Gemeinde Allschwil

Gebührenordnung Baubewilligungswesen

Gebührenordnung Baubewilligungswesen
Bewilligungswesen

Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Gemeinderatsbeschluss No. 368.92 / Gemeinderatsbeschluss No. 759.96 (Totalrevision)
(Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Bundes, des Kantons sowie Beschlüsse des Einwohnerrates)
Kantonales Raumplanungs- und Baugesetz vom 8. Januar 1998 (SGS 400) sowie kantonale Verordnung über die Gebühren für Bau- und Kanalisationsbewilligungen vom 22. Dezember 1992 (SGS 425)

 

BewilligungswesenCHF
KleinbaubewilligungMind. 100.00
 je nach Aufwand
Nichtforstliche Kleinbauten, inkl. amtl. Publikationsgebühr 1) 2)Mind. 100.00
 je nach Aufwand
Einfriedungsbewilligungje nach Aufwand 80.00
Renovations- und Sanierungsbewilligungen80.00
a) Bei aussergewöhnlicher, zeitintensiver mündlicher Beratung ab der 2. Std.5) 100.00/Std.
b) Schriftliche zonenrechtliche Auskünfte, Parzellenauskünfte, Nutzungsberechnung5) 200.00
c) Bauanfragen5) Mind. 300.00*
d) Bauanfragen für Gesamtüberbauungen5) Mind. 600.00*
e) Quartierplanverfahren Grundgebühr5) 10'000.00
f) Quartierplanverfahren mit RRB5) 5'000.00
g) Quartierplanverfahren nicht umgesetzt / zurückgezogen (verursacht durch Gesuchstellende)5) 5'000.00
 *je nach Aufwand

 

Dienstbarkeiten 2) 
Administrative Vorbereitungszeit für die Gewährung von Dienstbarkeiten bei
gemeindeeigenen Grundstücken (z. B. Näherbaurechten, Grenzbaurechten usw.)
 
Administrative Vorbereitung zur Löschung von Grundbucheinträgen, sonstigen Dienstbarkeiten
oder Servituten bei privaten Grundstücken.
In besondere Fälle entscheidet der Gemeinderat über höhere Gebühren.
300.00 pro Parzelle
Entwurf einer öffentlichen Urkunde oder Beratung100.00 pro Parzelle

 

Beratung im Bauausschuss oder in der Arbeitsgruppe Dorfkern2) 
Von Architekten, Planern oder Bauherrn beantragte Beratung (unabhängig vom Beratungsergebnis)300.00 pro Sitzung

 

Verschiedene Verwaltungsleistungen 
Leihgebühr von Bauplänen50.00
- Depotgebühr100.00
Abgabe von Reglementen4.00
Abgabe von Zonenplänen6.00
Versand- / Rechnungsspesen



 
 5) 20.00
 
Anfertigung von Fotokopien 
- A4-Kopien pro Stück1.00
- A3-Kopien pro Stück1.50
- Grundgebühr für Kopien von Archivakten

 
5) 50.00
Pläne Leitungskataster 1) 
- A4-Plot pro Stück20.00
- A3-Plot pro Stück25.00
Hausnummern 
- Aluguss pro Stück40.00
- Emailliert pro Stück40.00
Höhenfixpunkte pro Punkthöhe5.00

 

Zuständiger Bereich: Bau – Raumplanung – Umwelt (BRU) 1)
Stand der Gebührenansätze: 1. Januar 2008
Erfolgte Revisionen: 05.11.2003; Gemeinderatsbeschluss 679.03, in Kraft per 01.01.2004
1) 09.12.05; Gemeinderatsbeschluss 744.04, in Kraft per 01.01.2005
2) 12.12.06; Gemeinderatsbeschluss 949.07, in Kraft per 01.01.2008

3) 10.12.08; Gemeinderatsbeschluss 715.08 vom 10.12.2008; in Kraft per 01.01.2009
4) 25.08.10; Gemeinderatsbeschluss 545.10 vom 25.08.2010; in Kraft per 01.01.2011

5) Gemeinderatsbeschluss 398..2014 vom 27.08.2015; in Kraft per 01.01.2015

© 2024 Einwohnergemeinde Allschwil. Alle Rechte vorbehalten.

Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».


Impressum. Datenschutz. Nutzungsbedingungen. Sitemap.

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.