Wichtige Tipps zur Parkraumbewirtschaftung / Jahreswechsel
                          04.11.2025                        
Schon bald steht der Jahreswechsel bevor.
Damit es beim Parkieren keine Überraschungen gibt, möchte die Gemeindepolizei Allschwil frühzeitig auf die wichtigsten Punkte zu den Anwohnerparkkarten hinweisen:
- Neue Parkkarten für das Jahr 2026 können jederzeit und auch während des ganzen Jahres bequem online auf unserer Webseite www.allschwil.ch beantragt werden.
 - Bitte beachten Sie: Die Karten werden nicht automatisch verlängert. Es muss jedes Jahr ein neuer Antrag gestellt werden (Aufwand ca. 5 Minuten).
 - Beim Online-Antrag wählen Sie für das kommende Jahr das Startdatum 01.01.2026 aus.
 - Beantragen Sie Ihre neue Karte möglichst frühzeitig, am besten noch im alten Jahr, besonders dann, wenn Sie über den Jahreswechsel in den Ferien sind. (Sie können beide Karten im Fahrzeug hinterlegen.)
 - Die Parkkarte gilt immer für ein Kalenderjahr, also vom 1. Januar bis 31. Dezember.
 - Ab dem 1. Januar 2026 sind die Parkkarten aus dem Jahr 2025 nicht mehr gültig!
 - Die Karte muss beim Parkieren gut sichtbar hinter der Frontscheibe angebracht werden (§3, Ziff. 1 Parkraumreglement).
 - Die Anwohnerparkkarte kostet CHF 50.– pro Jahr, unabhängig davon, wann sie im Jahr bezogen wird. Eine Rückerstattung bei Rückgabe ist nicht vorgesehen (§12, Ziff. 5 Parkraumreglement).
 - Die Bezahlung ist nur online mit Kreditkarte oder TWINT möglich.
 - Nach der Bezahlung können Sie die Karte direkt zu Hause ausdrucken (schwarz-weiss oder farbig).
 - Tipp: Speichern Sie das PDF Ihrer Karte auf dem Computer oder Handy. Wenn die Karte einmal verloren geht oder unleserlich wird, können Sie sie einfach erneut ausdrucken.
 
Abteilung Sicherheit / Gemeindepolizei