Die EBM wird in dieser Woche mit der periodischen Kontrolle der öffentlichen Beleuchtung anfangen. Es kann deswegen vorkommen das während dieser Zeit die Beleuchtung der Strasse auch am Tag eingeschaltet ist.
Am Mittwochabend, 5. September 2018, wurde im Saal Gartenhof der alljährliche Sportpreis der Gemeinde Allschwil verliehen. Geehrt wurden 20 Einzelsportlerinnen und -sportler sowie ein Team für ihre herausragenden Leistungen im Jahr 2017. Der Preis für ausserordentliches Engagement zugunsten des Sports wurde dem Verein Klausenlauf verliehen.
Am Freitag, 07. September 2018 endet die Intensivphase und der Trambetrieb der BVB kann am darauffolgenden Samstag, 08. September 2018 wiederaufgenommen werden.
Mitte August fand auf der Gemeindeverwaltung Allschwil eine Informationsveranstaltung zur Versorgungsregion Allschwil, Binningen und Schönenbuch statt.
Die wenigen Niederschläge in den vergangenen Tagen haben zu einer leichten Entspannung ausserhalb des Waldes geführt. Es gilt die Gefahrenstufe 4 von 5. Das geltende Feuerverbot im Wald und an Waldrändern (200 Meter Mindestabstand) bleibt bis auf Widerruf in Kraft. Vom Feuerverbot ausgenommen ist mit den nötigen Vorsichtsmassnahmen weiterhin das Siedlungsgebiet.
Die Allschwiler Kulturwoche, die vom 18. bis 25. August 2018 stattgefunden hat, war ein grosser Erfolg. An mehreren Standorten im und um den Dorfkern konnte das zahlreich erschienene Publikum Musik- und Theaterproduktionen, Kinoevents und Kunstausstellungen sowie natürlich das Schaffen der internationalen LandArt-Künstler/innen geniessen.
In der kommenden Messperiode sind die messpflichtigen Öl- und Gasfeuerungsanlagen in den Sektoren 3 und 4 zu kontrollieren. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: A) die Messung durch den Feuerungskontrolleur der Gemeinde oder B) die Messung durch eine private Servicefirma.
Gemäss dem kantonalen Waldgesetz vom 11. Juni 1998 (kWaG, SGS 570) ist die Fläche des Waldeigentums massgebend für die Bewilligungspflicht für Holzschläge. Ausgehend von der Waldfläche eines Eigentümers oder einer Eigentümerin innerhalb eines Forstreviers wird zwischen betriebsplanpflichtigem (mehr als 25 ha) und nicht betriebsplanpflichtigem (weniger als 25 ha) Waldeigentum unterschieden.
Wir feiern 40 Jahre Offene Jugendarbeit Freizeithaus Allschwil mit Konzerten von Brandhärd, 787 - Abart & Silenus und DJ Flink im Rahmen der Allschwiler Kulturwoche und laden herzlich ein.
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