Gemeinde Allschwil

Adoption

Adoption
Persönliches
Adoptionen Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft
Kindes- und Erwachsenenschutz (KES)

Das schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) legt die Voraussetzungen der Adoption fest. Vom Bund anerkannte Stellen wirken als Vermittlungsinstanz zwischen den Adoptiveltern und den adoptierten Kindern. Sie kümmern sich insbesondere um die praktische und rechtliche Seite einer Adoption, in Zusammenarbeit mit den kantonalen Zentralen Behörden (z.B. die Jugendschutzfachstellen). Die Zentralen Behörden der Kantone sind Anlauf- und Informationsstellen für alle Personen, die sich für eine Adoption interessieren sowie für Gemeinden und Fachstellen.

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