20.11.2017
Das Prinzip des neuen Allschwiler Kunststoff-Sammelsacks ist einfach – und doch gibt es einige wichtige Regeln zu beachten. Eine davon betrifft PET-Getränkeflaschen. Da das PET im Sammelsack verunreinigt wird und so seine Lebensmitteltauglichkeit verliert, gehören PET-Getränkeflaschen nach wie vor zurück in den Handel oder in eine Sammelstelle.
Der Schweiz gelang es als erstes europäisches Land, aus PET-Rezyklat materialsparende, einschichtige PET-Getränkeflaschen herzustellen und damit den geschlossenen Flaschenkreislauf einzuführen. Dieser gewährleistet, dass aus leeren wieder neue PET-Getränkeflaschen hergestellt werden und entspricht dem höchsten ökologischen Standard beim Recycling von PET.
Das Mass aller Dinge: der geschlossene Flaschenkreislauf
Diese Errungenschaft ist schützenswert und sollte nicht aufgegeben werden. Sie spart gegenüber der Verbrennung und Neuproduktion nicht nur jährlich bis zu 152‘000 Tonnen an Treibhausgasen ein. Sie ermöglicht es auch, das Material in hochwertiger Qualität in der rohstoffarmen Schweiz zu halten, statt Neumaterial importieren zu müssen.
Gemischte Kunststoffsammlungen verunreinigen hochwertiges PET
Wer nun aber seine leeren PET-Getränkeflaschen in einen Sammelsack wirft, schadet dem geschlossenen Flaschenkreislauf. Warum? PET-Getränkeflaschen, die mit Rückständen wie Essig, Öl oder Putzmitteln in Kontakt gekommen sind, sind verunreinigt und erfüllen die hohen gesetzlichen Vorschriften zur Lebensmittelhygiene nicht mehr. Deshalb dürfen PET-Getränkeflaschen aus den Kunststoff-Sammelsäcken nicht wieder zu neuen Getränkeflaschen resp. Lebensmittelverpackungen verarbeitet werden.
Kostenlose Abgabe von PET-Getränkeflaschen
Je mehr PET-Getränkeflaschen also in Kunststoff-Sammelsäcken entsorgt werden, desto mehr PET verliert seine hohe Qualität und geht für den Flaschen-Kreislauf verloren. In der Folge muss das fehlende Material durch importiertes Neumaterial ersetzt werden. Dies verschlechtert die Ökobilanz, verteuert das Recycling und gefährdet den gut funktionierenden geschlossenen Flaschenkreislauf.
Deshalb gilt auch nach der Einführung des Kunststoff-Sammelsacks: PET-Getränkeflaschen gehören zurück in den Handel oder in eine Sammelstelle, wo sie kostenlos entsorgt werden können.
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