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Zivilschutz, Dienstpflicht - Informationen einholen
Zivilschutz

Der Zivilschutz hat ein breites Aufgabenfeld und sorgt für Schutz, Betreuung und Unterstützung bei Katastrophen, Notlagen und terroristischen Gewaltakten sowie im Fall eines bewaffneten Konflikts. Er gehört dem Verbundsystem Bevölkerungsschutz an und unterstützt die Partnerorganisationen.

Einsatzgebiete
Der Zivilschutz ist zuständig für die Schutzinfrastruktur, für die Mittel zur Alarmierung der Bevölkerung, für die Betreuung von Schutz suchenden und obdachlosen Personen sowie für den Schutz der Kulturgüter. Durch seinen Einsatz trägt der Zivilschutz dazu bei, dass seine Partnerorganisationen bei grossen und lang andauernden Katastrophen und Notlagen länger einsatzfähig bleiben. Mit Instandstellungsarbeiten sorgt der Zivilschutz zudem dafür, dass nach Schadenereignissen möglichst keine Folgeschäden entstehen.
 
Schutzdienstpflicht
Für den Zivilschutz besteht die nationale Schutzdienstpflicht. Schweizer Männer müssen ihre Dienstpflicht entweder in der Armee (Militärdienstpflicht) oder im Zivilschutz (Schutzdienstpflicht) leisten, im Ausnahmefall im Zivildienst. Die Schutzdienstpflicht dauert vom 20. bis zum 40. Altersjahr. Sie kann auf freiwilliger Basis auch von Frauen, in der Schweiz niedergelassenen Ausländerinnen und Ausländern ab dem 20. Altersjahr und von ehemaligen Militär-, Zivil- oder Schutzdienstpflichtigen erfüllt werden. Die Rekrutierung der Militär- und der Schutzdienstpflichtigen erfolgt gemeinsam - landesweit in sechs Rekrutierungszentren. Die Internetseiten des Zivilschutzes informieren über die nationale Dienstpflicht, die Rekrutierung, die Ausbildung etc.

Zivilschutzausbildung
Die Ausbildung der Schutzdienstpflichtigen ist in erster Linie auf die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen ausgerichtet. Die Grundausbildung (allgemein und funktionsbezogen) dauert - je nach Kanton - zwei bis drei Wochen. Sie erfolgt in einer der drei Grundfunktionen:

  • Stabsassistent (zur Führungsunterstützung),
  • Betreuer (zum Schutz sowie zur Betreuung Schutz suchender Personen) und
  • Pionier (für Instandstellungsarbeiten und zur Unterstützung der Partnerorganisationen).

Nach der Grundausbildung finden Wiederholungs- und allenfalls Weiterbildungskurse statt.

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