21.07.2025
Wie jedes Jahr wird der Geburtstag der Schweiz auch in Allschwil traditionsgemäss am 31. Juli und 1. August mit farbenfrohem Feuerwerk und lauten Knallern gefeiert. Dabei werden die Gefahren, die beim unsachgemässen Umgang mit Raketen, Vulkanen und anderen Feuerwerkskörpern entstehen können, leider oft unterschätzt. Die Abteilung Sicherheit möchte deshalb die Bevölkerung für einen verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk sensibilisieren und auf mögliche Risiken aufmerksam machen.
Nicht alle Menschen empfinden Feuerwerk als Freude. Besonders für ältere Personen, Kleinkinder sowie Nutz- und Haustiere bedeuten laute Knaller oft erheblichen Stress. Aus Rücksicht auf andere sollte Feuerwerk daher mit gesundem Menschenverstand und in einem angemessenen Rahmen gezündet werden. Am 31. Juli und 1. August ist das Abbrennen von Feuerwerk in Allschwil bewilligungsfrei möglich. An allen übrigen Tagen des Jahres ist dafür eine Bewilligung erforderlich.
Jedes Jahr verletzen sich in der Schweiz rund 105 Personen im Zusammenhang mit Feuerwerk, insbesondere rund um den 1. August und Silvester. Wer Feuerwerk zünden möchte, sollte sich bereits beim Kauf beraten lassen und die Gebrauchsanleitung sorgfältig lesen. Von selbstgebastelten Feuerwerkskörpern wird dringend abgeraten, da sie ein hohes Risiko schwerer Verletzungen mit sich bringen. Häufigste Unfallursachen sind unachtsames oder fahrlässiges Verhalten.
Feiern Sie den Nationalfeiertag sicher und mit Rücksicht auf Ihre Mitmenschen. Die wichtigsten Vorsichtsmassnahmen im Umgang mit Feuerwerk haben die Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB), die BFU und die Suva nachfolgend zusammengestellt:
Gemeindepolizei Allschwil
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