Gemeinde Allschwil

Unterschätzte Gefahren beim Feuerwerk am Nationalfeiertag

21.07.2025

Wie jedes Jahr wird der Geburtstag der Schweiz auch in Allschwil traditionsgemäss am 31. Juli und 1. August mit farbenfrohem Feuerwerk und lauten Knallern gefeiert. Dabei werden die Gefahren, die beim unsachgemässen Umgang mit Raketen, Vulkanen und anderen Feuerwerkskörpern entstehen können, leider oft unterschätzt. Die Abteilung Sicherheit möchte deshalb die Bevölkerung für einen verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk sensibilisieren und auf mögliche Risiken aufmerksam machen.

Nicht alle Menschen empfinden Feuerwerk als Freude. Besonders für ältere Personen, Kleinkinder sowie Nutz- und Haustiere bedeuten laute Knaller oft erheblichen Stress. Aus Rücksicht auf andere sollte Feuerwerk daher mit gesundem Menschenverstand und in einem angemessenen Rahmen gezündet werden. Am 31. Juli und 1. August ist das Abbrennen von Feuerwerk in Allschwil bewilligungsfrei möglich. An allen übrigen Tagen des Jahres ist dafür eine Bewilligung erforderlich.

Jedes Jahr verletzen sich in der Schweiz rund 105 Personen im Zusammenhang mit Feuerwerk, insbesondere rund um den 1. August und Silvester. Wer Feuerwerk zünden möchte, sollte sich bereits beim Kauf beraten lassen und die Gebrauchsanleitung sorgfältig lesen. Von selbstgebastelten Feuerwerkskörpern wird dringend abgeraten, da sie ein hohes Risiko schwerer Verletzungen mit sich bringen. Häufigste Unfallursachen sind unachtsames oder fahrlässiges Verhalten.

Feiern Sie den Nationalfeiertag sicher und mit Rücksicht auf Ihre Mitmenschen. Die wichtigsten Vorsichtsmassnahmen im Umgang mit Feuerwerk haben die Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB), die BFU und die Suva nachfolgend zusammengestellt:

  • Lassen Sie sich beim Kauf von Feuerwerk die Handhabung der einzelnen Feuerwerkskörper erklären. Lesen Sie die Gebrauchsanweisung und befolgen Sie dieser.
  • Lassen Sie nur zugelassenes Feuerwerk abbrennen.
  • Stellen Sie Wasser zum Löschen und Kühlen von Verbrennungen bereit.
  • Je nach Grösse des Feuerwerkskörpers ist ein Sicherheitsabstand von 40 bis 200 Metern zu Gebäuden, Getreidefeldern oder Waldrändern empfohlen.
  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Menschen ist verboten.
  • Schliessen Sie an Festtagen Dachluken, Fenster und Türen.
  • Zündhölzer, Feuerzeuge und Feuerwerk gehören nicht in die Hände von Kleinkindern. Erklären Sie Kindern altersgerecht den richtigen Umgang mit Feuerwerk und beaufsichtigen Sie diese.
  • Brennt ein Feuerwerkskörper nicht ab, darf man sich ihm frühestens nach zehn bis fünfzehn Minuten nähern. Übergiessen Sie dann den Blindgänger mit Wasser. Nachzündversuche können gefährlich sein.
  • Raketen sind aus einer gut verankerten Flasche oder einem Rohr abzufeuern. Der Raketenstab darf nicht in die Erde gesteckt werden.
  • Basteleien an Feuerwerkskörpern und Eigenkreationen sind zu unterlassen.
  • Rauchen Sie nie in der Nähe eines Feuerwerks!
  • Beachten Sie unbedingt die allfällig von den Behörden erlassenen Feuerverbote und die aktuelle Situation zu Trockenheit und Waldbrandgefahr.
  • Beachten Sie allfällige Feuerwerksverbote auf bezeichneten Arealen wie z.B. den Pausenplätzen der Allschwiler Schulhäuser.


Gemeindepolizei Allschwil

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