Gemeinde Allschwil

Wasserentnahmeverbot wegen andauernder Trockenheit

13.07.2026

Die anhaltenden hohen Temperaturen und die ausbleibenden Niederschläge verschärfen die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab (KFS) per 13. Juli 2026, 18 Uhr, ein generelles Wasserentnahmeverbot für die Birsig und ihre Zuflüsse.

Mit Verfügung vom 25., 29. Juni sowie vom 3. Juli 2026 hat der Kanton Basel-Landschaft diverse Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen. Da es in den vergangenen Wochen weiterhin wenig bis keine ergiebigen Niederschläge gegeben hat, sind die Wasserstände in der Birsig sehr tief. Die Abflussmenge liegt unter dem Minimalwert und die Birsig droht auszutrocknen. Aufgrund der vorliegenden Prognosen muss mit einer weiteren Verschärfung der Lage gerechnet werden.

Neue zusätzliche Massnahmen
Die aktuelle Trockenheit auf Grund der andauernden hohen Temperaturen und fehlenden Niederschlägen hat den Kanton Basel-Landschaft dazu bewogen, folgende Massnahme per 13. Juli 2026, 18 Uhr, bis auf Widerruf zu verfügen:

  • Für die Birsig und ihre Zuflüsse gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewilligte Wasserentnahmen.

Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)

  • Absolutes Feuerverbot: Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 50 Meter zum Wald) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art (Holz- / Kohle- / Einweg- / Gasgrills etc.). Hinweis: Für Siedlungsgebiet, welches sich am Waldrand befindet, gilt das Verbot nicht. Die Bevölkerung wird um entsprechende Vorsicht gebeten.
  • Ergolz: Das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot an der Ergolz gilt von Sissach (ARA Ergolz 1) bis zur Mündung in den Rhein.
  • Wasserentnahmeverbot: Für die Ergolz und ihre Zuflüsse gilt ein generelles Wasserentnahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewilligte Wasserentnahmen.
  • Waldbrandgefahr: Generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen beziehungsweise Heissluft-Ballons – unabhängig davon, ob diese gekauft oder selbst hergestellt wurden –, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Wasserentnahmeverbot aus Gewässern: Das Entnehmen von Wasser für den Gemeingebrauch ist verboten. Als Gemeingebrauch gilt die gelegentliche Entnahme kleiner Wassermengen zum Beispiel mittels Eimer oder Giesskanne aus öffentlichen Gewässern.
  • Bade- und Betretungsverbot: für Menschen und Tiere sowie Fischereiverbot am Unterlauf der Birs.

Tagesaktuelle Informationen finden sich auf der Kantonale Online-Informations-Plattform «Trockenheit»

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