Gemeinde Allschwil

Postulat betreffend Anpassung des Reklamereglements, Paragraph 14, ER-Geschäft 4665


Der Gemeinderat hat beschlossen, das Reklamereglement sowie die Reklameordnung einer vollständigen Revision zu unterziehen. Diese Überarbeitung wird bis Ende 2025 abgeschlossen. Im Zuge dieser Revision wird auch die inhaltliche Umsetzung des entsprechenden Postulats erfolgen. Darüber hinaus erfordert das Postulat eine Anpassung des Teilzonenplans Dorfkern, welche im Rahmen der laufenden Revision dieser baurechtlichen Grundordnung vorgenommen wird.

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