Gemeinde Allschwil

Gebührenordnung Fahnen und Flaggen

Gebührenordnung Fahnen und Flaggen

Auszug aus der Gebührenordnung der Gemeinde Allschwil vom 1. April 1992
Gemeinderatsbeschluss No. 368.92 / Gemeinderatsbeschluss No. 759.96 (Totalrevision)
(Vorbehalten bleiben die Bestimmungen des Bundes, des Kantons sowie Beschlüsse des Einwohnerrates)

 CHF
Vermietung pro Stück20.00
Die der IG Allschwiler Vereine angeschlossenen Organisationen zahlen keine Gebühren 

Zuständiger Bereich: Sicherheit – Einwohnerdienste – Steuern (SES)
Stand der Gebührenansätze: 1. Januar 2003
Erfolgte Revisionen:

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