Gemeinde Allschwil

Beschlüsse vom 26. April 2017

Bereinigung Traktandenliste

Der Änderungsantrag von Matthias Häuptli, EVP/GLP/Grüne-Fraktion, auf Absetzung von Traktandum 1 „Wahl eines Mitgliedes in den Schulrat der Sekundarschule“, wird grossmehrheitlich abgelehnt.

Traktandenliste

Geschäft 4327
Als Mitglied in den Schulrat der Sekundarschule, anstelle des zurückgetretenen Bruno Gadola, SP-Fraktion, für den Rest der laufenden Amtsperiode (bis 31.07.2020) wird Patrick Lautenschlager, SP-Fraktion, in stiller Wahl gewählt.

Geschäft 4316 / Quartierplan / Quartierplan-Reglement / Zonenplan / Öffentliche Urkunde / Mitwirkungsbericht / Planungs- und Begleitbericht / Umgebungsgestaltung / Parkplatznachweis / Verbindung Langsamverkehr / A
Der Bericht des Gemeinderates vom 23.11.2016, sowie der Bericht der Kommission für Bauwesen und Umwelt, vom 03.02.2017, betreffend Quartierplanung „Winzerweg“ inkl. Zonenplan Siedlung, Mutation Parzelle C961 wird in zweiter Lesung beraten und es werden folgende Beschlüsse gefasst:

1. Der Quartierplanung "Winzerweg", bestehend aus Quartierplan und Quartierplan-Reglement, wird grossmehrheitlich zugestimmt und dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft zur Genehmigung vorgelegt.

a) Der Küchenanbau an das bestehende Hauptgebäude wirkt als eingeschossiger Baukörper dominant. Der Bauausschuss soll im Rahmen der Weiterbearbeitung dies vertieft prüfen. Dieser Ergänzungsantrag der Kommission für Bauwesen und Umwelt wird mit 29 Ja und 0 Nein bei 3 Enthaltungen angenommen.

b) Der Fussgängerverkehr vom Winzerweg muss die Ein- und Ausfahrt in die Parzelle C1336 ohne geführt zu werden überqueren. Auch hier muss der Fussgänger sicher neben dem Verkehr geleitet werden. Dieser Ergänzungsantrag der Kommission für Bauwesen und Umwelt wird mit 26 Ja zu 0 Nein bei 5 Enthaltungen angenommen.

2. Die öffentliche Urkunde betreffend Quartierplan-Vertrag wird grossmehrheitlich zur Kenntnis genommen.

3. Die Parzelle C961 wird grossmehrheitlich in die Wohnzone W2 überführt.

In der Schlussabstimmung wird das Geschäft 4316/A grossmehrheitlich als Ganzes abgeschrieben.

Geschäft 4318 / A
Der Bericht des Gemeinderates vom 01.02.2017, sowie der Bericht der Kommission für Bildung, Kultur, Gesundheit und Soziales, vom 31.03.2017, betreffend Neukonzeption und Realisierung des Heimatmuseums Allschwil – Sondervorlage wird beraten und es werden folgende Beschlüsse gefasst:

1. Das unter Absatz 3 beschriebene Konzept zur Neuausrichtung des Heimatmuseums Allschwil wird grossmehrheitlich genehmigt.

2. Für die Neukonzeption und Realisierung des Heimatmuseums Allschwil als Mehrspartenhaus wird ein Investitionskredit im Betrage von CHF 730‘000.00 als Anteil der Gemeinde gemäss Absatz 5 für die Jahre 2017 bis 2019 zu Lasten des Investitionskontos 3110-5040.01 mit 29 Ja zu 0 Nein bei 3 Enthaltungen bewilligt.

3. Von der Kostenungenauigkeit von +/- 10% hinsichtlich Unerwartetes (vgl. historische und denkmalgeschützte Bausubstanz) wird grossmehrheitlich bei einer Enthaltung Kenntnis genommen.

4. Die wiederkehrenden Personal-, Betriebs- und Unterhaltskosten für den gemeindeeigenen "Bereich Dauerausstellung" des Heimatmuseums Allschwil werden gemäss Tabelle 8 ab dem Jahr 2018 grossmehrheitlich bei einer Enthaltung genehmigt.

5. Der wiederkehrende Kulturbeitrag der Gemeinde Allschwil für den an einen Drittanbieter abgetretenen "Bereich Wechselausstellung und kulturelle Veranstaltungen" (Kulturbetrieb) wird gemäss Tabelle 8 ab dem Jahr 2018 grossmehrheitlich bei 2 Enthaltungen genehmigt.

6. Der Auftrag aus der Generellen Leistungsüberprüfung vom 9. April 2014 (Massnahme Gruppe C; Nr. 13) wird grossmehrheitlich bei 2 Enthaltungen als erledigt abgeschrieben.

In der Schlussabstimmung wird das Geschäft 4318/A einstimmig als Ganzes abgeschrieben.

Geschäft 4329
Der Bericht der Geschäftsprüfungskommission vom 20.02.2017 betreffend „Fall Stiftung Tagesheime“ wird beraten und es wird folgender Beschluss gefasst:

1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

In der Schlussabstimmung wird das Geschäft 4329 grossmehrheitlich bei einer Enthaltung als Ganzes abgeschrieben.

Gemäss § 121 des Gemeindegesetzes unterliegt der Beschluss Geschäft 4316/A dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist läuft am 06. Juni 2017, 24.00 Uhr ab.

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