04.06.2026
Gestützt auf § 61 i.V.m. § 82 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 7. September 1981 (GpR; SGS 120) und nach Prüfung der Unterschriftenlisten des am 22. Mai 2026 eingereichten Referendums gegen die Beschlüsse des Einwohnerrats vom 15. April 2026 zum Geschäft 4795/A betreffend Quartierplan Weiherweg verfügt die Gemeindeverwaltung:
Die Prüfung der Unterschriften erfolgte durch die Einwohnerdienste anhand der im Oktober 2025 präzisierten Vorgaben durch die Bundeskanzlei.
Rechtsmittel
Gestützt auf § 83 GpR kann gegen diese Verfügung innert 3 Tagen seit ihrer Publikation auf der Homepage beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft Beschwerde erhoben werden. Der Beschwerde kommt nur aufschiebende Wirkung zu, wenn sie vom Regierungsrat auf Antrag oder von Amtes wegen angeordnet wird (§ 85 GpR).
Gemeindeverwaltung Allschwil
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