08.01.2026
Hier finden Sie die neuen Baugesuche der Kalenderwoche 02.
ft. Gemäss § 126 Abs. 5 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) teilen wir Ihnen mit, dass die folgenden Baugesuche zur Einsichtnahme aufliegen:
017/0301/2024 Bauherrschaft: Rothen Barbara u. Claude, Parkallee 36, 4123 Allschwil – Projekt: Um- und Anbau Mehrfamilienhaus inkl. Velounterstand, Parzelle A1468, Parkallee 36, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Herzog Ritter Architekten, Zwingerstrasse 12, 4053 Basel – 1. Neupublikation: geändertes Projekt mit zusätzlichem Carport
110/1427/2025 Bauherrschaft: KIBAG Beton AG (Werk Basel), Gehlma Thomas, Hegenheimerstrasse 311, 4055 Basel – Projekt: 3 Silos, Parzelle A18, Kiesstrasse 2, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Mund Ganz + Partner AG, Lambrecht Bernd, Aarauerstrasse 69, 5200 Brugg AG
136/1887/2025 Bauherrschaft: Staehelin, Gisin + Partner AG, Unterer Batterieweg 46, 4053 Basel – Projekt: Um- und Ausbau Einfamilienhaus, Parzelle A1646, Steinbühlallee 190, 4123 Allschwil – Projektverantwortliche Firma/Person: Staehelin, Gisin + Partner AG, Unterer Batterieweg 46, 4053 Basel
Das Bauinspektorat Basel-Landschaft bietet zudem jeweils ab Donnerstag eine Online-Publikation* auf seiner Webseite an: https://bgauflage.bl.ch/2762
*Wichtiger Hinweis: Baugesuchs-Pläne können nur dann online eingesehen werden, wenn hierzu eine entsprechende Einverständniserklärung der verantwortlichen Projektverfasserin bzw. des verantwortlichen Projektverfassers vorliegt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne wie folgt zur Verfügung:
Ort: Gemeindeverwaltung Allschwil, Bau – Raumplanung – Umwelt, Abteilung Entwickeln Planen Bauen, Baslerstrasse 111, 1. OG, Zimmer Nr. 109
Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr, nachmittags nur nach telefonischer Vereinbarung
(Telefon 061 486 26 18 oder 061 486 25 52)
Einsprachen gegen diese Baugesuche, mit denen geltend gemacht wird, dass öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht eingehalten werden, sind schriftlich unter Nennung der Baugesuchs-Nummer in vier Exemplaren bis
spätestens 19. Januar 2026 (Poststempel) dem Bauinspektorat Basel-Landschaft, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, einzureichen.
Rechtzeitig erhobene, aber unbegründete Einsprachen sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Die gesetzlichen Fristen gemäss § 127 Abs. 4 Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) sind abschliessend und können nicht erstreckt werden.
Die Baubewilligungsbehörde tritt demnach auf Einsprachen nicht ein, wenn
a. sie nicht innert Frist erhoben oder
b. nicht innert Frist begründet wurden.
Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde gemäss § 127 Abs. 2 RBG Verfahrenskosten bis CHF 3'000.- erheben.
Gemeindeverwaltung Allschwil
Bau – Raumplanung – Umwelt
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