05.09.2022
Nach einer Lagebeurteilung durch verschiedene Fachexperten hat der Kantonale Führungsstab Basel-Landschaft das gültige Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben. Die entsprechenden Verfügungen gelten ab Dienstag, 6.9.2022, 12.00 Uhr, nicht mehr. Im Kanton Basel-Landschaft ist die Waldbrandgefahr immer noch auf der Gefahrenstufe 3 (erheblich).
In den vergangenen Tagen hat es immer wieder ein wenig geregnet, der Morgentau sorgt ebenfalls für etwas Feuchtigkeit und wenn die prognostizierten Niederschläge eintreffen sollten, dürfte sich die Situation weiter entspannen. Deshalb sind die Fachleute im Kantonalen Führungsstab zum Entschluss gelangt, die seit dem 18., 25. und 28. Juli 2022 geltenden Verfügungen bezüglich Feuerverbot sowie die Fischerei-, Bade- und Betretungsverbote per Dienstag, 6.9.2022, 12.00 Uhr, aufzuheben. Angesichts der immer noch erheblichen Waldbrandgefahr und trotz Aufhebung des Feuer- und Feuerwerksverbots wird die Bevölkerung gebeten, im Umgang mit Feuer nach wie vor grosse Vorsicht walten zu lassen. Der Kantonale Führungsstab empfiehlt deshalb, sich an diese Grundsätze zu halten:
Die vom Amt für Wald beider Basel verfügten Fischerei-, Bade- und Betretungsverbote werden auch aufgeboben. Das vom Amt für Umweltschutz und Energie verfügte Wasserentnahmeverbot zum Gemeingebrauch wird ebenfalls aufgehoben. Achtung: Wasserentnahmen, welche den Gemeingebrauch überschreiten, sind nur mit einer Bewilligung des Kantons und unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben erlaubt. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen ohne den Einsatz Motor getriebener Geräte, zum Beispiel mittels Kübel oder Giesskanne. Der Kantonale Führungsstab ruft die Bevölkerung auch künftig generell zum sparsamen Umgang mit Wasser auf.
Kantonaler Führungsstab Basel-Landschaft
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