Die Gemeindeverwaltung ist zuständig für die Zustellung des Stimmmaterials, die briefliche Stimmabgabe, das Führen des Stimmregisters und die Unterschriftenkontrolle der Initiativen und Referenden. Die Zustellung des Stimmrechtsausweises erfolgt spätestens drei und frühestens vier Wochen vor dem Abstimmungstag bzw. spätestens bis zum zehnten Tag vor dem Wahltag. Wer den Stimmrechtsausweis nicht erhalten hat, kann diesen bis zum fünften Vortag auf der Gemeindeverwaltung verlangen. Es ist möglich, Ihre Stimmen an der Urne persönlich abzugeben oder brieflich abzustimmen. Die Standorte der Wahllokale und Öffnungszeiten sind auf dem Stimmrechtsausweis zu finden.
Briefliche Abstimmung
Für die briefliche Stimmabgabe sind folgende Punkte zu beachten:
Detailinformationen können der Rückseite des Stimmrechtsausweises entnommen werden.
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