Gemeinde Allschwil

Dossier zum Thema Tempo 30 auf Gemeindegebiet

Tempo 30 Kachelbild

Tempo 30 in Allschwil – Geschichte und Ausblick

2009

Letztmals hat Allschwil 2009 – seit den 90er-Jahren zum vierten Mal – einen Anlauf genommen, Tempo 30 einzuführen. Das Unterfangen wurde vom Allschwiler Stimmvolk anlässlich einer Volksabstimmung erneut abgelehnt. In der Zwischenzeit dürfte sich die Akzeptanz von Tempo 30 gesteigert haben. Stand heute haben nahezu alle Gemeinden des unteren Baselbiets sowie elsässischen Nachbargemeinden Tempo 30 in bestimmten Quartieren eingeführt. Allschwil ist die letzte grosse Gemeinde, in der Tempo 50 auf Quartierstrassen noch gängige Praxis ist.

2019/2020

Mit der Einreichung einer Motion (politischer Vorstoss) zur Einführung von Tempo 30 in Allschwiler Quartierstrassen wurde der politische Prozess Ende 2019 im Einwohnerrat gestartet. Die Motion wurde im Februar 2020 an den Gemeinderat überwiesen. Anschliessend erhielt die Allschwiler Gemeindeverwaltung den Auftrag, erneut ein Konzept für Tempo 30 zu erarbeiten und dem Einwohnerrat im Anschluss darüber Bericht zu erstatten. Die Verantwortlichen der im Projekt federführenden Allschwiler Verwaltungsbereiche Bau – Raumplanung – Umwelt (BRU) sowie Sicherheit – Einwohnerdienste – Steuern (SES) entschieden sich aufgrund des bestehenden Fachwissens für eine Zusammenarbeit mit dem Verkehrsbüro Rudolf Keller & Partner (RK&P); dieses hatte bereits 2006 ein Konzept zur Verkehrsberuhigung für die Gemeinde erarbeitet.

Mitte 2020

Die Startsitzung mit dem Verkehrsbüro RK&P konnte Mitte August 2020 durchgeführt werden. Dort wurden die Projektgrundlagen erörtert und Rahmenbedingungen definiert. In dieser ersten Sitzung erwies es sich als sinnvoll, das neue Konzept auf den bereits bestehenden, von RK&P ausgearbeiteten Plänen und Daten von 2009 aufzubauen.

Im Jahr 2009 geplante Tempo-30-Zonen

Tempo-30-Zonenplan 2009
Bei der Durchsicht des damaligen Plans und dem Vergleich der damaligen Grundlagen mit der Situation heute haben sich betreffend Strassenführung und Quartiere kaum oder nur geringfügige Änderungen ergeben. So befindet sich in der Zone Bettenacker heute zum Beispiel kein Schulhaus mehr. In der Zone Gartenhof wurde inzwischen die gleichnamige neue Schule eröffnet. Diese neuen Voraussetzungen könnten sich allenfalls auf die Planung der Etappierung auswirken, da die Zone Bettenacker ohne Primarschulhaus nicht mehr zwingend in einer ersten Etappe umgesetzt werden muss – so aber die Zone Gartenhof. Zudem ist als quasi neues Quartier das Gebiet Ziegelei (auf dem Plan noch nicht ersichtlich) dazugekommen. Wegen seiner Grösse soll dieses allerdings nicht als eigene Zone, sondern als Erweiterung der angrenzenden Zone Herrenweg berücksichtigt werden.

2021

An seiner Sitzung vom 20. Januar 2021 hat der Allschwiler Einwohnerrat den Bericht des Gemeinderates zum Projekt in Form einer sogenannten Sondervorlage (hier PDF herunterladen) bewilligt und einen entsprechenden Sonderkredit von CHF 140'000 gesprochen. Dieser wird für die Ausarbeitung eines Umsetzungskonzepts für die Einführung von Tempo 30 auf allen Allschwiler Quartierstrassen eingesetzt.

2022

An seiner Sitzung vom 26. Januar 2022 hat der Einwohnerrat mit 29 Ja und 2 Nein bei einer Enthaltung den Zwischenbericht, Geschäft 4500C inkl. Zeit- und Umsetzungsplan zur Kenntnis genommen.

Zwischenbericht Geschäft 4500C

 
 

Weitere Schritte und Planung

Der Einwohnerrat hat demnächst über einen Investitionskredit von rund CHF 860’000 für die Umsetzung der notwendigen baulichen Massnahmen, Beschilderungen, Beschriftungen und Markierungen zu befinden.

Die Planung sieht vor, Tempo 30 auf den Quartierstrassen in Etappen in einem Zeitraum von bis zu vier Jahren umzusetzen; die 1. Etappe würde voraussichtlich im ersten Quartal 2022 Tatsache werden – Quartiere mit Schulhäusern und Kindergärten geniessen dabei höchste Priorität. Das Gesamtprojekt dürfte voraussichtlich 2026 abgeschlossen sein.

© 2024 Einwohnergemeinde Allschwil. Alle Rechte vorbehalten.

Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».


Impressum. Datenschutz. Nutzungsbedingungen. Sitemap.

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.