Es wird Winter und die frostigen Temperaturen begünstigen, dass nasses Grüngut sowie austretende Flüssigkeiten von Obst- und Gemüseresten in Biocontainern gefrieren. Dies hat zur Folge, dass am Tag der Abholung, der Biocontainer nicht oder nur teilweise geleert werden kann.
Der Umgang mit Feuerwerk und Knallkörpern ist seit dem 1. Januar 2024 im Polizeireglement (§ 29 «Feuerwerk und Knallkörper») neu geregelt. Gemäss Reglement ist das Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern mit Ausnahme der Bundesfeier am 31. Juli und 1. August bewilligungspflichtig – so nun auch am kommenden Silvester (31. Dezember 2025 / 1. Januar 2026).
Es wird Winter und die frostigen Temperaturen begünstigen, dass nasses Grüngut sowie austretende Flüssigkeiten von Obst- und Gemüseresten in Biocontainern gefrieren. Dies hat zur Folge, dass am Tag der Abholung, der Biocontainer nicht oder nur teilweise geleert werden kann.
Der Umgang mit Feuerwerk und Knallkörpern ist seit dem 1. Januar 2024 im Polizeireglement (§ 29 «Feuerwerk und Knallkörper») neu geregelt. Gemäss Reglement ist das Abbrennen von Feuerwerk und Knallkörpern mit Ausnahme der Bundesfeier am 31. Juli und 1. August bewilligungspflichtig – so nun auch am kommenden Silvester (31. Dezember 2025 / 1. Januar 2026).
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