Gemeinde Allschwil

Gebührenordnung Mittagstisch Allschwil

Gebührenordnung Mittagstisch Allschwil
Bildung – Erziehung – Kultur (BEK)

(Gemeinderatsbeschluss No. 283.14)

 

Grundbetrag 
Mittagsbetreuung und Verpflegung pro TagCHF 12.00

 

Subventionen
Auf Antrag (und Beibringen der aktuellen Steuererklärung) gemäss den Betriebsrichtlinien Mittagstisch Art. 12 können bis zu einem steuerbaren Nettoeinkommen von CHF 45'000.00 eine Reduktion von CHF 3.00 auf den Grundbetrag geltend gemacht werden.
Subventionen sind nicht mit dem Geschwisterrabatt kumulierbar.

 

Geschwisterrabatt
Auf Antrag kann ab dem 2. und für alle weiteren Geschwister, die das Mittagstischangebot der Gemeinde Allschwil besuchen, ein Geschwisterrabatt von CHF 4.00 geltend gemacht werden.

 

Tabellarische Übersicht: Elternbeiträge für den Mittagstisch der Schulen Allschwil
Steuerbares Nettoeinkommen in CHF    Elternbeitrag in CHF pro Tag
vonbis1. Kindjedes weitere Kind
 45'000                         9.008.00
über 45'001     12.008.00

 

Allergiker- und Spezialkost
Für Allergiker- und Spezialkost wird auf den Grundbetrag pro Tag eine Zusatzgebühr von CHF 5.00 erhoben.

 

Verspätetes Abholen (je angebrochene 1/4 Std.CHF 30.00
Erstellen von Bescheinigungen
(wie z.B. Parkplatz- und Steuer
CHF 25.00
 

 

 

Die Gebühren und Subventionsregelungen für Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule sind in der kantonalen Verordnung über den Mittagstisch an der Sekundarschule (VO 642.1) bzw. der Gebührenordnung der Sekundarschule Allschwil - Schönenbuch geregelt.
Revision GRB 231/2015

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