Gemeinde Allschwil

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Unter Heimtieren werden Tiere verstanden, die aus Interesse am Tier oder als Gefährte gehalten werden. Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) informiert über das korrekte Halten von Heimtieren (Hunden, Katzen, Ziervögeln etc.). Die Organisation Tierschutz Schweiz (STS) informiert und berät die Öffentlichkeit generell über Heimtiere.

Heimtiere: Bewilligungen, Impfungen
Die private Haltung von Heimtieren ist nicht der Bewilligungspflicht unterstellt, solange es sich nicht um wilde oder importierte Arten handelt. Insbesondere für Hunde und Katzen sind jedoch einige Impfungen empfehlenswert.

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