Es wird Winter und die frostigen Temperaturen begünstigen, dass nasses Grüngut sowie austretende Flüssigkeiten von Obst- und Gemüseresten in Biocontainern gefrieren. Dies hat zur Folge, dass am Tag der Abholung, der Biocontainer nicht oder nur teilweise geleert werden kann.
Der Umgang mit Feuerwerk und Knallkörpern ist seit dem 1. Januar 2024 im Polizeireglement (§ 29 «Feuerwerk und Knallkörper») neu geregelt. Gemäss Reglement ist das Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern mit Ausnahme der Bundesfeier am 31. Juli und 1. August bewilligungspflichtig – so nun auch am kommenden Silvester (31. Dezember 2025 / 1. Januar 2026).
Wir suchen ab dem 22. Februar 2026 für unseren Betrieb eine humorvolle und aufgestellte Persönlichkeit, die ihren Zivildienst bei uns absolvieren möchte.
Auch in diesem Jahr bietet das Freizeithaus ein stimmungsvolles Weihnachtsprogramm für Kinder ab der 1. Schulklasse an. Die Kinder können kreativ werden, kleine Geschenke herstellen und gemeinsam in die Adventszeit eintauchen.
Ab Januar 2026 werden die Sammlungen von Kehricht Papier/Karton, Kunststoff sowie die Bioabfuhr neu organisiert. Mit der Neuorganisation will die Gemeinde den gestiegenen Abfallmengen begegnen und die Effizienz sowie die Zuverlässigkeit der Abfuhr verbessern.
Der Veloplan Basel-Stadt zeigt auch Velorouten nach Allschwil und darüber hinaus. Deshalb kann aus Sicht des Gemeinderats auf die Entwicklung eines eigenen Veloplans verzichtet werden. Im Oktober genehmigte der Gemeinderat ausserdem den Entwurf des Reglements über die frühe Förderung und frühe Sprachförderung und gab ihn zur Vorprüfung an den Kanton frei.
Wie bei jeder Abstimmung vergibt die Gemeinde Allschwil unentgeltlich ihre gemeindeeigenen Plakatständer zum Zweck der politischen Werbung respektive der Abstimmungsempfehlung zu einer der genannten Abstimmungsvorlagen.
Der Gemeindeverwaltung Allschwil wurden vereinzelte Fälle von unbedruckten blauen Wahlzetteln für den zweiten Wahlgang der Ersatzwahl in den Regierungsrat BL vom 30. November 2025 gemeldet.
Es ist beim Regierungsrat keine Beschwerde gegen den Ausgang der kommunalen Volksabstimmung «Behördenreferendum betreffend Neugestaltung des Lindenplatzes» vom 18. Mai 2025 eingegangen.
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