Gemeinde Allschwil

Gebührensystem beim Sperrgut

23.01.2017

Einfach und günstig

Die Entsorgung von Sperrgut ist kostenpflichtig.
Die Anzahl Kehrichtvignetten, welche aufgeklebt werden müssen, richtet sich nach der Kantenlänge. Pro Gegenstand oder verschnürtes Bündel gilt folgende Gebühr:

Kleinsperrgut: kleiner 1 m Kantenlänge 1 Kehrichtvignette
Grobsperrgut: grösser 1 m Kantenlänge
3 Kehrichtvignetten

Kleinsperrgut kann mit der Kehrichtabfuhr entsorgt werden. Grobsperrgut wird monatlich an Separat-Sammeltagen abgeführt. (siehe Jahresübersicht im Infokalender 2017) oder unter
www.allschwil.ch.

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