Gemeinde Allschwil

Obligatorische Schulzeit

Obligatorische Schulzeit
Bildung und Forschung
Obligatorische Schule und Schulbeginn
Familien- und Jugendberatung
Logopädie
Mittagstisch
Primarschule
Schulärztlicher Dienst
Schulische Tagesstruktur
Schulpsychologischer Dienst, SPD BL
Schulsozialarbeit (Kindergarten und Primarschule)
Sekundarschule / Sekundarstufe I
Tageskindergärten
Bildung – Erziehung – Kultur (BEK)

In der Schweiz ist die Organisation des Bildungswesens auf allen Stufen eine Staatsaufgabe. Die Zuständigkeit für die Bildung ist zwischen dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden aufgeteilt, wobei die Hauptzuständigkeit bei den Kantonen liegt.

Neun Jahre dauert die obligatorische Schulzeit. Die Allschwiler Primarschulen, Gartenstrasse, Muesmattweg, SChönenbuchstrasse und Bettenacker, dauern fünf Jahre. Die Sekundarschulen, Bettenacker, Lettenweg und Breite, vier Jahre. Während die Sekundarschulen dem Kanton angegliedert sind, fallen die Primarschulen in die Zuständigkeit der Gemeinde.

© 2024 Einwohnergemeinde Allschwil. Alle Rechte vorbehalten.

Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».


Impressum. Datenschutz. Nutzungsbedingungen. Sitemap.

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.