18.06.2026
Hier finden Sie die neuen Baugesuche der Kalenderwoche 25.
age. Gemäss § 126 Abs. 5 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) teilen wir Ihnen mit, dass die folgenden Baugesuche zur Einsichtnahme aufliegen:
126/1629/2025 Bauherrschaft: Sunrise GmbH, v.d. Axians Schweiz AG, Carneiro Manuel, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen – Projekt: Nachträgliche ordentliche Bewilligung adaptiver Antennen mit einem Korrekturfaktor / BA013-8, Parzelle A1281, Spitzwaldstrasse 211, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Axians Schweiz AG, Bärtschi Moritz, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen
051/0842/2026 Bauherrschaft: Walti Yves, Herrengrabenweg 47, 4054 Basel – Projekt: Solaranlage, Parzelle A1192, Lindenstrasse 36, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: APS Design, André Schneider, Im Baumgarten 11, 4144 Arlesheim
054/0856/2026 Bauherrschaft: Hunziker Estelle u. Samuel, Hammerstrasse 150, 4057 Basel – Projekt: Fassadenänderung, Parzelle B2244, Judengässli 7, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: R. Paganoni Architekten GmbH, Paganoni Regula, Margarethenstrasse 58, 4053 Basel
Das Bauinspektorat Basel-Landschaft bietet zudem jeweils ab Donnerstag eine Online-Publikation* auf seiner Webseite an: https://bgauflage.bl.ch/2762
*Wichtiger Hinweis: Baugesuchs-Pläne können nur dann online eingesehen werden, wenn hierzu eine entsprechende Einverständniserklärung der verantwortlichen Projektverfasserin bzw. des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne wie folgt zur Verfügung:
Ort: Gemeindeverwaltung Allschwil, Bau – Raumplanung – Umwelt, Abteilung Entwickeln Planen Bauen, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 109
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr, nachmittags nur nach telefonischer Vereinbarung
(Telefon 061 486 26 18 oder 061 486 25 52)
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren bis
spätestens 29. Juni 2026 (Poststempel) dem Bauinspektorat Basel-Landschaft, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) sind abschliessend und können nicht erstreckt werden.
Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn
a. sie nicht innert Frist erhoben oder
b. nicht innert Frist begründet wurden.
Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127 Abs. 2 RBG Verfahrenskosten bis CHF 3'000.- erheben.
Gemeindeverwaltung Allschwil
Bau – Raumplanung – Umwelt
© 2026 Einwohnergemeinde Allschwil. Alle Rechte vorbehalten.
Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».