Gemeinde Allschwil

Eingeschränkter Zugang zum Hallenbad Neuallschwil

30.11.2020

Die aktuelle Coronasituation erfordert ab sofort neue Zugangsbeschränkungen und angepasste Öffnungszeiten im Hallenbad Neuallschwil.

Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit, Platzzahlbeschränkung und Umsetzung der Abstandsregelungen ist das Hallenbad bis auf Weiteres nur noch an Samstagen und Sonntagen für die allgemeine Bevölkerung, sprich für Privatpersonen, nutzbar. Die restlichen Wochentage sind dem Schulbetrieb, Vereinen, Firmen und Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung vorbehalten.

Folgende Öffnungszeiten und Zugangsbeschränkungen sind zu beachten:

Samstag
08.00–14.45 Uhr: öffentliches Schwimmen; keine Vereine

Sonntag
08.00–14.45 Uhr: öffentliches Schwimmen; keine Vereine

Montag
08.00–12.00 Uhr: Schulbetrieb
12.00–14.00 Uhr: Reinigung
14.00–17.00 Uhr: Schulbetrieb
17.00–21.00 Uhr: nur Vereine; kein öffentliches Schwimmen

Dienstag
08.00–12.00 Uhr: Schulbetrieb
12.00–14.00 Uhr: Firmen und Vereine, Mitarbeitende Gemeinde Allschwil
14.00–17.00 Uhr: Schulbetrieb
17.00–21.00 Uhr: nur Vereine; kein öffentliches Schwimmen

Mittwoch
08.00–12.00 Uhr: Schulbetrieb
12.00–17.00 Uhr: Firmen und Vereine, Mitarbeitende Gemeinde Allschwil, kein öffentliches Schwimmen
17.00–18.45 Uhr: AHV-Schwimmen; kein öffentliches Schwimmen

Donnerstag
08.00–12.00 Uhr: Schulbetrieb
12.00–14.00 Uhr: Reinigung
14.00–17.00 Uhr: Schulbetrieb
17.00–21.00 Uhr: nur Vereine; kein öffentliches Schwimmen

Freitag
08.00–12.00 Uhr: Schulbetrieb
12.00–14.00 Uhr: Reinigung
14.00–17.00 Uhr: Schulbetrieb
17.00–21.00 Uhr: nur Vereine; kein öffentliches Schwimmen

Die Trennung der öffentlichen Nutzung von der Nutzung spezifischer Gruppen ermöglicht eine bessere Einhaltung der Abstandsregeln; so kann sichergestellt werden, dass jeder Person genügend Wasserfläche zur Verfügung steht. Die angepassten Öffnungszeiten vereinfachen zudem die Nachverfolgbarkeit der Besuchenden.

Im öffentlichen Betrieb achtet das Hallenbadpersonal darauf, dass sich maximal 28 Personen gleichzeitig im Wasser aufhalten – so stehen gemäss Vorgabe des Verbands Hallen- und Freibäder VHF jeder Person 15 Quadratmeter Wasserfläche zu Verfügung. Die Gesamtzahl der Badegäste, die sich gleichzeitig in den Räumlichkeiten des Hallenbads aufhalten dürfen, beträgt 45. Darin sind Begleitpersonen oder Trainingsbetreuende eingerechnet.

Die angepassten Öffnungszeiten und Zugangsbeschränkungen gelten bis auf Weiteres – erneute Anpassungen werden auf der Gemeindewebseite allschwil.ch und im Allschwiler Wochenblatt AWB veröffentlicht. Wir danken für das Verständnis in dieser besonderen Pandemielage.

Gemeindeverwaltung Allschwil
Bereich Bau – Raumplanung – Umwelt

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