Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen. Die Sozialhilfe gelangt nur dann zur Anwendung, wenn alle anderen Hilfsquellen (Bspw. die Arbeitslosenversicherung) ausgeschöpft, nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig erhältlich sind. Das Sozialhilferechtliche Existenzminimum setzt sich aus dem Grundbedarf, den Wohnungskosten und der Krankenkassengrundversicherung, sowie situationsbedingten Leistungen zusammen.
Ein Unterstützungsantrag kann nach persönlicher Vorsprache im Rahmen einer Kurzberatung bei den Sozialen Diensten bezogen werden. Das Gesuch muss vollständig ausgefüllt und von der/n gesuchstellenden Person(en) unterzeichnet werden. Zur Beurteilung des Anspruchs benötigen wir zudem verschiedene Unterlagen (Kopien, keine Originalunterlagen), welche zusammen mit dem Gesuch eingereicht werden müssen.
Sobald Sie das Gesuch ausgefüllt und mit sämtlichen verlangten Unterlagen eingereicht haben, erhalten Sie einen Termin für ein Erstgespräch.
Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Allschwil über keine Notwohnungen verfügt und daher bei drohender Obdachlosigkeit nur unterstützend tätig sein kann.