Gemeinde Allschwil

Traktanden und Beschlüsse vom 24.09.2003

Traktanden

1. Wahl eines Mitglieds in das Wahlbüro anstelle von Thomas Bartlome, CVP/SVP-Fraktion, für den Rest der laufenden Amtsperiode (bis 30. Juni 2003), Geschäft 3453

2. Berichte des Gemeinderates und der Kommission für Verkehrs- und Planungsfragen betreffend
Quartierplanung Wegmatten I, bestehend aus Quartierplan und Quartierplanreglement, 2. Lesung Geschäft 3415 / A

3. Bericht des Gemeinderates betreffend
Bewilligung eines Verpflichtungskredites für die Verlegung der Familiengärten am Baselmattweg, Geschäft3443

4. Berichte des Gemeinderates und Finanz- und Rechnungsprüfungskommission betreffend
Kenntnisnahme von der überarbeiteten Finanzplanung Einwohnerkasse über die Jahre 2004 – 2008, Geschäft 3384A / B

5. Geschäftsbericht (Amtsbericht) des Gemeinderates pro 2002 und dazugehörender Bericht der Geschäfts-
prüfungskommission, Geschäft 3422A

6. Berichte des Gemeinderates und der Wirkungsprüfungskommission betreffend
Schlussbericht zum Projekt Allwo, umfassend Leistungsaufträge und –berichte 2002, Aufbau Kosten- und Leistungsrechnung, Ergebnis der Kostenrechnung 2002 sowie Controlling und Berichtswesen, Geschäft 3439 / A

7. Bericht des Gemeinderates betreffend
Waldbaulinienplan ‚Neuweilerstrasse Nord’; Direkte Beratung, Geschäft 3437

8. Motion Eugen Neeser, FDP-Fraktion, betreffend
Anpassung Personalreglement, Geschäft 3435

9. Postulat Jürg Gass, SP-Fraktion, betreffend Blaue Zone, Geschäft 3436

10. Interpellation von Lucius Cueni, SP-Fraktion, betreffend Mobilfunkantennen, Geschäft 3424

11. Interpellation von Dr. Ivo Corvini, CVP/SVP-Fraktion, betreffend
EuroAirport / Gemeinde Allschwil, Geschäft 3426

Nach der Pause:
- INFO-FENSTER DES GEMEINDERATES
- FRAGESTUNDE


Beschlüsse

Geschäft 3453
Gestützt auf den Berichte des Gemeinderates nimmt der Einwohnerrat für den Rest der laufenden Amtsperiode (bis 30. Juni 2003) folgende Wahl vor:

Wahlbüro
- Basil Kröpfli, SVP, ordentliches Mitglied

Geschäft 3415 / A
Gestützt auf die Berichte des Gemeinderates und der Verkehrs- und Planungskommission wird die Quartierplanung ‚Wegmatten I’ bestehend aus Quartierplan und Quartierplanreglement wird nach zweiter Lesung wie folgt beschlossen:

1. Der Quartierplanung ‚Wegmatten I’, bestehend aus dem Quartierplan und dem Quartierplanreglement, wird zugestimmt und dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft zur Genehmigung vorgelegt.

2. Der Quartierplanvertrag wird, unter Vorbehalt der Rechtskraft des Quartierplanes und des Quartierplanreglements ‚Wegmatten I’ genehmigt und dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft vorgelegt.

3. Der Baurechtsvertrag wird, vorbehältlich der Rechtskraft der Quartierplanungsvorschriften gemäss Ziffer 1 und Ziffer 2 hiervor, genehmigt.

4. Dem Kreditbegehren in Höhe von CHF 6'465'000.00 inkl. 7.6 % Mehrwertsteuer und einer allfälligen Baukostenteuerung (Index 1. April 2003 = 106.6 Punkte, Basis April 1998 = 100.0 Punkte) wird zugestimmt.

5. Die Quartierplanung ‚Wegmatten I’ gemäss Ziffer 1 hiervor unterliegt dem Referendum gem. § 121 des Gemeindegesetzes, Behördenreferendum.

6. Das Kreditbegehren in der Höhe von CHF 6'465'000.00 inkl. 7.6 % Mehrwertsteuer ist dem obligatorischen Referendum gemäss § 13 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Allschwil und § 121 des Gemeindegesetzes (SGS 180) unterstellt.

7. Der Gemeinderat wird beauftragt, für die Begleitung der Projektierungsarbeiten der Gemeindeinvestition eine Baukommission zu bestimmen und einzusetzen.

In der Schlussabstimmung wird das Geschäft 3415 ‚Quartierplanung Wegmatten I’ mit 27 Ja gegen 6 Nein bei 1 Enthaltung genehmigt.

Die Volksabstimmung über die Beschlüsse gemäss Ziffern 1 und 4 findet am 30. November 2003 statt.

Geschäft 3443
Gestützt auf den Bericht des Gemeinderates betreffend Bewilligung eines Verpflichtungskredites für die Massnahmen im Zusammenhang mit der Aufhebung des Familiengartenareals am Baselmattweg wird wie folgt beschlossen:

1. Für die Erweiterung des Familiengartenareals ‚Lörzbach’ wird ein Verpflichtungskredit von CHF 92'750.00 bewilligt.

2. Für die Entschädigungen im Zusammenhang mit der Aufhebung der Familiengärten am Baselmattweg wird ein Verpflichtungskredit von CHF 76'250.00 bewilligt, sofern der Familiengartenverein Allschwil seinen Rekurs gegen die Kündigung des Familiengartenareals am Baselmattweg bis spätestens am 20. November 2003 zurückgezogen hat.

Gemäss § 121 Gemeindegesetz unterliegt der Beschluss des Geschäftes 3443 dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist läuft am Montag, 3. November 2003, 24.00 Uhr, ab.

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