Gemeinde Allschwil

Stimmregister

Die Gemeindeverwaltung ist zuständig für die Zustellung des Stimmmaterials, die briefliche Stimmabgabe, das Führen des Stimmregisters und die Unterschriftenkontrolle der Initiativen und Referenden. Die Zustellung des Stimmrechtsausweises erfolgt spätestens drei und frühestens vier Wochen vor dem Abstimmungstag bzw. spätestens bis zum zehnten Tag vor dem Wahltag. Wer den Stimmrechtsausweis nicht erhalten hat, kann diesen bis zum fünften Vortag auf der Gemeindeverwaltung verlangen. Es ist möglich, Ihre Stimmen an der Urne persönlich abzugeben oder brieflich abzustimmen. Die Standorte der Wahllokale und Öffnungszeiten sind auf dem Stimmrechtsausweis zu finden.

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Briefliche Abstimmung

Für die briefliche Stimmabgabe sind folgende Punkte zu beachten: 

  • Legen Sie die ausgefüllten Stimmzettel/Wahlzettel in den beigelegten grauen Briefumschlag und verschliessen Sie diesen.
  • Stecken Sie den Briefumschlag in den amtlichen Stimmrechtsausweis und verschliessen Sie diesen ebenfalls.
  • Durchkreuzen Sie Ihre eigene Adresse auf dem Stimmrechtsausweis und unterschreiben Sie diesen links unten eigenhändig. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ungültig!
  • Das Stimmrecht-Couvert muss bis am Samstag, 17 Uhr, vor dem Abstimmungs-/Wahlsonntag in der Gemeindeverwaltung eintreffen oder in einen gemeindeeigenen Briefkasten eingeworfen werden.

Detailinformationen können der Rückseite des Stimmrechtsausweises entnommen werden.

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