WICHTIGER HINWEIS: Verwenden Sie das Online-Formular unten nur, wenn auf der Seite 1 Ihrer Steuererklärung als Einreichungsort die Gemeinde Allschwil angegeben ist. Andernfalls wenden Sie sich an die kantonale Steuerverwaltung.
Ein Fristgesuch bis 2 Monate über die auf der Seite 1 der Steuererklärung bzw. dem EasyTax-Begleitbogen aufgedruckte Einreichungsfrist ist nicht notwendig und wird nicht bearbeitet.
Eine Fristerstreckung, die mehr als 2 Monate über die aufgedruckte Einreichungsfrist hinaus geht, wird bestätigt und es wird, wie bisher, eine Gebühr von CHF 40.-- erhoben.
Eine Fristerstreckung, die mehr als 6 Monate über die aufgedruckte Einreichungsfrist hinaus geht ist zu begründen. Ein nicht begründetes oder ein telefonisches Gesuch wird nicht angenommen.
Damit Ihr Gesuch problemlos bearbeitet werden kann, bitten wir Sie, das Formular vollständig auszufüllen.
Besten Dank.
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