Zivildienst ist ein ziviler Beitrag des Bundes zur Förderung des sozialen Zusammenhalts, zur gewaltfreien Konfliktlösung, zur nachhaltigen Entwicklung und zur Erhaltung des kulturellen Erbes. Zivildienst ist ein Ersatzdienst für junge Männer*, die aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten können. Zivildienst ist Einsatz in Kinderkrippen, Pflegeheimen, in der Denkmalpflege, in Naturparkprojekten und vielen anderen gemeinnützigen privaten oder öffentlichen Institutionen.
Zivildienst dauert eineinhalb mal so lange wie der Militärdienst. Ort, Zeitpunkt und Dauer können mit einigen Einschränkungen frei gewählt werden. Vorgeschrieben sind ein Ersteinsatz im Jahr nach der Zulassung und ein "langer Einsatz" von 180 Tagen im Pflege- oder Umweltbereich. Die Zivildienstpflicht beginnt mit dem rechtskräftigen Zulassungsentscheid und endet mit dem 34. Altersjahr. Wer bis 30 alle Diensttage geleistet hat, wird bereits dann entlassen.
*Frauen können ein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst stellen, wenn sie zum Militärdienst zugelassen sind, und zwar ab dem Zeitpunkt der im Dienstbüchlein eingetragenen Einteilung.