Steuerjahr) damit Sie die Hauptdaten in die nächstjährige Steuererklärung importieren können.
  • Einreichungsort und Einrichtungsfrist können Sie der Frontseite der Steuererklärung entnehmen.


Wie ist die Frist für die Einreichung der Steuererklärung?

  • Die Frist ist auf der Steuererklärung angedruckt. Normalerweise ist dies der 31.03. des Jahres. Einen Fristantrag können Sie schriftlich an die veranlagende Stelle (Siehe Einreichungsort der Steuererklärung) einreichen.
  • Ein Fristgesuch bis 2 Monate über die auf der Seite 1 der Steuererklärung bzw. dem EasyTax-Begleitbogen aufgedruckte Einreichungsfrist wird nicht bestätigt.
  • Eine Fristerstreckung, die mehr als 2 Monate über die aufgedruckte Einreichungsfrist hinaus geht, wird bestätigt und es wird, wie bisher, eine Gebühr von CHF 40.-- erhoben und auf der Staatssteuerrechnungen belastet.
  • Eine Fristerstreckung, die mehr als 6 Monate über die aufgedruckte Einreichungsfrist hinaus geht ist zu Begründen. Ein nicht begründetes oder ein telefonisches Gesuch wird nicht angenommen.
     
  • Sie können die Frist auch online beantragen.
  • Gilt nur für den Einreichungsort Allschwil: Onlineformular
  • Für den Einreichungssort Liestal verweisen wir auf der Website des Kantons Baselland Rubrik Steuern Fristantrag Kantonale Steuerverwaltung

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