Gemeinde Allschwil

So funktioniert der Winterdienst

30.10.2023

In der Gemeinde Allschwil wird der Winterdienst von den Mitarbeitern der Regiebetriebe durchgeführt. Hierfür leistet das Personal des Werkhofes und des Friedhofes ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit turnusweise einen Pikettdienst.

Aufgrund von Meldungen der Kantonspolizei oder von eigenen Wahrnehmungen nach Kontrollen entscheidet der jeweilige Einsatzleiter über die Art der zu treffenden Massnahmen. Hierzu kann dieser auf umfangreiche Hilfsmittel wie Routenpläne für Schneefall oder Glatteis, Streudiagramme und zeitgemässe Kommunikationsmittel zurückgreifen.

Für die Einsätze steht dem Werkhofpersonal folgender Maschinenpark zur Verfügung:

  • Ein 4WD-Traktor mit Splitt-/Salzaufsatzstreuer und Schneepflug
  • Zwei Allradfahrzeuge, ausgerüstet mit Streuer und Schneepflug
  • Ein Pneulader mit Schneepflug
  • Ein Kleintraktor mit Streuer und schmalem Schneepflug für Trottoirs

Winterdienst
...für den Einsatz bestens gerüstet.

Das Netz der Gemeindestrassen im Baugebiet umfasst eine Länge von mehr als 37 Kilometern. Aufgrund der (begrenzten) personellen und technischen Mittel versteht es sich von selbst, dass nicht auf allen Strassen gleichzeitig Winterdienst geleistet werden kann. Der oft nachts erforderliche Einsatz erfolgt deshalb nach vorbestimmten Prioritäten: Zuerst werden die Gefällstrecken sowie die verkehrsreichen Strassen und anschliessend auch die übrigen Strassen maschinell gepflügt und/oder bestreut. Die Streumenge und die Auswurfbreite des Streugutes werden elektronisch geregelt. Parallel dazu werden vorab in Handarbeit die Bus- und Tramhaltestellen, die Gassen, die Fusswege und die Treppen trittsicher gemacht. Im Vordergrund steht auch das Motto "So viel wie nötig, so wenig wie möglich".

Es empfiehlt sich, die Fahrzeuge rechtzeitig mit Winterausrüstung zu versehen und bei kritischen Witterungs- bzw. Strassenverhältnissen die gebotene Vorsicht walten zu lassen. Eine echte Alternative bildet nach wie vor die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel.

Für die Trottoirs entlang der Strassen sind auf der ganzen Länge des anstossenden Grundstücks die Grundeigentümerschaft oder deren Beauftragte für die Schneeräumung verantwortlich.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Jeroen Leuze, Telefon 061 486 25 71 bzw. jeroen.leuze(at)allschwil.bl.ch.

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