Gemeinde Allschwil

Winterzulagen für Ergänzungsleistungsbezüger 2023

16.10.2023

Winterzlagen

1. Allgemeine Anspruchsvoraussetzungen
• Ergänzungsleistungsberechtigte AHV-/IV Rentner
• Das Gesuch wird nur bearbeitet, wenn das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt ist und alle Unterlagen mit dabei sind
• Vollständiges Anmeldeformular mit Antragsunterlagen innert Frist

2. Massgebliche Kriterien
• Vermögensbegrenzung, bzw. das Gesamtvermögen übersteigt nicht:
Für Einzelpersonen CHF 30'000
Für Ehepaare CHF 50’000
• Liegenschaften zum Eigenbedarf bis Katasterwert CHF 75'000,
ansonsten wird der Überschuss an das Vermögen angerechnet
• Keine Schulden bei der Gemeinde (Betreibungen oder Verlustscheine)

3. Gesuchsformular

Das Antragsformular ist am Schalter im 1. Stock bei den Sozialen Diensten (AHV/IV-EL) der Gemeinde Allschwil, Baslerstrasse 111, 4123 Allschwil, zu beziehen, oder kann auf der Internetseite der Gemeinde heruntergeladen werden.

4. Eingabefrist: 31. Oktober 2023
Unvollständige oder zu spät eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt!

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