Gemeinde Allschwil

AHV / IV

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Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) soll den Existenzbedarf bei Wegfall des Erwerbseinkommens in Folge von Alter oder Tod des Versorgers oder der Versorgerin decken.

Die Invalidenversicherung (IV) ist eine obligatorische Versicherung mit dem Ziel, den Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage zu sichern, wenn sie invalid sind oder werden. Die Eingliederung ins Erwerbsleben geht einer Rentenzahlung klar vor. Alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind, sind obligatorisch bei der IV versichert. Freiwillig bei der IV versichern können sich unter gewissen Voraussetzungen Bürgerinnen und Bürger der Schweiz, der EU oder EFTA, sofern sie ausserhalb dieser Länder wohnen.

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