02.09.2025
Wie bei jeder Abstimmung vergibt die Gemeinde Allschwil unentgeltlich ihre gemeindeeigenen Plakatständer zum Zweck der politischen Werbung respektive der Abstimmungsempfehlung zu einer der genannten Abstimmungsvorlagen.
Am 30. November 2025 werden folgende vier Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
Eidgenössische Abstimmungen
Auf Beschluss des Bundesrats werden am 30. November 2025 folgende eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
1. Volksinitiative «Für eine engagierte Schweiz (Service-citoyen-Initiative)»
2. Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)»
Kantonale Abstimmungen
Am 30. November 2025 werden folgende kantonalen Vorlagen zur Abstimmung gelangen:
3. Teilrevision des Ergänzungsleistungsgesetzes vom 26. Juni 2025 betreffend Erhöhung des Vermögensverzehrs (2025/145)
4. Laufen, Verlegung der Naubrücke: Genehmigung des generellen Projekts (2025/93, Planungsreferendum)
Ausserdem finden eine allfällige Nachwahl in den Regierungsrat sowie allfällige Friedensrichter/-innen-Wahlen ebenfalls am 30. November 2025 statt.
Reservation von gemeindeeigenen Plakatständern
Berechtigt zur Nutzung sind folgende Zielgruppen:
Gesuche für die Benützung von gemeindeeigenen Plakatständern sind via beiliegenden Anmeldetalon (Word-Version hier herunterladen oder PDF-Version hier herunterladen) per E-Mail bis spätestens am 28. September 2025 an einwohnerdienste@allschwil.bl.ch zu richten.
Über die Zahl der Plakatständer kann erst entschieden werden, wenn bekannt ist, wie viele Parteien und Gruppierungen sich am Plakataushang beteiligen. Die teilnehmenden Parteien und Gruppierungen werden anhand einer schriftlichen Bestätigung per Post rechtzeitig über ihr Kontingent informiert. Die Ständer stehen ab dem 28. Oktober 2025 zur Verfügung.
Abteilung Einwohnerdienste
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