Gemeinde Allschwil

Beschlüsse vom 7. Dezember 2021

Geschäft 4590
Als Ersatz-Mitglied in die Geschäftsprüfungskommission, wird anstelle des zurückgetretenen Cetin Keles, SP-Fraktion, für den Rest der laufenden Amtsperiode (bis 30.6.2024) Jean-Jacques Winter, SP-Fraktion, in stiller Wahl gewählt.

Geschäft 4591
Als Mitglied in die Kommission für Bauwesen und Umwelt, wird anstelle des zurückgetretenen Cetin Keles, SP-Fraktion, für den Rest der laufenden Amtsperiode (bis 30.6.2024) Alex Beer, SP-Fraktion, in stiller Wahl gewählt.

Geschäft 4592
Als Mitglied in die Kommission für Kultur und Soziales, wird anstelle des zurückgetretenen Jean-Jacques Winter, SP-Fraktion, für den Rest der laufenden Amtsperiode (bis 30.6.2024) Noëmi Feitsma, SP-Fraktion, in stiller Wahl gewählt.

Geschäft 4539 / A
Bericht des Gemeinderates vom 15.9.2021 und der Finanz- und Rechnungsprüfungskommission vom 4.11.2021, betreffend Aufgaben- und Finanzplanung der Einwohnergemeinde und der Spezialfinanzierungen über die Jahre 2022 – 2026 wird beraten und es werden folgende Beschlüsse gefasst:

1. Der Aufgaben- und Finanzplan für die Planperiode 2022 – 2026 für die Einwohnergemeinde Allschwil wird mit 33 Ja bei 5 Enthaltungen zur Kenntnis genommen.

2. Der Aufgaben- und Finanzplan für die Planperiode 2022 – 2026 für die Spezialfinanzierungen Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abfallbeseitigung der Einwohnergemeinde Allschwil wird mit 34 Ja bei 4 Enthaltungen zur Kenntnis genommen.

In der Schlussabstimmung wird das Geschäft 4539/A mit 34 Ja bei 4 Enthaltungen als Ganzes abgeschrieben.

Budget 2022 (Geschäft 4540 / A)

Geschäft 4540B.1
Der Budgetantrag von Melina Schellenberg, SP-Fraktion, betreffend Eröffnung einer Bücherkabine wird einstimmig angenommen.

Geschäft 4540B.2
Der Budgetantrag vom ER-Büro, betreffend Konto 0110.3099; Jubiläumsfest 50 Jahre Einwohnerrat wird mit 32 Ja und 2 Nein bei 4 Enthaltungen angenommen.

Geschäft 4540B.3
Der Budgetantrag vom Wahlbüro betreffend Konto 0110.3111; Tische für das Wahlbüro wird mit 37 Ja bei einer Gegenstimme angenommen.

Geschäft 4540B.4
Der Budgetantrag von Christian Jucker, EVP/GLP/Grüne-Fraktion, betreffend Einrichtung einer Bücherrückgabebox der Bibliotheken der GGG wird mit 12 Ja und 22 Nein bei 4 Enthaltungen abgelehnt.

Geschäft 4540B.5
Der Budgetantrag von Henry Vogt, SVP-Fraktion, betreffend Konto 3110.5040.03; Neukonzeption und Realisierung Heimatmuseum (NEU) wird mit 12 Ja und 23 Nein bei 3 Enthaltungen abgelehnt.

Geschäft 4540B.6
Der Budgetantrag von Lucca Schulz, SP-Fraktion, Miriam Schaub, EVP/GLP/Grüne-Fraktion, Urs Pozivil, FDP-Fraktion und Beatrice Stierli, CVP-Fraktion, betreffend Konto 6290.3634; Beiträge an öffentliche Unternehmungen wird mit 30 Ja und 6 Nein bei 2 Enthaltungen angenommen.

Geschäft 4540B.7
Der Budgetantrag von Niklaus Morat, SP-Fraktion, betreffend Konto 5790.3636; Spende an Versteckte Armut Allschwil – Schönenbuch wird mit 23 Ja und 11 Nein bei 2 Enthaltungen angenommen.

Geschäft 4540B.8
Der Budgetantrag von Urs Pozivil, FDP-Fraktion, betreffend Konto 7101; Spezialfinanzierung Wasserversorgung wird mit 10 Ja und 27 Nein abgelehnt.

Geschäft 4540B.9
Der Budgetantrag von Urs Pozivil, FDP-Fraktion, betreffend Konto 7301.5040.06; Wertstoffsammelstelle Lindenplatz wird mit 12 Ja und 24 Nein bei einer Enthaltung abgelehnt.

Geschäft 4540
Über die Anträge des Gemeinderates zum Budget 2022 wird wie folgt beschlossen:

1. Das Budget 2022 für die Einwohnergemeinde Allschwil wird einstimmig genehmigt.

2. Über folgende Anträge wurde abgestimmt:

Antrag Henry Vogt, SVP-Fraktion (Geschäft 4540B.10)
Der Budgetantrag von Henry Vogt, SVP-Fraktion, betreffend Senkung des Steuerfusses für die Einkommens- und Vermögenssteuer der natürlichen Personen auf 56.0% wird mit 11 Ja und 26 Nein abgelehnt.

Antrag Gemeinderat
Der Steuerfuss für die Einkommens- und Vermögenssteuer der natürlichen Personen wird mit 28 Ja und 9 Nein unverändert auf 58.0 % der Staatssteuer festgelegt.

Somit ist der Antrag des Gemeinderates angenommen und der Steuerfuss bleibt unverändert auf 58% der Staatssteuer.

3. Die Steuersätze für die juristischen Personen werden mit 36 Ja bei einer Enthaltung unverändert wie folgt festgelegt:

a) Kapitalgesellschaften / Genossenschaften
Ertrag 5.00 %
Kapital 0.55 ‰

b) Vereine, Stiftungen, übrige juristische Personen
Ertrag 5.00 %
Kapital 0.55 ‰

In der Schlussabstimmung wird das Geschäft 4540 / A / B / C einstimmig angenommen.

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