Aufgrund laufender Bauarbeiten ist der Kreisel am Neuweilerplatz ab 1. September 2025 bis Ende Jahr nur in Fahrtrichtung Allschwil befahrbar. Der Auto- und Veloverkehr aus Allschwil, von und nach Binningen sowie via Holeestrasse wird umgeleitet. Das Bau- und Verkehrsdepartement empfiehlt, den Neuweilerplatz weiträumig zu umfahren. Die Einschränkungen dauern bis Ende 2025.
Die Gemeindesteuer 2025 wird am 31. Oktober 2025 zur Zahlung fällig (gemäss §6 des kommunalen Steuerreglements). Dies hat zur Folge, dass auf geschuldeten Steuerbeträgen, die nach diesem Zeitpunkt beglichen werden, ein Verzugszins von 4.75 % erhoben wird.
Aufgrund laufender Bauarbeiten ist der Kreisel am Neuweilerplatz ab 1. September 2025 bis Ende Jahr nur in Fahrtrichtung Allschwil befahrbar. Der Auto- und Veloverkehr aus Allschwil, von und nach Binningen sowie via Holeestrasse wird umgeleitet. Das Bau- und Verkehrsdepartement empfiehlt, den Neuweilerplatz weiträumig zu umfahren. Die Einschränkungen dauern bis Ende 2025.
Die Gemeindesteuer 2025 wird am 31. Oktober 2025 zur Zahlung fällig (gemäss §6 des kommunalen Steuerreglements). Dies hat zur Folge, dass auf geschuldeten Steuerbeträgen, die nach diesem Zeitpunkt beglichen werden, ein Verzugszins von 4.75 % erhoben wird.
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