Gemeinde Allschwil

Gebührenordnung

Gebührenordnung
Betriebliches Facility Management

Die Einwohnergemeinde Allschwil erbringt unzählige Dienstleistungen. Die erbrachten Leistungen kosten und müssen finanziert werden. Mit den Gebühren wird ein Teil dieser Kosten nach dem Verursacherprinzip gedeckt.

Die Gebührenverordnung der Gemeinde Allschwil

Gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 1. April 1992

Gemeinderatsbeschluss No. 368.92 / 759.96
(Vorbehalten bleiben Bestimmungen des Bundes, des Kantons sowie Beschlüsse des Einwohnerrates)


Inhaltsverzeichnis

 

Gebäude, Lokale und Anlagen

 

 

© 2024 Einwohnergemeinde Allschwil. Alle Rechte vorbehalten.

Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».


Impressum. Datenschutz. Nutzungsbedingungen. Sitemap.

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.