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Gemeinde Allschwil

Demonstrationen - Bewilligung beantragen

Demonstrationen - Bewilligung beantragen
Sicherheit – Einwohnerdienste – Steuern (SES)

Für Umzüge und Demonstrationen ist beim Gemeinderat eine Bewilligung einzuholen.

§21 bst. b des Polizeireglements der Gemeinde Allschwil

Bietet der Veranstalter keine Gewähr für Sicherheit und Ordnung, so kann die Veranstaltung untersagt oder abgebrochen werden. Im Weiteren kann der Einsatz der Polizeikräfte (Kanton und Gemeinde) dem Veranstalter verrechnet werden.

Es gelten die Bestimmungen des Polizei- und Allmendreglements sowie der Gebührenordnung.

Kolodziej Christian
Meyer Andreas
Rickenbacher Stephan

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