Angaben zur Dienstleistung

Gebührenordnung
Betriebliches Facility Management

Die Einwohnergemeinde Allschwil erbringt unzählige Dienstleistungen. Die erbrachten Leistungen kosten und müssen finanziert werden. Mit den Gebühren wird ein Teil dieser Kosten nach dem Verursacherprinzip gedeckt.

Die Gebührenverordnung der Gemeinde Allschwil

Gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 1. April 1992

Gemeinderatsbeschluss No. 368.92 / 759.96
(Vorbehalten bleiben Bestimmungen des Bundes, des Kantons sowie Beschlüsse des Einwohnerrates)


Inhaltsverzeichnis

 

Gebäude, Lokale und Anlagen

 

 

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