Die Gemeindesteuer 2025 wird am 31. Oktober 2025 zur Zahlung fällig (gemäss §6 des kommunalen Steuerreglements). Dies hat zur Folge, dass auf geschuldeten Steuerbeträgen, die nach diesem Zeitpunkt beglichen werden, ein Verzugszins von 4.75 % erhoben wird.
Wie bei jeder Abstimmung vergibt die Gemeinde Allschwil unentgeltlich ihre gemeindeeigenen Plakatständer zum Zweck der politischen Werbung respektive der Abstimmungsempfehlung zu einer der genannten Abstimmungsvorlagen.
Die Gemeindesteuer 2025 wird am 31. Oktober 2025 zur Zahlung fällig (gemäss §6 des kommunalen Steuerreglements). Dies hat zur Folge, dass auf geschuldeten Steuerbeträgen, die nach diesem Zeitpunkt beglichen werden, ein Verzugszins von 4.75 % erhoben wird.
Wie bei jeder Abstimmung vergibt die Gemeinde Allschwil unentgeltlich ihre gemeindeeigenen Plakatständer zum Zweck der politischen Werbung respektive der Abstimmungsempfehlung zu einer der genannten Abstimmungsvorlagen.
Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.